GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller Bay-Wheels GmbH
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Auftraggeber Bay-Wheels GmbH
Landzungenstraße 5
68159 Mannheim
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RS2
Typ RS2-8019
Radgröße 8Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
Y3 RS2-8019 Y3/N22 Ø72,6xØ65,1 5/112/65,1 30 720 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47859
Herstellerzeichen MAM
Radtyp und Ausführung MAM RS2-8019
Radgröße 8Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge
S01 Lochkreisänderungs- Kegel 60° 110 30 mm mit aufgesetzter
Schraube M12x1,5 Kegelkalotte
Typ VS 121530
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Opel
Saab
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller Bay-Wheels GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra Caravan 59-147 215/35R19 K2b K44 T85 A01 A02 A04
A-H/SW -/Van 59-147 225/35R19 K1a K2b K44 K56 T84 T88 A05 A08 A09
e1*2001/116*0293*..; 59-147 235/35R19 G01 K1a K1b K2c K30 K41 K44 K56 A12 A14 A16
e1*2007/46*0341*..; A19 Car S01
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H 59-147 215/35R19 K2b K44 T85 A01 A02 A04
A-H 59-147 225/35R19 K1a K2b K44 K56 T84 T88 A05 A08 A09
e1*2001/116*0261*..; 59-147 235/35R19 G01 K1c K2b K30 K41 K44 K56 A12 A14 A16
e1*2007/46*0344*.. A19 Flh S01
Opel Astra-H GTC 59-147 215/35R19 K2b K44 T85 A01 A02 A04
A-H/C 59-177 225/35R19 K1a K1b K2b K44 K56 T84 T88 A05 A08 A09
e4*2001/116*0094*.. 59-177 235/35R19 G03 K1c K2c K30 K41 K44 K56 A12 A14 A16
A19 Cpe S01
Opel Astra-H Twin Top 77,103 215/35R19 K2b K44 T85 A01 A02 A04
A-H/C 77-147 225/35R19 K1a K2b K44 K56 T84 T88 A05 A08 A09
e4*2001/116*0094*.. 77-147 235/35R19 G03 K1c K2c K30 K41 K44 K56 A12 A14 A16
A19 Cbo S01
Opel Meriva-B 55-103 225/35R19 T84 T88 A02 A04 A05
S-D/Monocab B /-V 55-103 235/35R19 A01 G01 K3s LM1 T87 T91 A08 A09 A12
e4*2007/46*0165*..; 70, 74 215/35R19 NoD T85 A14 A16 A19
e4*2007/46*0271*.. S01
Opel Omega-B 74-160 235/35R19 K1a K2b T87 T88 T91 A01 A02 A04
V94, Omega-B 74-160 245/35R19 K1a K2b T89 A05 A08 A09
G684, e1*96/79, A12 A14 A16
98/14*0077*.. A19 K41 K45
R21 S01
Opel Omega-B 74-160 235/35R19 K1a K2b T87 T88 T91 A01 A02 A04
V94/K.,Omega-B-Car 74-160 245/35R19 K1a K2b T89 T93 A05 A08 A09
G685, e1*96/79, A12 A14 A16
98/14*0078*.. A19 K41 K45
- Caravan, Kombi R21 S01
Opel Signum 74-155 225/35R19 K1a K1b K2b T88 A01 A02 A04
Vectra/Car, Z-C/S 74-184 235/35R19 K1c K2b K45 K56 T87 T91 A05 A08 A09
e1*2001/116*0214*.., 74-184 245/30R19 K1c K2b K56 T89 A12 A14 A16
e1*2001/116*0291*.. A19 Flh S01
Opel Vectra-C 74-155 225/35R19 K1a K1b K2b T84 T88 A01 A02 A04
Vectra/Lim, Z-C 74-206 235/35R19 K1c K2b K45 K56 T87 T91 A05 A08 A09
e1*98/14*0187*.., 74-206 245/30R19 K1c K2b K56 T89 A12 A14 A16
e1*2001/116*0290*.. A19 Flh Lim
S01
Opel Vectra-C 74-155 225/35R19 K1a K1b K2b T88 A01 A02 A04
Vectra/SW, Z-C/SW 74-206 235/35R19 K1c K2b K45 K56 T91 A05 A08 A09
e1*2001/116*0238*.., 74-206 245/30R19 K1c K2b K56 T89 A12 A14 A16
e1*2001/116*0292*.. A19 Car S01
- Caravan, Kombi
Opel Zafira-B 74-147 225/35R19 T88 A02 A04 A05
A-H/Monocab /-V 74-177 235/35R19 A01 G03 K1a K2b T88 T91 A08 A09 A12
e1*2001/116*0325*..; 74-177 245/30R19 A01 K1a K2b T89 A14 A16 A19
e1*2007/46*0497*..: S01
e1*2007/46*0595*..
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller Bay-Wheels GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Saab 9-3 88-206 235/35R19 K1a K1b K25 K2b K56 T91 A01 A02 A04
YS3F A05 A08 A09
e4*2001/116*0065*.., A12 A14 A16
e4*2001/116*0077*.. A19 A58 Car
Cbo KOV Lim
S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
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A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LM1 Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße
225/40R18 ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch Einbau geänderter innerer Spurstangen
(GM-Teile-Nr. 93196778) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
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T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2011 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Pulverbeschichtete Sonderräder mit 5 Doppelspeichen.
KBA 47859 ab Juli 2009
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller Bay-Wheels GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 7. Juni 2011
Tufan 00166904.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim