Gutachten 366-0074-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309 ANLAGE: 72 OPEL Radtyp: ANDORRA 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 6.5 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 41 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36363 702 LK115 ET41 ohne 70,2 705 2150 08/15 36364 702 LK115 ET41 ohne 70,2 705 2150 08/15 36388 702 LK115 ET41 ohne 70,2 705 2150 08/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B 140 Nm für Typ : L-A; P-J/SW; P-J/SW/V Verkaufsbezeichnung: ANTARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L-A e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 215/70R16 100 Allradantrieb; 225/65R16 100 Frontantrieb; 225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H; 93 - 190 215/70R16 M+S 51G 12A; 51A; 7AH; 7AI; 225/65R16 100 52J 7BP; 71C; 71K; 721; 225/70R16 102 52J 725; 73C; 74C; 76U; 4CL Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G Nur ASTRA SPORTS 74 - 132 205/60R16 12T; 51G TOURER; Kombi; 205/65R16 12A; 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R16 92 12A 725; 729; 73C; 74C; 225/55R16 95 12A 76U; MAO; 4AC; 4CY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0074-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309 ANLAGE: 72 OPEL Radtyp: ANDORRA 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA Nur ZAFIRA TOURER; 215/60R16 12T; 51G Frontantrieb; 225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 76U; MAO; 4AC; 4CY P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 92 205/55R16 12T; 51G Stufenheck; 81 - 132 205/60R16 12T; 51G Schrägheck; 205/65R16 12A; 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R16 92 12A 725; 729; 73C; 74C; 225/55R16 95 12A 76U; 82Ö; MAO; 4AC; 4CY Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J e1*2007/46*0141*.. 81 - 92 205/55R16 12T; 51G Stufenheck; 81 - 132 205/60R16 12T; 51G Schrägheck; 205/65R16 12A; 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R16 92 12A 725; 729; 73C; 74C; 225/55R16 95 12A 76U; 82Ö; MAO; 4AC; 4CY Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA Nur ZAFIRA TOURER; 215/60R16 12T; 51G Frontantrieb; 225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 76U; MAO; 4AC; 4CY P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G Nur ASTRA SPORTS 74 - 132 205/60R16 12T; 51G TOURER; Kombi; 205/65R16 12A; 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R16 92 12A 725; 729; 73C; 74C; 225/55R16 95 12A 76U; MAO; 4AC; 4CY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0074-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309 ANLAGE: 72 OPEL Radtyp: ANDORRA 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/V e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16 12T; 51G Stufenheck; 81 - 132 205/60R16 12T; 51G Schrägheck; 205/65R16 12A; 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R16 92 12A 725; 729; 73C; 74C; 225/55R16 95 12A 76U; 82Ö; MAO; 4AC; 4CY Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-B e8*2007/46*0264*.. 81 - 121 215/60R16 95 12T GRAND SPORT; SPORTS 215/65R16 98 12A TOURER; 225/55R16 95 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 98 12A 51A; 7NW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U Z-B e8*2007/46*0264*.. 103 215/60R16 95 12T SPORTS TOURER; 215/65R16 98 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12I 51A; 7NW; 71C; 71K; 225/60R16 98 12A 721; 725; 73C; 74C; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0074-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309 ANLAGE: 72 OPEL Radtyp: ANDORRA 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 044 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0074-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309 ANLAGE: 72 OPEL Radtyp: ANDORRA 6516 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 7AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 48 13 979 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 48 02 797 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 13597645 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 82Ö) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 298mm an der Vorderachse nicht zulässig. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.