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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Kautschuk-Verwertungs GmbH
                               An der Walkmühle 2
                               46356 Essen
                               QA 05 113 05035

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Tomason
Typ                            TN3-6515
Radgröße                       6,5Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              TN3-6515 /N22 Ø72,6xØ65,1           5/112/65,1         45        690     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46377
Herstellerzeichen              Tomason
Radtyp und Ausführung          TN3-6515 (s.o.)
Radgröße                       6,5Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           LZ
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge
S01    Lochkreisänderungs-          Kegel 60°       100                    30 mm mit aufgesetzter
       Schraube M12x1,5                                                    Kegelkalotte
       Typ VS 121530

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55146105) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Opel
                               Saab

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra            55-100        185/65R15        A33 R09                          A02 A04 A05
T98, T98/NB           55-108        185/65R15        A33 M+S R09                      A08 A09 A14
e1*97/27,98/14*       55-108        195/60R15        A12                              A22 B03 Flh
0086, 0101*..         55-108        205/55R15        A01 A12 K56                      Sth S01
                      55-108        205/60R15        A01 A12 K56 R09
Opel Astra            74-108        185/65R15        A33 M+S R09                      A02 A04 A05
T98C                  74-108        195/60R15        A12 R09                          A08 A09 A14
e1*98/14*0132*..      74-108        205/55R15        A01 A12 K56                      A22 B03 Cbo
- Coupé, Cabrio                                                                       Cpe S01
Opel Astra Car.       55-100        185/65R15        A33 R09                          A02 A04 A05
T98/Kombi             55-108        185/65R15        A33 M+S R09                      A08 A09 A14
e1*97/27,             55-108        195/60R15        A12                              A22 B03 Car
98/14*0087*..         55-108        205/55R15        A12                              S01
                      55-108        205/60R15        A12 R09
Opel Corsa-C          74            185/55R15                                         A02 A04 A05
Corsa-C               74            195/50R15                                         A08 A09 A12
e1*98/14*0148*..      74            205/45R15        T81                              A14 A22 B03
                                                                                      S01
Opel Meriva-A         74            185/60R15        T88                              A02 A04 A05
X01Monocab            74            195/55R15        T85 T89                          A08 A09 A12
e1*2001/116*0215*..   74            195/60R15                                         A14 A22 V15
                      74            205/50R15        A01 K50 T85 T86                  S01
                      74            205/55R15        A01 K50
Opel Vectra B         55-125        195/65R15        A30                              A02 A04 A05
J96                   55-125        205/60R15        A12                              A08 A09 A14
e1*93/81, 95/54,                                                                      A22 S01
98/14*0030*..
Opel Vectra B         55-125        195/65R15        A30                              A02 A04 A05
J96/Kombi             55-125        205/60R15        A12                              A08 A09 A14
e1*95/54,                                                                             A22 V15 S01
98/14*0044*..
Opel Zafira-A         60-108        195/65R15                                         A02 A04 A05
T98MONOCAB            60-108        195/65R15        M+S R09                          A08 A09 A14
e1*98/14*0110*..                                                                      A22 A30 B03
                                                                                      S01
Saab 9-5              88-147        195/65R15        M+S R09                          A02 A04 A05
YS3E                  88-147        205/65R15                                         A08 A09 A12
e11*96/27*0073*..                                                                     A14 A22 B03
                                                                                      S01



Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                           Seite 3 von 5

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A22      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile nach E.T.R.T.O. V2-03-6 (33GS-11,5),
z.B. Alligator Typ TR412 oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den
Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    175/55R15      195/50R15
Nr. 2    185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr. 3    195/45R15      215/40R15, 245/35R15
Nr. 4    195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr. 5    195/55R15      215/50R15
Nr. 6    205/45R15      215/40R15
Nr. 7    205/55R15      225/50R15
Nr. 8    205/60R15      225/55R15
Nr. 9    205/65R15      225/60R15
Nr. 10   215/40R15      245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46377 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55146105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ TN3-6515
Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 29.Januar 2006




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