ABE
C16
Radnummer:
C16 6553559
Dimension: 6,5x15“
Lochkreis: 5/110/65,1
ABE-Nr.: 47666
CMS Kundeninformation CMS Automotive Trading
Lanzstraße 20
1) Nach der Montage von CMS- D-68789 St. Leon-Rot
Leichtmetallrädern ist nicht mehr Tel.: +49 (0) 6227 35838-0
sichergestellt, daß diese mit dem Fax: +49 (0) 6227 35838-33
serienmäßigen Bordwerkzeug Mail: info@cms-wheels.de
demontiert werden können. Bitte www.cms-wheels.de
überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres
Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls Montageinformation
erforderlich.
1) Vor der Montage muß geprüft werden,
2) Legen Sie bitte die ob die Räder auf das vorgesehene
Originalbefestigungsteile zu Ihrem Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
Reserverad. Dies kann nur mit diesen wechselnd auf alle Naben des
Befestigungsteilen montiert werden. Fahrzeugs stecken und den Freigang
prüfen. Bereits mit Reifen montierte
3) Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Räder, bei denen nachträglich
Dokument aus, das im nachfolgenden festgestellt wird, daß sie nicht passen
ein Tüv-Gutachten, oder eine können wir nicht zurücknehmen.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mit
enthält. Gegebenenfalls ist die vollständigem und passenden Zubehör
Begutachtung Ihrer Rad- geliefert wurden.
Reifenkombination durch einen
Sachverständigen notwendig. Bitte 2) Die Radnabe, Befestigungsfläche und
überprüfen Sie dies in dem Dokument. ggf. Stehbolzen müssen vor der
Das Gutachten, bzw. die ABE sollte Montage der Räder gründlich von Rost
bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt und Schmutz befreit werden.
werden.
3) Bitte beachten Sie, daß nicht alle Räder
4) Die CMS-Leichtmetallräder sollten, von der Vorderseite montiert werden
wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit können.
einem nicht aggressivem
4) Bei allen CMS Rädern sind
Reinigungsmittel gesäubert werden.
ausschließlich Klebegewichte zu
verwenden.
5) Beim Überfahren von Hindernissen
und beim Auffahren auf Bordsteine
5) Bitte beachten Sie das Anzugsmoment
bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
laut ABE/Gutachten.
sein, da hierbei sowohl der Reifen als
auch das Rad beschädigt werden
6) Schrauben oder Muttern sollten nicht
können und wir daraus resultierende
geölt oder gefettet werden.
Reklamationen nicht anerkennen.
7) Die Gewährleistung richted sich
6) Wir machen ausdrücklich darauf
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
aufmerksam, daß Reklamationen, die
durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen,
von uns oder unseren Händlern nicht
anerkannt werden.
St. Leon-Rot, im Juni 2007
TÜV SÜD Automotive GmbH
HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching
Deutschland
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: C16 655
des Herstellers / Importeurs: CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot
liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder
Anbau des Techn. Dienst TÜV SÜD Automotive GmbH vor.
Bericht-Nr.: 366-0464-08-MURD Datum: 29.07.2009
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-
Gutachten 366-0464-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.07.2009
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Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C16 655 3559 C16 655 CMS465/08 ohne 65,1 650 1995 11/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 55 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.. 55 - 103 185/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 12T; 51G 51A; 71K; 721; 725;
195/65R15 12T; 51G 73C; 74A; 76Q
205/60R15 91 11A; 12A; 368
A-H/NB e1*2001/116*0454*.. 66 - 103 195/65R15 51G Limousine;
Stufenheck;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 103 185/65R15 51G Coupe;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 51G 12K; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 368 725; 73C; 74A; 76Q
205/60R15 91 11A; 368
Verkaufsbezeichnung: ASTRA KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.. 55 - 103 185/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 12T; 51G 51A; 71K; 721; 725;
195/65R15 12T; 51G 73C; 74A; 76Q
205/60R15 91 11A; 12A; 368
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15 11A; 21B; 22B; 22L; 51G Limousine;
e1*98/14*0086*.. 195/60R15-88 11A; 21B; 22B; 22L Stufenheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 205/55R15-87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J Schrägheck;
e1*98/14*0101*.. 225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 57I 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 915
T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 60 - 108 185/65R15 11A; 21B; 22B; 51G Kombi;
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 195/60R15-88 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0087*.. 205/55R15-87 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 725; 73C; 74A; 915
57I
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 185/65R15 11A; 22L; 51G; 52J Cabrio; Coupe;
195/60R15 88 11A; 21B; 22B; 22L 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74A
225/50R15 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M; 57I
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 48 - 74 185/60R15 51G 5-Loch Radanschluss;
COMBO-C- e1*2001/116*0327*.. 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
CNG 205/50R15 86 11A; 21P; 5EM 12A; 51A; 71K; 721;
COMBO-C- K886 725; 73C; 74A; 76Q
VAN
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Verkaufsbezeichnung: CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 92 185/60R15 51G; 52J 2-türig; 4-türig;
185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/65R15 91 11A; 21P 725; 73C; 74A; 76Q
205/55R15 88 QF0; 11A; 24M
205/60R15 91 QF0; 11A; 21P; 24M
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
195/50R15 82 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R15 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 915
65A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 74 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 195/50R15 82 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R15 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 915
65A
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 205/50R15 86 11A; 22Q; 24D; 24J; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H;
51 - 92 185/60R15 11A; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R15 88 11A; 21M; 22L; 22Q; 24M 725; 73C; 74A; 76Q
205/55R15 88 11A; 21M; 22Q; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B G684 74 - 155 195/65R15 12K; 51G nur bis
V94 e1*96/79*0077*.., 205/65R15 94 12K e1*98/14*0077*04;
e1*98/14*0077*.. 215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92W 12A 51A; 71K; 721; 725;
225/60R15 96 11A; 12A; 21B 73C; 74A; 76Q
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 160 195/65R15 12K; 51G ab e1*98/14*0077*05;
205/65R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76Q
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 100 215/60R15-93 12A nur bis
e1*98/14*0078*.. 225/55R15 92 12A; 5GM e1*98/14*0078*04;
74 - 155 195/65R15 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15-94 12A 51A; 71K; 721; 725;
215/60R15 12A; 5GI; 631 73C; 74A; 75I; 76Q
215/60R15-94 12A
225/55R15 12A; 5GC; 631
225/60R15-95 11A; 12A; 21B
V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 160 195/65R15 51G ab e1*98/14*0078*05;
205/65R15-94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15-94 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76Q
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15 12G; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 114 195/65R15 12G; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.., 205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 24M; 57I 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0030*.. 55 - 125 195/65R15 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 725; 73C; 74A
J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 205/60R15-89 11A; 22B; 24J; 24M
e1*98/14*0044*.. 225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 686
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 110 195/65R15 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91 12A 51A; 71K; 721; 725;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 729; 73C; 74A; 76Q
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 110 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 114 195/65R15 12G; 51G 51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
Z02 / e11*2001/116*0214*.. 74 - 92 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE 108 195/65R15 51G; 52J 12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 114 195/65R15 12G; 51G 51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 110 205/60R15 91 12A 10B; 10S; 11B; 11G;
74 - 114 195/65R15 12G; 51G 11H; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76Q
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.. 77 - 103 195/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 195/65R15-91 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15-91 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 725; 73C; 74A
24D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 55 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 185/65R15 51G nur bis
900/II G511 195/60R15 11A; 24J; 24M; 51G e4*95/54*0012*03;
900/II G783 205/55R15-88 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 151 185/65R15 51G ab e4*95/54*0012*04;
e4*98/14*0012*.. 195/60R15 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-88 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76Q
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 195/65R15 51G Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 205/60R15 91 Frontantrieb;
205/65R15 94 11A; 22L 10B; 11B; 11G; 11H;
88 - 129 205/65R15 11A; 22L; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 11A; 22L; 51G 725; 73C; 74A; 76Q
225/55R15 92 11A; 22L; 362
225/60R15 96 11A; 22L; 362
129 195/65R15 51G; 52J
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 195/65R15 12G; 51G Reifen mit
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 205/60R15 91 12N Schneeketten; Kombi;
129 195/65R15 12G; 51G; 52J Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 195/65R15 51G Saab 9-3;
205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 22L 12A; 51A; 71K; 721;
110 - 129 205/65R15 11A; 22L; 51G; 52J 725; 73C; 74A; 76Q
215/60R15 11A; 22L; 51G
225/55R15 92 11A; 22L; 362
225/60R15 96 11A; 22L; 362
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 195/65R15 12G; 51G Reifen mit
205/60R15 91 12N Schneeketten; Saab
9-3;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15 11A; 21P; 22I; 22M; 24M; Kombi; Limousine;
51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
205/65R15 11A; 21P; 22I; 22M; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 195/65R15 51G; 52J Kombi; Limousine;
205/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.07.2009
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21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.07.2009
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368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1210kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1240kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 montiert werden, muss eine Freigabe
des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.07.2009
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
(EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau
nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der
vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.