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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45595 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55185103 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B8 605
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 100 02086

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B8
Typ                            B8 605
Radgröße                       6Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe     last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
R              B8 605 R/ohne Ring                  5/110/65,1           45        650   1995


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45595
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B8 605 (s.o.)
Radgröße                       6Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110                   28


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55185103) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Opel
                               Saab

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55185103 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B8 605
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra            74-108        185/65R15      A11 M+S R09                    A02 A04 A05
T98C                  74-108        195/60R15      A11 T86 T87                    A08 A09 A14
e1*98/14*0132*..      74-108        205/55R15      A12                            A23 B03 Cbo
- Coupé, Cabrio       74-108        215/50R15      A12                            Cpe V15 S01
                      74-108        225/50R15      A01 K42 K50 K56 R03
Opel Calibra          125-150       195/60R15      R37                            A02 A04 A05
Calibra A             125-150       205/55R15                                     A08 A09 A12
F406                                                                              A14 A23 B03
                                                                                  R21 S01
Opel Corsa-C          74            185/55R15                                     A02 A04 A05
Corsa-C               74            195/50R15                                     A08 A09 A14
e1*98/14*0148*..                                                                  A23 A30 B03
                                                                                  S01
Opel Meriva-A         74            185/60R15      T88                            A02 A04 A05
X01Monocab            74            195/55R15      T85 T89                        A08 A09 A12
e1*2001/116*0215*..   74            195/60R15                                     A14 A23 S01
                      74            205/50R15      T85 T86
                      74            205/55R15
Opel Vectra           125           195/60R15      R37                            A02 A04 A05
Vectra A              125           205/55R15                                     A08 A09 A12
E947/1                                                                            A14 A23 B03
                                                                                  R21 S01
Opel Vectra           125           195/60R15      R09 R35                        A02 A04 A05
Vectra A-CC           125           205/55R15      R35                            A08 A09 A12
E948/1                                                                            A14 A23 B03
                                                                                  R21 S01
Opel Vectra           150           195/60R15      M+S R09                        A02 A04 A05
Vectra A-X            150           195/60R15      R09 R35                        A08 A09 A12
E951/1                150           205/55R15      R35                            A14 A23 B03
                                                                                  R21 S01
Opel Vectra B         55-125        195/65R15      A11 R37                        A02 A04 A05
J96                   55-125        205/55R15      A12 R37                        A08 A09 A14
e1*93/81, 95/54,      55-125        205/60R15      A12                            A23 B03 V15
98/14*0030*..         55-125        225/50R15      A01 A12 K42 K45 K49 K50 K56    S01
                      55-125        225/55R15      A01 A12 K42 K45 K49 K50 K56
Opel Vectra B         55-125        195/65R15      A11 R37                        A02 A04 A05
J96/Kombi             55-125        205/55R15      A12 R37                        A08 A09 A14
e1*95/54,             55-125        205/60R15      A12                            A23 B03 V15
98/14*0044*..         55-125        225/50R15      A01 A12 K42 K45 K49 K50 K56    S01
                      55-125        225/55R15      A01 A12 K42 K45 K49 K50 K56
Saab 9-5              88-147        195/65R15      A11 M+S R09                    A02 A04 A05
YS3E                  88-147        205/65R15      A12                            A08 A09 A14
e11*96/27*0073*..                                                                 A23 B03 S01
Saab 900              96-136        185/65R15      R09                            A02 A04 A05
900/II                96-136        195/60R15                                     A08 A09 A12
G511                  96-136        205/55R15                                     A14 A23 B03
                                                                                  S01




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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55185103 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B8 605
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Saab 900              96-136         185/65R15         R09                               A02 A04 A05
900/II Cabrio         96-136         195/60R15                                           A08 A09 A12
G783                  96-136         205/55R15                                           A14 A23 B03
                                                                                         S01
Saab 900, Saab 9-3    85-136         185/65R15         A11 R09                           A02 A04 A05
YS3D                  85-151         185/65R15         A11 M+S R09                       A08 A09 A14
e4*95/54*0012*..,     85-151         195/60R15         A12                               A23 B03 S01
e4*98/14*0012*..      85-151         205/55R15         A12


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45595 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55185103 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B8 605
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                             Seite 4 von 6

A23    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile, die weitgehend den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpa-
pieren eingetragen ist.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom Fahr-
zeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45595 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55185103 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B8 605
Hersteller                        Brock GmbH

                                                                                               Seite 5 von 6

T87      Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88      Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T89      Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    175/55R15       195/50R15
Nr. 2    185/55R15       205/50R15, 215/45R15
Nr. 3    195/45R15       215/40R15, 245/35R15
Nr. 4    195/50R15       205/50R15, 215/45R15
Nr. 5    195/55R15       215/50R15
Nr. 6    205/45R15       215/40R15
Nr. 7    205/55R15       225/50R15
Nr. 8    205/60R15       225/55R15
Nr. 9    205/65R15       225/60R15
Nr. 10   215/40R15       245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45595 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55185103 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B8 605
Hersteller                    Brock GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 5.Juli 2005




Bohlander                                                                  00082279.DOC




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