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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     1/4                                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7715


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                   53R7715
Art des Sonderrades:                                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                         53R7715.155
Radgröße:                                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                         55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                     130 mm
Lochzahl:                                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                                   89,10 mm
Zentrierart:                                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                         1250 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                  2200 mm

Fahrzeughersteller                                 : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                    Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                      moment
F9,J9                                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde        3046        140 Nm
                                                   M14x1,5, Schaftlänge 35 mm

Typ:                           J9
ABE / EG-Genehmigung:          e2*93/81*0130*.., e2*98/14*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 107    Movano                    215/60R17C                                        A01)bis A10)
               (Kastenwagen,             G36)                                              K01)
              16-Zoll Serien-Reifen)
                                         225/55R17C
                                         G36)T104)

                                                       235/60R17C
                                                       G37)K04)K81)
e2*98/14*0130*33E   min1550-1850/max1600-2060(-)                                           5/130/89




RA-000648-A0-104-05~OP-5-130-89-ET55_53R7715.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     2/4                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7715


Typ:                           F9
ABE / EG-Genehmigung:          K155
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 107    Movano                           215/60R17C                        A01)bis A10)
               (Kastenwagen,                    G36)                              K01)
              16-Zoll Serien-Reifen)
                                                225/55R17C
                                                G36)T104)

                                                235/60R17C
                                                G37)K04)K81)
K155 bis NT 13   min1550-1870/max1600-2060(-)                                     5/130/89


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     3/4                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7715


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G36) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/65R16C ausgerüstet
     oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G37) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/75R16C ausgerüstet
     oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K81) An Achse 1 ist die Radhauskante der Kunststoffradhausverbreiterung um 5 mm zu
     kürzen.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .



RA-000648-A0-104-05~OP-5-130-89-ET55_53R7715.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     4/4                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7715


Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R7715 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.07.2011




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