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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    1/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  53R7705
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                         53R7705.092
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     115 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   70,27 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Adam Opel AG, 65423 Rüsselsheim

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
L-A                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZPM5X2150 120 Nm
                                 M12x1,5
P-J, P-J/SW, P-J/SW/V, P-J/V     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZPM5X2150 110 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               24a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
L-A                            e4*2001/116*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 190      Opel Antara             225/60R17                         A02) bis A10)
                                        A98a)N235)

                                         225/60R17 M+S
                                         A98a)

                                         235/60R17

                                         235/65R17

                                         245/55R17
                                         A01)K04)

                                         245/60R17
                                         A01)K04)

                                         255/55R17
                                         A01)K04)

                                         255/60R17
                                         A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               24a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J                               e1*2007/46*0141*..
P-J/SW                            e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V                          e4*2007/46*0308*..
P-J/V                             e4*2007/46*0309*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 143      Opel Astra, Astra Sports   205/50R17                         A02) bis A10)
                Tourer                     A93)N215)
                (Limousine, Kombi)
                                           205/55R17
                                           A93)GBT)N215)

                                           215/50R17
                                           A93)GBP)N225)

                                           215/55R17
                                           A93)G6B)N225)

                                           225/50R17
                                           A93)GBT)N235)

                                           235/50R17
                                           A93a)G6B)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               24a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                         e4*2007/46*0204*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 147      Opel Astra GTC          225/55R17                                A02) bis A10)
                                        A93)N235)                                EF0)

                                         225/60R17
                                         A93)G8E)N235)

                                         235/50R17
                                         A93)

                                         235/55R17
                                         A93)G7H)

                                         245/50R17
                                         A93)

                                         245/55R17
                                         A93a)G8E)

                                         255/50R17
                                         A01)A93)G7H)K03)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/55R17            245/50R17          A02) bis A10)
                                         A93)N235)                               EF0)V00)

                                         225/60R17            245/55R17          A02) bis A10)
                                         A93)N235)                               EF0)G8E)V00)

                                         235/55R17            255/50R17          A01) bis A10)
                                         A93)                 K04)               EF0)G7H)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               24a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                           e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V                         e4*2007/46*0308*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Opel Zafira Tourer, Zafira 215/50R17                         A02) bis A10)
                Tourer CNG                 A93)N225)

                                           215/55R17
                                           A93a)G2D)N225)

                                           225/50R17
                                           A93)

                                           235/50R17
                                           G2D)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                           e4*2007/46*0204*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147      Opel Cascada              225/55R17                          A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen die A93)                               E63)
                serienmäßig mit 20 Zoll
                Rädern ausgestattet sind) 225/60R17

                                           235/50R17
                                           A93)

                                           235/55R17

                                           245/50R17

                                           245/55R17

                                           255/50R17
                                           A01)K89)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    6/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                          e4*2007/46*0204*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147      Opel Cascada              225/55R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen die A93)                              E64)
                serienmäßig NICHT mit 20
                Zoll Rädern ausgestattet  225/60R17
                sind)
                                          235/50R17
                                          A93)

                                          235/55R17

                                          245/50R17

                                          245/55R17
                                          A01)K89)

                                          255/50R17
                                          A01)K89)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RA-000588-E0-104-24a~OP-5-115-70-ET40_53R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E63) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 20 Zoll Rädern ausgerüstet
     sind.

E64) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 17, 18 oder 19 Zoll Rädern
     ausgerüstet sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000588-E0-104-24a~OP-5-115-70-ET40_53R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
     215/60R16, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G7H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
     235/50R18, 235/55R17, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G8E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
     245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GBP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     205/65R16, 215/50R17, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet
     oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     205/65R16, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - im gesamten Radhauskantenverlauf ist der Filzinnenkotflügel um einen 100mm
        breiten Streifen zu kürzen, der Rest ist eng an das Innenradhaus zu kleben,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger¬oberkante ist um
        10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
        Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 24a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.07.2015




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