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          ABE: 47666
               Design:
               C 16
           Radnummer:
        C16 655 3559
                Daten:
       6.5x15" ET35 LK5/110/65.1

             CMS 465/08
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47666*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 15 H2


Typ:                         C16 655



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 47666*02

 Die ABE-Nr. 47666 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ C16 655,
 in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0464-08-WIRD/N2 vom 14.09.2012
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 17 des
 Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
 dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.09.2012 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 12.03.2013
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 366-0464-08-WIRD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.02.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47666*02


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           10-TAAP-3295
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 47 666
                                           366-0464-08-WIRD/N2

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ:                                      C16 655

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Die LM-Sonderräder können auch mit 6,5 J X 15 H2 gekennzeichnet sein.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
Die Festigkeitprüfungen wurde mit der Ausführungsvariante C16 655 35 02 erweitert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C16 655 45 10                          C16 655 45 60S                             C16 655 43 02
C16 655 35 09
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis        loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /       (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
C16 655 35 02        C16 655 CMS465/01          SR02 Ø67.1-Ø54.1          100/4     54,1     35    615   1990     11/10
C16 655 43 02        C16 655 CMS465/13          SR02 Ø67.1-Ø54.1          100/4     54,1     43    605   1959     07/09
C16 655 35 02        C16 655 CMS465/01          SR03 Ø67.1-Ø56.1          100/4     56,1     35    615   1990     11/10
C16 655 43 02        C16 655 CMS465/13          SR03 Ø67.1-Ø56.1          100/4     56,1     43    605   1960     04/09
C16 655 35 02        C16 655 CMS465/01          SR04 Ø67.1-Ø56.6          100/4     56,6     35    615   1990     11/10
C16 655 43 02        C16 655 CMS465/13          SR04 Ø67.1-Ø56.6          100/4     56,6     43    605   1960     07/09
C16 655 35 02        C16 655 CMS465/01          SR05 Ø67.1-Ø57.1          100/4     57,1     35    615   1990     11/10
C16 655 43 02        C16 655 CMS465/13          SR05 Ø67.1-Ø57.1          100/4     57,1     43    605   1960     04/09
C16 655 35 02        C16 655 CMS465/01          SR08 Ø67.1-Ø59.1          100/4     59,1     35    615   1990     11/10
C16 655 43 02        C16 655 CMS465/13          SR08 Ø67.1-Ø59.1          100/4     59,1     43    605   1960     04/09
C16 655 35 02        C16 655 CMS465/01          SR10 Ø67.1-Ø60.1          100/4     60,1     35    615   1990     11/10
C16 655 43 02        C16 655 CMS465/13          SR10 Ø67.1-Ø60.1          100/4     60,1     43    605   1960     07/09
C16 655 25 35        C16 655 CMS465/12          ohne                      108/4     65,1     25    615   1998     11/08
C16 655 43 53S       C16 655 CMS465/09          ohne                      100/5     57,1     43    650   1995     11/08
C16 655 45 07        C16 655 CMS465/10          SR10 Ø67.1-Ø60.1          108/5     60,1     45    650   1995     11/08
C16 655 45 07        C16 655 CMS465/10          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45    650   1995     11/08
C16 655 45 07        C16 655 CMS465/10          SR13 Ø67.1-Ø65.1          108/5     65,1     45    650   1995     11/08




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                               Radtyp: C16 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 14.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 2 von 5
C16 655 35 59      C16 655 CMS465/08             ohne                   110/5           65,1    35   650   1995    11/08
C16 655 35 09      C16 655 CMS465/06             SR15 Ø72.5-Ø57.1       112/5           57,1    35   650   1995    11/08
C16 655 45 60S     C16 655 CMS465/07             ohne                   112/5           57,1    45   650   1995    11/08
C16 655 35 09      C16 655 CMS465/06             SR17 Ø72.5-Ø66.6       112/5           66,6    35   650   1995    11/08
C16 655 45 10      C16 655 CMS465/11             SR10 Ø67.1-Ø60.1      114,3/5          60,1    45   650   2000    11/08
C16 655 45 10      C16 655 CMS465/11             SR12 Ø67.1-Ø64.1      114,3/5          64,1    45   635   2040    11/08
C16 655 45 10      C16 655 CMS465/11             SR12 Ø67.1-Ø64.1      114,3/5          64,1    45   650   2000    11/08
C16 655 45 10      C16 655 CMS465/11             SR14 Ø67.1-Ø66.1      114,3/5          66,1    45   645   2016    11/08
C16 655 45 10      C16 655 CMS465/11             SR14 Ø67.1-Ø66.1      114,3/5          66,1    45   650   2000    11/08
C16 655 45 10      C16 655 CMS465/11             ohne                  114,3/5          67,1    45   650   2000    11/08
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     :CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C16
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 7,8 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C16 655 35 02:

                                      : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                            : CMS                                      : --
Handelsmarke                          : --                                       : C16
Radtyp                                : --                                       : C16 655
Radausführung                         : --                                       : C16 655 CMS465/07
Radgröße                              : --                                       : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen                            : KBA 47666                                : --
Einpreßtiefe                          : --                                       : ET45
Herstellungsdatum                     : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                    z.B. 11.08
Gießereikennzeichnung                 : --                                       : TS 8987
Weitere Kennzeichnung                 : --                                       : T7 655
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C16 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht      366-0464-08-MURD-TB              15.07.2009    TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht      366-0464-08-WIRD/N2-TB           14.09.2012    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C16 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 4 von 5
V.     Unterlagen und Anlagen:
V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,             C16 655 43 02                  43       14.09.2012       liegt bei
    MAZDA, SUZUKI, TOYOTA
  2 BMW AG, HONDA, ROVER                           C16 655 43 02                  43       14.09.2012       liegt bei
  3 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL                    C16 655 43 02                  43       14.09.2012       liegt bei
  4 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C16 655 43 02                  43       14.09.2012       liegt bei
    NISSAN EUROPE (F), RENAULT
  5 CITROEN, PEUGEOT                               C16 655 25 35                  25       14.09.2012       liegt bei
  6 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C16 655 43 53S                 43       14.09.2012       liegt bei
  7 MATRA (F), RENAULT                             C16 655 45 07                  45       14.09.2012       liegt bei
  8 FORD, VOLVO                                    C16 655 45 07                  45       14.09.2012       liegt bei
  9 PEUGEOT                                        C16 655 45 07                  45       14.09.2012       liegt bei
 10 OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB                    C16 655 35 59                  35       14.09.2012       liegt bei
 11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C16 655 35 09                  35       14.09.2012       liegt bei
 12 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C16 655 45 60S                 45       14.09.2012       liegt bei
 13 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     C16 655 35 09                  35       14.09.2012       liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 14 SUZUKI, TOYOTA                                 C16 655 45 10                  45       14.09.2012       liegt bei
 15 HONDA                                          C16 655 45 10; C16 655 45      45       14.09.2012       liegt bei
                                                   10
 16 NISSAN, RENAULT                                C16 655 45 10; C16 655 45      45       14.09.2012       liegt bei
                                                   10
 17 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,              C16 655 45 10                  45       14.09.2012       liegt bei
    KIA MOTORS (SK), MAZDA
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C16 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.09.2012
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0464-08-MURD-TB                    15.07.2009
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0464-08-WIRD/N2-TB                 14.09.2012
Nabenkappe                            C020392                                18.04.2004
Radbeschreibung                       C16 655                                21.02.2011 19.05.2011
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radzeichnung                          J 465 012                              15.12.2008
Radzeichnung                          J 465 010_A                            22.09.2008 A/15.12.2008
Radzeichnung                          J 465 008_A                            22.09.2008 A/15.12.2008
Radzeichnung                          J 465 007_B                            10.11.2006 B/15.12.2008
Radzeichnung                          J 465 009_A                            10.11.2006 A/15.12.2008
Radzeichnung                          J 465 001_A                            10.11.2006 A/07.01.2009
Radzeichnung                          J 465 013_C                            15.12.2008 C/21.07.2009
Radzeichnung                          J 465 006_A                            10.11.2006 A/07.10.2008
Radzeichnung                          J 465 011_A                            22.09.2008 A/15.12.2008
Radzeichnung (Master)                 J 465 000_B                            13.11.2006 B/07.10.2008
Zentrierring                          D000_251-E_671                         26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring                          D000_251/1_725                         25.04.1995 26.01.1996




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 14.09.2012
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10                                                           Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 14.09.2012
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                                                                                                           Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
C16 655 35 59       C16 655 CMS465/08          ohne                        65,1                   650    1995       11/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Z 55 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15               12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                e1*2007/46*0344*..
                                                  195/60R15        12T; 51G                    51A; 71K; 721; 725;
                                                  195/65R15        12T; 51G                    73C; 74A; 76Q
                                                  205/60R15 91     QFA; 12A
A-H/NB          e1*2001/116*0454*..      66 - 103 195/65R15        51G                         Limousine;
                                                                                               Stufenheck;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15               12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           195/60R15               12T; 51G                    51A; 71K; 721; 725;
                                           195/65R15               12T; 51G                    73C; 74A; 76Q
                                           205/60R15 91            QFA; 12A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 103 185/65R15                51G                         Coupe;
                                          195/60R15                51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R15                51G                         12K; 51A; 71K; 721;
                                          205/55R15 88             QFA                         725; 73C; 74A; 76Q
                                          205/60R15 91             QFA




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.09.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 103 185/65R15            12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                              195/60R15         12T; 51G                    51A; 71K; 721; 725;
                                              195/65R15         12T; 51G                    73C; 74A; 76Q
                                              205/60R15 91      QFA; 12A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15               11A; 21B; 22B; 22L; 51G  Limousine;
             e1*98/14*0086*..           195/60R15-88            11A; 21B; 22B; 22L       Stufenheck;
T98/NB       e1*97/27*0101*..,          205/55R15-87            11A; 21B; 22B; 22L; 24J  Schrägheck;
             e1*98/14*0101*..           225/50R15-90            11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F; 57I                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 108 185/65R15         11A; 21B; 22B; 51G       Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              195/60R15-88      11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..               205/55R15-87      11A; 21B; 22B; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R15-90      11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 725; 73C; 74A; 915
                                                                57I

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 185/65R15               11A; 22L; 51G; 52J          Cabrio; Coupe;
                                        195/60R15 88            11A; 21B; 22B; 22L          10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15 88            11A; 21B; 22B; 22L; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                         725; 73C; 74A
                                              225/50R15 91      11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                24M; 57I

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 74      185/60R15         51G                         5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      185/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..              205/50R15 86      11A; 21P; 5EM               12A; 51A; 71K; 721;
CN                                                                                          725; 73C; 74A; 76Q
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..
CNG
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
               e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C-       K886
VAN
Combo-C-       DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C-       L620
VAN-CNG




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.09.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 92           185/60R15         51G; 52J                    2-türig; 4-türig;
                                              185/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15         51G                         12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/65R15 91      11A; 21P                    725; 73C; 74A; 76Q
                                              205/55R15 88      QF0; 11A; 24M
                                              205/60R15 91      QF0; 11A; 21P; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M          2-türig; 4-türig;
                                              195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 24D; 24J     12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R15 84      11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    725; 73C; 74A; 915
                                                                65A

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C- L659                 74              185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M          2-türig; 4-türig;
VAN                                           195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 24D; 24J     12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R15 84      11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    725; 73C; 74A; 915
                                                                65A

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/65R15         12K; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                      205/60R15 91      12A                         51A; 71K; 721; 725;
BB
                                              215/60R15 94      12A                         73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74        205/50R15 86      11A; 22Q; 24D; 24J; 5EM     10B; 11B; 11G; 11H;
                               51 - 92        185/60R15         11A; 24M; 51G               12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R15 88      11A; 21M; 22L; 22Q; 24M     725; 73C; 74A; 76Q
                                              205/55R15 88      11A; 21M; 22Q; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 155 195/65R15               12K; 51G                    nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          205/65R15 94            12K                         e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           215/60R15 94            12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/55R15 92W           12A                         51A; 71K; 721; 725;
                                        225/60R15 96            11A; 12A; 21B               73C; 74A; 76Q
V94          e1*98/14*0077*..  74 - 160 195/65R15               12K; 51G                    ab e1*98/14*0077*05;
                                        205/65R15 94            12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/60R15 94            12A                         51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.09.2012
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Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
V94/Kombi e1*96/79*0078*..,   74 - 100 215/60R15-93             12A                         nur bis
             e1*98/14*0078*..          225/55R15 92             12A; 5GM                    e1*98/14*0078*04;
                              74 - 155 195/65R15                12K; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/65R15-94             12A                         51A; 71K; 721; 725;
                                       215/60R15                12A; 5GI; 631               73C; 74A; 75I; 76Q
                                       215/60R15-94             12A
                                       225/55R15                12A; 5GC; 631
                                       225/60R15-95             11A; 12A; 21B
V94/Kombi e1*98/14*0078*..    74 - 160 195/65R15                51G                         ab e1*98/14*0078*05;
                                       205/65R15-94                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/60R15-94                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15                12G; 51G; 52J               10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76Q
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 114 195/65R15        12G; 51G; 52J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87            11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*..,          205/55R15-87            11A; 22B; 24J; 24M; 57I     12A; 51A; 71K; 721;
             e1*98/14*0030*..  55 - 125 195/65R15               11A; 22B; 24J; 24M; 51G     725; 73C; 74A
J96/Kombi    e1*95/54*0044*..,          205/60R15-89            11A; 22B; 24J; 24M
             e1*98/14*0044*..           225/50R15-90            11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                24D
                                              225/55R15-92      11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                24D; 686

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/LIM   e1*98/14*0187*..      74 - 110 195/65R15           12G; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91        12A                         51A; 71K; 721; 725;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                       729; 73C; 74A; 76Q
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 110 205/60R15 91     12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 114 195/65R15        12G; 51G                    51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76Q
Z02 /          e11*2001/116*0214*.. 74 - 92   195/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE                                 108     195/65R15         51G; 52J                    12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10                                                           Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 14.09.2012
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Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91                 12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 114 195/65R15                   12G; 51G                    51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               729; 73C; 74A; 76Q
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..     74 - 110 205/60R15 91       12A                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                       74 - 114 195/65R15          12G; 51G                    11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                               76Q

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.. 77 - 103 195/65R15                12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab                                                                                      51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 195/65R15-91               11A; 22B; 22F; 22N; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                                 24M                         12A; 51A; 71K; 721;
                                        205/60R15-91               11A; 22B; 22F; 22N; 24C;    725; 73C; 74A
                                                                   24D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 55 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136          185/65R15         51G                         nur bis
900/II       G511                                195/60R15         11A; 24J; 24M; 51G          e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                                205/55R15-88      11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 151 185/65R15                 51G                         ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..            195/60R15                 11A; 22B; 24J; 24M; 51G     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15-88              11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 76Q
YS3F           e4*2001/116*0065*..     88 - 110 195/65R15          51G                         Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..              205/60R15 91                                   Frontantrieb;
                                                205/65R15 94       11A; 22L                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                       88 - 129 205/65R15          11A; 22L; 51G               12A; 51A; 71K; 721;
                                                215/60R15          11A; 22L; 51G               725; 73C; 74A; 76Q
                                                225/55R15 92       11A; 22L; 362
                                                225/60R15 96       11A; 22L; 362
                                       129      195/65R15          51G; 52J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.09.2012
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                                                                                                     Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 110     195/65R15         12G; 51G                    Reifen mit
YS3F????     e4*2001/116*0065*..              205/60R15 91      12N                         Schneeketten; Kombi;
                                 129          195/65R15         12G; 51G; 52J               Limousine;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110       195/65R15            51G                         Saab 9-3;
                                           205/60R15 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/65R15 94         11A; 22L                    12A; 51A; 71K; 721;
                                 110 - 129 205/65R15            11A; 22L; 51G; 52J          725; 73C; 74A; 76Q
                                           215/60R15            11A; 22L; 51G
                                           225/55R15 92         11A; 22L; 362
                                           225/60R15 96         11A; 22L; 362
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110       195/65R15            12G; 51G                    Reifen mit
                                           205/60R15 91         12N                         Schneeketten; Saab
                                                                                            9-3;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15            11A; 21P; 22I; 22M; 24M;    Kombi; Limousine;
                                                                51G; 52J                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                              205/65R15         11A; 21P; 22I; 22M; 24M;    11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                51G                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76Q
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 195/65R15          51G; 52J                    Kombi; Limousine;
                                             205/65R15          11A; 22B; 51G               10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.09.2012
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                                                                                                     Seite: 7 von 10
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.09.2012
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                                                                                                     Seite: 8 von 10
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.09.2012
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                                                                                                     Seite: 9 von 10
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1210kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1240kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.09.2012
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75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
     12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
     serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
     215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der
     Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
     anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben. Bei Fahrzeugausführungen, die diese Rad/Reifenkombination nicht eingetragen haben, muss die
     Lenkanlage entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugherstellers angepasst werden.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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