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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Bay-Wheels GmbH
                                  Landzungenstraße 5
                                  68159 Mannheim


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RS2
Typ                               RS2-8019
Radgröße                          8Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
Y3           RS2-8019 Y3/N22 Ø72,6xØ65,1           5/112/65,1         30       720     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47859
Herstellerzeichen                 MAM
Radtyp und Ausführung             MAM RS2-8019
Radgröße                          8Jx19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge
S01       Lochkreisänderungs-          Kegel 60°      110               30 mm mit aufgesetzter
          Schraube M12x1,5                                              Kegelkalotte
          Typ VS 121530

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Opel
                                  Saab

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                   Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra Caravan     59-147        215/35R19   K2b K44 T85                        A01 A02 A04
A-H/SW -/Van           59-147        225/35R19   K1a K2b K44 K56 T84 T88            A05 A08 A09
e1*2001/116*0293*..;   59-147        235/35R19   G01 K1a K1b K2c K30 K41 K44 K56    A12 A14 A16
e1*2007/46*0341*..;                                                                 A19 Car S01
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H           59-147        215/35R19   K2b K44 T85                        A01 A02 A04
A-H                    59-147        225/35R19   K1a K2b K44 K56 T84 T88            A05 A08 A09
e1*2001/116*0261*..;   59-147        235/35R19   G01 K1c K2b K30 K41 K44 K56        A12 A14 A16
e1*2007/46*0344*..                                                                  A19 Flh S01
Opel Astra-H GTC       59-147        215/35R19   K2b K44 T85                        A01 A02 A04
A-H/C                  59-177        225/35R19   K1a K1b K2b K44 K56 T84 T88        A05 A08 A09
e4*2001/116*0094*..    59-177        235/35R19   G03 K1c K2c K30 K41 K44 K56        A12 A14 A16
                                                                                    A19 Cpe S01
Opel Astra-H Twin Top 77,103         215/35R19   K2b K44 T85                        A01 A02 A04
A-H/C                 77-147         225/35R19   K1a K2b K44 K56 T84 T88            A05 A08 A09
e4*2001/116*0094*..   77-147         235/35R19   G03 K1c K2c K30 K41 K44 K56        A12 A14 A16
                                                                                    A19 Cbo S01
Opel Meriva-B          55-103        225/35R19   T84 T88                            A02 A04 A05
S-D/Monocab B /-V      55-103        235/35R19   A01 G01 K3s LM1 T87 T91            A08 A09 A12
e4*2007/46*0165*..;    70, 74        215/35R19   NoD T85                            A14 A16 A19
e4*2007/46*0271*..                                                                  S01
Opel Omega-B           74-160        235/35R19   K1a K2b T87 T88 T91                A01 A02 A04
V94, Omega-B           74-160        245/35R19   K1a K2b T89                        A05 A08 A09
G684, e1*96/79,                                                                     A12 A14 A16
98/14*0077*..                                                                       A19 K41 K45
                                                                                    R21 S01
Opel Omega-B           74-160        235/35R19   K1a K2b T87 T88 T91                A01 A02 A04
V94/K.,Omega-B-Car     74-160        245/35R19   K1a K2b T89 T93                    A05 A08 A09
G685, e1*96/79,                                                                     A12 A14 A16
98/14*0078*..                                                                       A19 K41 K45
- Caravan, Kombi                                                                    R21 S01
Opel Signum            74-155        225/35R19   K1a K1b K2b T88                    A01 A02 A04
Vectra/Car, Z-C/S      74-184        235/35R19   K1c K2b K45 K56 T87 T91            A05 A08 A09
e1*2001/116*0214*..,   74-184        245/30R19   K1c K2b K56 T89                    A12 A14 A16
e1*2001/116*0291*..                                                                 A19 Flh S01
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19   K1a K1b K2b T84 T88                A01 A02 A04
Vectra/Lim, Z-C        74-206        235/35R19   K1c K2b K45 K56 T87 T91            A05 A08 A09
e1*98/14*0187*..,      74-206        245/30R19   K1c K2b K56 T89                    A12 A14 A16
e1*2001/116*0290*..                                                                 A19 Flh Lim
                                                                                    S01
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19   K1a K1b K2b T88                    A01 A02 A04
Vectra/SW, Z-C/SW      74-206        235/35R19   K1c K2b K45 K56 T91                A05 A08 A09
e1*2001/116*0238*..,   74-206        245/30R19   K1c K2b K56 T89                    A12 A14 A16
e1*2001/116*0292*..                                                                 A19 Car S01
- Caravan, Kombi
Opel Zafira-B          74-147        225/35R19   T88                                A02 A04 A05
A-H/Monocab /-V        74-177        235/35R19   A01 G03 K1a K2b T88 T91            A08 A09 A12
e1*2001/116*0325*..;   74-177        245/30R19   A01 K1a K2b T89                    A14 A16 A19
e1*2007/46*0497*..:                                                                 S01
e1*2007/46*0595*..

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Saab 9-3               88-206        235/35R19     K1a K1b K25 K2b K56 T91               A01 A02 A04
YS3F                                                                                     A05 A08 A09
e4*2001/116*0065*..,                                                                     A12 A14 A16
e4*2001/116*0077*..                                                                      A19 A58 Car
                                                                                         Cbo KOV Lim
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LM1    Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße
225/40R18 ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch Einbau geänderter innerer Spurstangen
(GM-Teile-Nr. 93196778) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2011 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Pulverbeschichtete Sonderräder mit 5 Doppelspeichen.
KBA 47859 ab Juli 2009




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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                    Bay-Wheels GmbH

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 7. Juni 2011




Tufan                                                               00166904.DOC




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