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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 41b
               Seite :                      1/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        8100_7017
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                  Fondmetal
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                    115A
               Radausführungskennz.:                                             115A
               Radgröße:                                                       7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               42 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           115 mm
               Lochzahl:                                                           5
               Mittenlochdurchmesser:                                         70,10 mm
§22 51764*03




               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                             680 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           120 Nm
               BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           110 Nm
               BF3       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           125 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 41b
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               L-A                         e4*2001/116*0118*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               93 bis 190    Opel Antara           225/60R17                              A02) bis A10)
                                                   A98a) N235)                            BF1)

                                                    225/60R17 M+S
                                                    A98a)

                                                    235/60R17

                                                    235/65R17

                                                    245/55R17

                                                    245/60R17

                                                    255/55R17
                                                    A01) K04)
§22 51764*03




                                                    255/60R17
                                                    A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 41b
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               P-J/SW                      e4*2007/46*0204*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 147    Opel Astra GTC        225/55R17                                A02) bis A10)
                                                   A93) N235)                               BF2) EF0)

                                                    225/60R17
                                                    A93) G8E) N235)

                                                    235/50R17
                                                    A93)

                                                    235/55R17
                                                    A93) G7H)

                                                    245/50R17
                                                    A93)

                                                    245/55R17
§22 51764*03




                                                    A93a) G8E)

                                                    255/50R17
                                                    A93a) G7H)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    225/55R17           245/50R17           A02) bis A10)
                                                    A93)                                    BF2) EF0) N235) V00)
                                                    225/60R17           245/55R17           A02) bis A10)
                                                    A93)                                    BF2) EF0) G8E) N235) V00)
                                                    235/55R17           255/50R17           A02) bis A10)
                                                    A93)                                    BF2) EF0) G7H) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 41b
               Seite :                      4/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               P-J                           e1*2007/46*0141*..
               P-J/SW                        e4*2007/46*0204*..
               P-J/SW/V                      e4*2007/46*0308*..
               P-J/V                         e4*2007/46*0309*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 143    Opel Astra, Astra       205/50R17                            A02) bis A10)
                             Sports Tourer           A93) N215)                           BF2)
                             (Limousine, Kombi)
                                                     205/55R17
                                                     A93) GBT) N215)

                                                     215/50R17
                                                     A93) GBP) N225)

                                                     215/55R17
                                                     A93a) G6B) N225)

                                                     225/50R17
                                                     A93) GBT) N235)
§22 51764*03




                                                     235/50R17
                                                     G6B)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               P-J/SW                        e4*2007/46*0204*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 147    Opel Cascada            225/55R17                            A02) bis A10)
                             (Fahrzeugausführungen A93)                                   BF2) E63)
                             die serienmäßig mit
                             20 Zoll Rädern          225/60R17
                             ausgestattet sind)
                                                     235/50R17
                                                     A93)

                                                     235/55R17

                                                     245/50R17

                                                     245/55R17

                                                     255/50R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 41b
               Seite :                      5/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               P-J/SW                       e4*2007/46*0204*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 147    Opel Cascada           225/55R17                             A02) bis A10)
                             (Fahrzeugausführungen A93)                                   BF2) E64)
                             die serienmäßig
                             NICHT mit 20 Zoll      225/60R17
                             Rädern ausgestattet
                             sind)                  235/50R17
                                                    A93)

                                                      235/55R17

                                                      245/50R17

                                                      245/55R17

                                                      255/50R17
                                                      A01) K89)
§22 51764*03




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z-B                           e8*2007/46*0264*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 147    Opel Insignia Grand      215/50R17                           A02) bis A10)
                             Sport, Sports Tourer     A93a) ER1) GF9) N225)               BF3) EF0)
                             (Limousine, Kombi, nicht
                             GSI, nicht Country       215/55R17
                             Tourer)                  A93a) ER1) N225)

                                                      225/50R17
                                                      A93a)

                                                      225/55R17
                                                      A93a) G6R)

                                                      235/50R17
                                                      A93a)

                                                      245/50R17
                                                      A01) G6R) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 41b
               Seite :                      6/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               P-J/SW                       e4*2007/46*0204*..
               P-J/SW/V                     e4*2007/46*0308*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 147    Opel Zafira Tourer,    215/50R17                              A02) bis A10)
                             Zafira Tourer CNG      A93) ER1) N225)                        BF1)

                                                    215/55R17
                                                    A93) ER1) G2D) N225)

                                                    225/50R17
                                                    A93)

                                                    235/50R17
                                                    G2D)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 51764*03




                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 41b
               Seite :                      7/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 51764*03




                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               E63)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 20 Zoll Rädern ausgerüstet sind.

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 17, 18 oder 19 Zoll Rädern
                      ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 41b
               Seite :                      8/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               G2D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19,
                      235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16, 215/60R16,
                      235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R20,
                      245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7H)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 235/50R18,
                      235/55R17, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 245/40R20
§22 51764*03




                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GBP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 205/65R16,
                    215/50R17, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                    A01) und G01) zu beachten.

               GBT)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 205/65R16,
                      215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                      Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                      A01) und G01) zu beachten.

               GF9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 215/60R16,
                      235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • im gesamten Radhauskantenverlauf ist der Filzinnenkotflügel um einen 100mm breiten
                         Streifen zu kürzen, der Rest ist eng an das Innenradhaus zu kleben,
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger¬oberkante ist um 10 mm zu
                         kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
                         so weit wie möglich nach hinten zu versetzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 41b
               Seite :                      9/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.
§22 51764*03




               Die Anlage 41b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019
						
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