Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 1/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 75735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 115A
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 115 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 70,3 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 680 kg
bei Reifenabrollumfang: 2160 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5340 120 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5340 110 Nm
BF3 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5340 125 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 2/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L-A e4*2001/116*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 190 Opel Antara 225/60R17 A02) bis A10)
N235) BF1)
235/60R17
245/55R17
A01) K04)
255/55R17
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 147 Opel Astra GTC 225/55R17 A02) bis A10)
A93) N235) BF2) EF0)
225/60R17
A93) G8E) N235)
235/50R17
A93)
235/55R17
A93) G7H)
245/50R17
A93)
245/55R17
A93a) G8E)
255/50R17
A01) A93a) G7H) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/55R17 245/50R17 A02) bis A10)
A93) BF2) EF0) N235) V00)
225/60R17 245/55R17 A02) bis A10)
A93) BF2) EF0) G8E) N235) V00)
235/55R17 255/50R17 A01) bis A10)
A93) K04) BF2) EF0) G7H) V00)
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Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 3/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J e1*2007/46*0141*..
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*..
P-J/V e4*2007/46*0309*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 143 Opel Astra, Astra Sports 205/50R17 A02) bis A10)
Tourer A93) N215) BF2)
(Limousine, Kombi)
205/55R17
A93) GBT) N215)
215/50R17
A93) GBP) N225)
215/55R17
A93a) G6B) N225)
225/50R17
A93) GBT) N235)
235/45R17
A93) GBU)
235/50R17
G6B)
245/45R17
A93) GBP)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)
A93) BF2) GBT) N235) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147 Opel Cascada 225/55R17 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen A93) BF2) E63)
die serienmäßig mit 20
Zoll Rädern 225/60R17
ausgestattet sind)
235/50R17
A93)
235/55R17
245/50R17
245/55R17
A01) K89)
255/50R17
A01) K03) K04) K28) K89)
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Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 4/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147 Opel Cascada 225/55R17 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen A93) BF2) E64)
die serienmäßig NICHT
mit 20 Zoll Rädern 225/60R17
ausgestattet sind)
235/50R17
A93)
235/55R17
245/50R17
A01) K89)
245/55R17
A01) K89)
255/50R17
A01) K03) K04) K28) K89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z-B e8*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 154 Opel Insignia Grand 215/50R17 A02) bis A10)
Sport, Sports Tourer A93a) GF9) N225) BF3)
(Limousine, Kombi,
nicht GSI, nicht Country 215/55R17
Tourer) A93a) N225)
225/50R17
A93a)
225/55R17
A93a) G6R)
235/45R17
A93a) GF9)
235/50R17
A01) K04)
245/45R17
A93a) GFA)
245/50R17
A01) G6R) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 5/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Opel Zafira Tourer, Zafira 215/50R17 A02) bis A10)
Tourer CNG A93) N225) BF1)
215/55R17
A93a) G2D) N225)
225/50R17
A93a)
235/50R17
A01) G2D) K03) K04)
245/45R17
A93)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Teiletyp : BS5 75735
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5340
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5340
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5340
Anzugsmoment: 125 Nm
E63) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 20 Zoll Rädern ausgerüstet sind.
E64) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 17, 18 oder 19 Zoll Rädern
ausgerüstet sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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Teiletyp : BS5 75735
G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G6B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
215/60R16, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G6R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/35R20, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G7H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
235/50R18, 235/55R17, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G8E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GBP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
205/65R16, 215/50R17, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GBT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
205/65R16, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GBU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
215/50R17, 215/60R16, 225/50R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GF9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
215/60R16, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 8/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
GFA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
215/60R16, 235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• im gesamten Radhauskantenverlauf ist der Filzinnenkotflügel um einen 100mm breiten
Streifen zu kürzen, der Rest ist eng an das Innenradhaus zu kleben,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger¬oberkante ist um 10
mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 9/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 15 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018