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							               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 82 OPEL                                                      Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 44
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTYYUGA44D702           PCD115 ET44            ohne                        70,2                     670      2037    10/17
               TTYYUGA44702            PCD115 ET44            ohne                        70,2                     670      2037    10/17
               TTYYUSA44D702           PCD115 ET44            ohne                        70,2                     670      2037    10/17
               TTYYUSA44702            PCD115 ET44            ohne                        70,2                     670      2037    10/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 51285*10




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                                            140 Nm für Typ : GM 200 - GME; P-J/SW; P-J/SW/V
                Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
                P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/55R17 97                    ASTRA GTC;
                                                                                         CASCADA;
                                                         235/50R17 96                    Frontantrieb;
                                                         235/55R17 99                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         76S; 4AC; 4CY




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 82 OPEL                                                  Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA                   NOTCHBACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 215/50R17 95 12A; 51J                           Nur ZAFIRA TOURER;
                                                        215/55R17 94 12A; 51J                           Frontantrieb;
                                                        225/50R17 94 12T                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                                        4AC; 4CY
               P-J/SW        e4*2007/46*0204*..   74 - 143 205/50R17 89W        12A; 5FM; 51J           Nur ASTRA SPORTS
                                                           205/50R17 93         12A; 51J                TOURER; Kombi;
                                                           205/55R17 91         12A; 51J; 54F           Frontantrieb;
                                                           215/50R17            12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R17            12A; 51G                51A; 71C; 71K; 721;
                                                           225/50R17            12A; 51G                725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                                        4AC; 4CY
               P-J/SW        e4*2007/46*0204*..   88 - 147 225/55R17            12T; 51G                CASCADA;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                            235/50R17 96        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/55R17           12A; 51G                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                                        4AC; 4CY
               P-J/SW        e4*2007/46*0204*..   81 - 132 205/50R17 89W        51J                     Stufenheck;
                                                           205/55R17 91         51J; 54F                Schrägheck;
§22 51285*10




                                                  81 - 143 215/50R17            51G                     Frontantrieb;
                                                           225/45R17            51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R17            51G                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S; 4AC; 4CY

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J                     Stufenheck;
                                                        205/55R17 91            51J; 54F                Schrägheck;
                                               81 - 143 215/50R17               51G                     Frontantrieb;
                                                        225/45R17               51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R17               51G                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S; 4AC; 4CY

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFI RA             TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 205/50R17 89W           12A; 5FM; 51J           Nur ASTRA SPORTS
                                                        205/50R17 93            12A; 51J                TOURER; Kombi;
                                                        205/55R17 91            12A; 51J; 54F           Frontantrieb;
                                                        215/50R17               12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/45R17               12A; 51G                51A; 71C; 71K; 721;
                                                        225/50R17               12A; 51G                725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                                        4AC; 4CY




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 82 OPEL                                                  Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFI RA             TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 215/50R17 95            12A; 51J                Nur ZAFIRA TOURER;
                                                        215/55R17 94            12A; 51J                Frontantrieb;
                                                        225/50R17 94            12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                                        4AC; 4CY

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J                     Stufenheck;
                                                        205/55R17 91            51J; 54F                Schrägheck;
                                               81 - 143 215/50R17               51G                     Frontantrieb;
                                                        225/45R17               51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R17               51G                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S; 4AC; 4CY

               Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91  12I                               SPORTS TOURER;
                                                        215/55R17 94  12I; 12T                          Allradantrieb;
§22 51285*10




                                                        215/60R17 96  12A                               Frontantrieb;
                                                        225/50R17 94  12I                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/55R17 97  12I; 12T                          51A; 7NW; 7PD; 71C;
                                                        235/50R17 96  12A                               71K; 721; 725; 73C;
                                                        235/55R17 99  11A; 12A; 26P; 27I                74C; 76S; FGC
                                                        245/50R17 99  11A; 12A; 248; 26P;
                                                                      27I
               Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91  12I                               GRAND SPORT;
                                                                                                        SPORTS
                                                            215/55R17   94      12I; 12T                TOURER; Allradantrieb;
                                                            215/60R17   96      12A                     Frontantrieb;
                                                            225/50R17   94      12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R17   97      12I; 12T                51A; 7NW; 7PD; 71C;
                                                            235/50R17   96      12A                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            235/55R17   99      11A; 12A; 26P; 27I      74C; 76S; FGC
                                                            245/50R17   99      11A; 12A; 248; 26P;
                                                                                27I

               Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                10B; 11B; 11G; 11H;
               GME          e13*98/14*0018*..                        24D                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 82 OPEL                                                   Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.08.2024
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                      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                      Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
§22 51285*10




                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesam te
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 82 OPEL                                                   Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 51285*10




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 82 OPEL                                                  Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 51285*10




               7NW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 13597645 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 39186445 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                    Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 82 OPEL                                                  Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     Z-B
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0264*..
                      Handelsbez.:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 200              y = 200                  VA
                            26P                     x = 150              y = 150                  VA
                            27B                     x = 200              y = 250                  HA
                            27I                     x = 150              y = 200                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51285*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 200        y = 200            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 250             8                HA
                            26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                            27F                  x = 200        y = 250            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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