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							Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 72 OPEL                                                      Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 27.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          OPEL, OPEL / VAUXHALL




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6.5 J X 16 EH2+             Einpreßtiefe (mm)       : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
36363 702            LK115 ET41                ohne                        70,2                     705     2150    08/15
36364 702            LK115 ET41                ohne                        70,2                     705     2150    08/15
36388 702            LK115 ET41                ohne                        70,2                     705     2150    08/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                             140 Nm für Typ : L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:      ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 215/70R16          100                              Allradantrieb;
                                          225/65R16          100                              Frontantrieb;
                                          225/70R16          102                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 93 - 190 215/70R16          M+S 51G                          12A; 51A; 7AH; 7AI;
                                          225/65R16          100 52J                          7BP; 71C; 71K; 721;
                                          225/70R16          102 52J                          725; 73C; 74C; 76U;
                                                                                              4CL

Verkaufsbezeichnung:      AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA                       NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA                                Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16    12T; 51G                                Frontantrieb;
                                         225/55R16 95 12A                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74C;
                                                                                              76U; MAO; 4AC; 4CY



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 72 OPEL                                                     Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA                     NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 92 205/55R16     12T; 51G                              Nur ASTRA SPORTS
                                74 - 132 205/60R16    12T; 51G                              TOURER; Kombi;
                                         205/65R16    12A; 51G                              Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G                              51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92 12A                                   725; 729; 73C; 74C;
                                         225/55R16 95 12A                                   76U; MAO; 4AC; 4CY
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 92 205/55R16     12T; 51G                              Stufenheck;
                                81 - 132 205/60R16    12T; 51G                              Schrägheck;
                                         205/65R16    12A; 51G                              Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G                              51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92 12A                                   725; 729; 73C; 74C;
                                         225/55R16 95 12A                                   76U; 82Ö; MAO; 4AC;
                                                                                            4CY

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA, ASTRA         NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*..  81 - 92        205/55R16         12T; 51G                  Stufenheck;
                                 81 - 132       205/60R16         12T; 51G                  Schrägheck;
                                                205/65R16         12A; 51G                  Frontantrieb;
                                                215/55R16 93      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/60R16         12A; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                225/50R16 92      12A                       725; 729; 73C; 74C;
                                                225/55R16 95      12A                       76U; 82Ö; MAO; 4AC;
                                                                                            4CY

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 92 205/55R16     12T; 51G                              Nur ASTRA SPORTS
                                74 - 132 205/60R16    12T; 51G                              TOURER; Kombi;
                                         205/65R16    12A; 51G                              Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G                              51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92 12A                                   725; 729; 73C; 74C;
                                         225/55R16 95 12A                                   76U; MAO; 4AC; 4CY
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA                              Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16    12T; 51G                              Frontantrieb;
                                         225/55R16 95 12A                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            76U; MAO; 4AC; 4CY




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 72 OPEL                                                     Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16                 12T; 51G                  Stufenheck;
                                81 - 132 205/60R16                12T; 51G                  Schrägheck;
                                         205/65R16                12A; 51G                  Frontantrieb;
                                         215/55R16 93             12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16                12A; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92             12A                       725; 729; 73C; 74C;
                                         225/55R16 95             12A                       76U; 82Ö; MAO; 4AC;
                                                                                            4CY

Verkaufsbezeichnung:      INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*..  81 - 121 215/60R16 95 12T                GRAND SPORT;
                                                                          SPORTS
                                          215/65R16 98 12A                TOURER;
                                          225/55R16 95 12I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/60R16 98 12A                51A; 7NW; 71C; 71K;
                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                          76U
Z-B          e8*2007/46*0264*..  103      215/60R16 95 12T                SPORTS TOURER;
                                          215/65R16 98 12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R16 95 12I                51A; 7NW; 71C; 71K;
                                          225/60R16 98 12A                721; 725; 73C; 74C;
                                                                          76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 72 OPEL                                                     Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 044 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50309
ANLAGE: 72 OPEL                                                     Radtyp: ANDORRA 6516
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 27.08.2020
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 48 13 979 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 48 02 797 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 13597645 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
82Ö) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 298mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.