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							Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 76 OPEL                                                       Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                               Stand: 16.10.2015
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
A8 115538703        PCD 115                    ohne                          70,2                    720     2245    11/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                             140 Nm für Typ : D1JOI; GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
D1JOI        e13*2007/46*1159*.. 111               205/60R16         12T; 51G; 52J              Hybrid Benzin/E;
                                                                                                Schrägheck;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                729; 73C; 74A; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 215/70R16 100                                         Allradantrieb;
                                          225/65R16 100                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/70R16 102                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/60R16 100                                         721; 725; 73C; 74A;
                                 93 - 190 215/70R16 M+S              51G                        76U
                                          225/65R16 100              52J
                                          225/70R16 102              52J
                                          235/60R16 100

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93                12Q; 5HA                   Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16 95                12Q                        Frontantrieb;
                                         225/55R16 95                12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 76 OPEL                                                   Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 92 205/55R16                12T; 51G                 Nur ASTRA SPORTS
                                74 - 132 205/60R16               12T; 51G                 TOURER; Kombi;
                                         205/65R16               12A; 51G                 Frontantrieb;
                                         215/55R16 93            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16               12A; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92            12A                      725; 729; 73C; 74A;
                                         225/55R16 95            12A                      76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 92 205/55R16                51G                      Stufenheck;
                                81 - 132 205/60R16               51G                      Schrägheck;
                                         205/65R16               51G                      Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16               51G                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                         225/50R16 92                                     721; 725; 729; 73C;
                                         225/55R16 95                                     74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA                            Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16 95 12Q                                 Frontantrieb;
                                         225/55R16 95 12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 76U
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   74 - 92 205/55R16            12T; 51G                 Nur ASTRA SPORTS
                                    74 - 132 205/60R16           12T; 51G                 TOURER; Kombi;
                                             205/65R16           12A; 51G                 Frontantrieb;
                                             215/55R16 93        12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/60R16           12A; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                             225/50R16 92        12A                      725; 729; 73C; 74A;
                                             225/55R16 95        12A                      76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16                51G                      Stufenheck;
                                81 - 132 205/60R16               51G                      Schrägheck;
                                         205/65R16               51G                      Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16               51G                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                         225/50R16 92                                     721; 725; 729; 73C;
                                         225/55R16 95                                     74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/55R16-94 11A; 21B; 21J; 22B;                 10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        22F; 24C; 24D                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 76 OPEL                                                   Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 76 OPEL                                                   Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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