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							      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50069 nach §22 StVZO
      Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 1 von 10

      Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                        Carl-Benzstraße 22-24
                                        67227 Frankenthal
                                        QM-NR. 49020251710

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
      Modell                            MAM A7
      Typ                               MAM A7-8018
      Radgröße                          8Jx18H2
      Zentrierart                       Mittenzentrierung

      Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
      führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                         Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                         (mm)
      W1           MAM A7-8018 W1 / N22                  5/108/65,1         40        690    2100
                   Ø72,6 x Ø65,1

      Kennzeichnungen
✛✍    KBA-Nummer                        50069
✚✙    Herstellerzeichen                 MAM
✘✓    Radtyp und Ausführung             MAM A7-8018
✕✖✗   Radgröße                          8Jx18H2
✕
✓✔✒   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✑✏    Herstelldatum                     Monat und Jahr
✎✍
✍✌    Befestigungsmittel

☞☞    Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
➜     S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  28
      S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                   26
      S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  28
      S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  28
      S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  30

      Prüfungen

      Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
      den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
      Handlingsprüfungen durchgeführt.

      Verwendungsbereich

      Hersteller                        Opel
                                        Peugeot
                                        Volvo

      Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50069 nach §22 StVZO
      Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                       Keskin Europa GmbH

                                                                                         Seite 2 von 10


      Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
      Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
      ABE/EWG-Nr.
      Opel Grandland X       88-130        225/55R18   K1a K2b                             A01 A12 A14
      Z                      88-130        235/50R18   K1c K2b                             A19 A58 S05
      e2*2007/46*0597*..     88-130        235/55R18   K1c K2b
                             88-130        245/50R18   K1c K2b
      Opel Grandland X       88-130        225/55R18                                       A12 A14 A19
      Z                      88-130        235/50R18                                       A58 R93 S05
      e2*2007/46*0597*..     88-130        235/55R18
                             88-130        245/50R18   A01 K1a K2b
      Peugeot 3008           73-133        225/55R18                                       A12 A14 A19
      M                      73-133        235/50R18                                       A58 R93 S05
      e2*2007/46*0534*..     73-133        235/55R18
                             73-133        245/50R18   A01 K2b
      Peugeot 3008           73-133        225/55R18   K1a K2b                             A01 A12 A14
      M                      73-133        235/50R18   K1c K2b                             A19 A58 S05
✛✍    e2*2007/46*0534*..     73-133        235/55R18   K1c K2b
✚✙                           73-133        245/50R18   K1c K2a K2b
✘✓    Peugeot 308, 308SW     68-115        215/40R18   T85 T89                             A12 A14 A19
✕✖✗
✕     L                      68-151        225/40R18   A01 K1a K6f                         A58 B07 Car
✓✔✒   e2*2007/46*0405*..     68-151        235/35R18   A01 K1a K2b K6f K6g K6i T86 T90     Flh Pe6 V18
✑✏                           68-151        235/40R18   A01 G01 K1a K2b K6f K6g K6i         S02
✎✍                           68-151        245/35R18   A01 K1a K1b K2b K5d K6h K6i K8h
✍✌    Peugeot 407 Coupé      100-155       225/45R18   A30 R37                             A14 A19 Cpe
☞☞    6*...*; 6*****; 6      100-177       235/45R18   A63                                 S02
      e2*2001/116*
➜     0295,0297,
      0328,0332*..;
      e2*2001/116*0369*..
      Peugeot 407/407SW      80-155        215/45R18   T89                                 A12 A14 A19
      6*...*; 6*****; 6      80-155        225/45R18                                       Car Lim V18
      e2*2001/116*           80-155        235/40R18   A01 K1a K2b                         S02
      0292-0297,0312,        80-155        235/45R18   A01 G16 K1a K2b
      0328,0330-0332,        80-155        245/40R18   A01 K1c K2b K46
      0336,0346,0352*..;
      e2*2001/116*0369*..;
      e3*2007/46*0062*..
      Peugeot 5008           73-133        225/55R18                                       A12 A14 A19
      M                      73-133        235/50R18                                       A58 R93 S05
      e2*2007/46*0534*..     73-133        235/55R18
                             73-133        245/50R18
      Peugeot 5008           73-133        225/55R18                                       A12 A14 A19
      M                      73-133        235/50R18   A01 K1c K2b                         A58 S05
      e2*2007/46*0534*..     73-133        235/55R18   A01 K1c K2b
                             73-133        245/50R18   A01 K1c K2b
      Peugeot 508            82-122        215/45R18   K2b T93                             A01 A12 A14
      8                      82-122        225/45R18   K2b T95                             A19 A58 B07
      e2*2007/46*0080*..;    82-122        235/45R18   K1a K2b K6m                         Car Lim S04
      e2*2007/46*0081*..     82-122        245/40R18   K1c K2b K6k K6n




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50069 nach §22 StVZO
      Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 3 von 10
      Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
      Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
      ABE/EWG-Nr.
      Peugeot 508 RXH         120, 133      225/45R18    A39 T91                               A14 A19 A57
      8                       120, 133      235/45R18    A39                                   Car KMV S04
      e2*2007/46*0080*06-..   120, 133      245/45R18    A12

      Peugeot 607             79-155        225/40R18    T91 T92                               A12 A14 A19
      9 / 9*****              79-155        225/45R18                                          Pe8 V18 S03
      e2*98/14*0199*..        79-155        235/40R18    A01 K2b
                              79-155        245/40R18    A01 K1c K2b
      Volvo C70               120-180       225/40R18    K1c K2c K42 K46 LK6 R35               A01 A12 A14
      N                                                                                        A19 B02 Cbo
      e4*96/27, 98/14,                                                                         Cpe S01!
      2001/116*0015*..
      Volvo S60 R             220           235/40R18    K1a K2b K45 K46                       A01 A12 A14
      R                                                                                        A19 B02 S06
      e9*2001/116*0036*..
      Volvo S60, -/BiFuel     85-191        225/40R18    K1a K2b K46                           A01 A12 A14
✛✍    R, H                    85-191        235/40R18    G52 K1a K2b K41 K42 K46 LV2           A19 B02 S06
✚✙    e9*98/14, 2001/116*
✘✓    0036,0044*..
✕✖✗   Volvo S80, -/BiFuel     96-166        215/45R18    R37 T89 T93                           A12 A14 A19
✕
✓✔✒   T, K
      e9*96/79,98/14,
                              96-200
                              96-200
                                            225/40R18
                                            225/45R18
                                                         R37 T88 T92                           B02 NBF V00
                                                                                               V18 S06
✑✏    2001/116*               96-200        235/40R18    A01 K1c K2b K42 K46 K56
✎✍    0028,0043*..
✍✌                            96-200        245/40R18    A01 K1c K2b K41 K42 K46 K56 LK6
      Volvo V70 R             220           235/40R18    K1a K2b K45 K46                       A01 A12 A14
☞☞    S                                                                                        A19 B02 X7V
➜     e4*2001/116*0040*..                                                                      S06
      Volvo V70, -/BiFuel     85-191        225/40R18    K1a K2b K46 T88 T92                   A01 A12 A14
      S, J                    85-191        235/40R18    G52 K1a K2b K41 K42 K46 LV2           A19 B02 X7V
      e4*98/14,2001/116*                                                                       S06
      0040,0061*..
      Volvo XC70; V70 XC      120-154       235/45R18    K1a                                   A01 A12 A14
      S                                                                                        A19 B02 KMV
      e4*98/14*0040*..,                                                                        S01!
      e4*2001/116*0040*..
      - XC (Cross Country)

      Allgemeine Hinweise

      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
      Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
      Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
      so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
      Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50069 nach §22 StVZO
      Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 4 von 10

      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
      Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
      Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
      Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

      Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
      geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                             V      W        Y
      210 km/h               100% 100% 100%
      220 km/h               97%    100% 100%
      230 km/h               94%    100% 100%
      240 km/h               91%    100% 100%
      250 km/h               -      95%      100%
      260 km/h               -      90%      100%
      270 km/h               -      85%      100%
      280 km/h               -      -        95%
      290 km/h               -      -        90%
      300 km/h               -      -        85%
✛✍    Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
✚✙    unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
✘✓    oder Reifenherstellers zu beachten.
✕✖✗
✕
✓✔✒   Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
      aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
✑✏    Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
✎✍
✍✌    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
☞☞    erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
➜     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
      Abrollumfang verwendet werden.

      Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
      Reifenfülldruck zu beachten ist.

      Spezielle Auflagen und Hinweise

      A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
      vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
      Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
      Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
      Änderungsabnahme vorzuführen.

      A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

      A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
      Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
      Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

      A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
      verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
      DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
      verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
      müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
      sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50069 nach §22 StVZO
      Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 5 von 10

      A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

      A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
      Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

      A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
      bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

      A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

      A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
      Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
      beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

      B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
      oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

      B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
      an Achse 1.
✛✍
✚✙    Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
✘✓    Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
✕✖✗
✕
✓✔✒   Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Cabrio-Limousine, Roadster.
✑✏
✎✍           Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
✍✌    Cpe
      Coupé.
☞☞
➜     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

      G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
      Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
      Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

      G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
      dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
      (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
      Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
      eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

      G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
      serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
      Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
      R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
      Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
      überprüfen.




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50069 nach §22 StVZO
      Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 6 von 10

      K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
      dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
      Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
      des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
      sein.

      K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
✛✍    dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
✚✙    Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
✘✓    des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
✕✖✗   sein.
✕
✓✔✒          Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
✑✏    K2b
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
✎✍    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
✍✌    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
☞☞    genannten Bereich abgedeckt sein.
➜
      K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
      Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

      K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
      Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

      K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
      Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
      vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

      K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
      Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

      K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
      ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

      K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
      Radmitte vollständig umzulegen.



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      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50069 nach §22 StVZO
      Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 7 von 10

      K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
      Radmitte vollständig umzulegen.

      K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
      Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

      K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
      Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
      Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

      K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
      100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

      K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
      Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

      K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
      Radmitte vollständig umzulegen.
✛✍    K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
✚✙    Radmitte vollständig umzulegen.
✘✓
✕✖✗   K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
✕
✓✔✒   Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
✑✏    KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
✎✍    zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
✍✌
☞☞    LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
➜     Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
      Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

      LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
      235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
      9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

      Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Limousine.

      NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
      Fahrzeugausführungen.

      Pe6    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
      1.

      Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
      zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
      an Achse 1.

      R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
      (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50069 nach §22 StVZO
      Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 8 von 10

      R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
      größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
      Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

      R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
      Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung).

      S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.
✛✍
✚✙    S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
✘✓    Seite 1) verwendet werden.
✕✖✗
✕
✓✔✒   T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
✑✏    Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
✎✍    berücksichtigen.
✍✌
☞☞    T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
➜     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50069 nach §22 StVZO
      Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 9 von 10

      T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
      Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

      V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
✛✍    Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
✚✙
✘✓             Vorderachse    Hinterachse
✕✖✗
✕
✓✔✒   Nr. 1
      Nr. 2
               205/40R18
               205/45R18
                              225/35R18
                              225/40R18
✑✏    Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
✎✍    Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
✍✌    Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
☞☞    Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
➜     Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
      Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
      Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
      Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
      Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
      Nr. 12   245/35R18      255/35R18
      Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
      Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
      Nr. 15   245/50R18      275/45R18
      Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
      Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
      Nr. 18   255/50R18      285/45R18
      Nr. 19   255/55R18      285/50R18
      Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

      Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
      Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
      des Fahrzeugs mitzuführen.

      X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
      ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

      Prüfort und Prüfdatum

      Die Verwendungsprüfung fand am 2. März 2018 in Lambsheim statt.



      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50069 nach §22 StVZO
      Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55087314 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ MAM A7-8018
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 10 von 10


      Prüfergebnis

      Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
      unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

      Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
      heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
      entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
      eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

      Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2014.

      Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
      Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
      Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
      das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


✛✍    Lambsheim, 2. März 2018
✚✙
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✕
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➜     Tufan                                                                 00289107.DOC




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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