ABE: 47666
Design:
C 16
Radnummer:
C16 655 3559
Daten:
6.5x15" ET35 LK5/110/65.1
CMS 465/08
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47666*02
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 15 H2
Typ: C16 655
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47666*02
Die ABE-Nr. 47666 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ C16 655,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0464-08-WIRD/N2 vom 14.09.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 17 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.09.2012 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 12.03.2013
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0464-08-WIRD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.02.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47666*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 10-TAAP-3295
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 666
366-0464-08-WIRD/N2
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ: C16 655
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Die LM-Sonderräder können auch mit 6,5 J X 15 H2 gekennzeichnet sein.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
Die Festigkeitprüfungen wurde mit der Ausführungsvariante C16 655 35 02 erweitert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C16 655 45 10 C16 655 45 60S C16 655 43 02
C16 655 35 09
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C16 655 35 02 C16 655 CMS465/01 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 35 615 1990 11/10
C16 655 43 02 C16 655 CMS465/13 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 43 605 1959 07/09
C16 655 35 02 C16 655 CMS465/01 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/4 56,1 35 615 1990 11/10
C16 655 43 02 C16 655 CMS465/13 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/4 56,1 43 605 1960 04/09
C16 655 35 02 C16 655 CMS465/01 SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 35 615 1990 11/10
C16 655 43 02 C16 655 CMS465/13 SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 43 605 1960 07/09
C16 655 35 02 C16 655 CMS465/01 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 35 615 1990 11/10
C16 655 43 02 C16 655 CMS465/13 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 43 605 1960 04/09
C16 655 35 02 C16 655 CMS465/01 SR08 Ø67.1-Ø59.1 100/4 59,1 35 615 1990 11/10
C16 655 43 02 C16 655 CMS465/13 SR08 Ø67.1-Ø59.1 100/4 59,1 43 605 1960 04/09
C16 655 35 02 C16 655 CMS465/01 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 35 615 1990 11/10
C16 655 43 02 C16 655 CMS465/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 43 605 1960 07/09
C16 655 25 35 C16 655 CMS465/12 ohne 108/4 65,1 25 615 1998 11/08
C16 655 43 53S C16 655 CMS465/09 ohne 100/5 57,1 43 650 1995 11/08
C16 655 45 07 C16 655 CMS465/10 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 650 1995 11/08
C16 655 45 07 C16 655 CMS465/10 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 650 1995 11/08
C16 655 45 07 C16 655 CMS465/10 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 650 1995 11/08
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C16 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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C16 655 35 59 C16 655 CMS465/08 ohne 110/5 65,1 35 650 1995 11/08
C16 655 35 09 C16 655 CMS465/06 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 650 1995 11/08
C16 655 45 60S C16 655 CMS465/07 ohne 112/5 57,1 45 650 1995 11/08
C16 655 35 09 C16 655 CMS465/06 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 650 1995 11/08
C16 655 45 10 C16 655 CMS465/11 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 650 2000 11/08
C16 655 45 10 C16 655 CMS465/11 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 635 2040 11/08
C16 655 45 10 C16 655 CMS465/11 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 650 2000 11/08
C16 655 45 10 C16 655 CMS465/11 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 645 2016 11/08
C16 655 45 10 C16 655 CMS465/11 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 650 2000 11/08
C16 655 45 10 C16 655 CMS465/11 ohne 114,3/5 67,1 45 650 2000 11/08
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C16
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 7,8 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C16 655 35 02:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C16
Radtyp : -- : C16 655
Radausführung : -- : C16 655 CMS465/07
Radgröße : -- : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen : KBA 47666 : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 11.08
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Weitere Kennzeichnung : -- : T7 655
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C16 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht 366-0464-08-MURD-TB 15.07.2009 TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht 366-0464-08-WIRD/N2-TB 14.09.2012 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C16 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, C16 655 43 02 43 14.09.2012 liegt bei
MAZDA, SUZUKI, TOYOTA
2 BMW AG, HONDA, ROVER C16 655 43 02 43 14.09.2012 liegt bei
3 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL C16 655 43 02 43 14.09.2012 liegt bei
4 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C16 655 43 02 43 14.09.2012 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), RENAULT
5 CITROEN, PEUGEOT C16 655 25 35 25 14.09.2012 liegt bei
6 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C16 655 43 53S 43 14.09.2012 liegt bei
7 MATRA (F), RENAULT C16 655 45 07 45 14.09.2012 liegt bei
8 FORD, VOLVO C16 655 45 07 45 14.09.2012 liegt bei
9 PEUGEOT C16 655 45 07 45 14.09.2012 liegt bei
10 OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB C16 655 35 59 35 14.09.2012 liegt bei
11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C16 655 35 09 35 14.09.2012 liegt bei
12 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C16 655 45 60S 45 14.09.2012 liegt bei
13 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C16 655 35 09 35 14.09.2012 liegt bei
MERCEDES-BENZ
14 SUZUKI, TOYOTA C16 655 45 10 45 14.09.2012 liegt bei
15 HONDA C16 655 45 10; C16 655 45 45 14.09.2012 liegt bei
10
16 NISSAN, RENAULT C16 655 45 10; C16 655 45 45 14.09.2012 liegt bei
10
17 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, C16 655 45 10 45 14.09.2012 liegt bei
KIA MOTORS (SK), MAZDA
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C16 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.09.2012
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0464-08-MURD-TB 15.07.2009
Fest.-Tech.-Bericht 366-0464-08-WIRD/N2-TB 14.09.2012
Nabenkappe C020392 18.04.2004
Radbeschreibung C16 655 21.02.2011 19.05.2011
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radschraube TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radzeichnung J 465 012 15.12.2008
Radzeichnung J 465 010_A 22.09.2008 A/15.12.2008
Radzeichnung J 465 008_A 22.09.2008 A/15.12.2008
Radzeichnung J 465 007_B 10.11.2006 B/15.12.2008
Radzeichnung J 465 009_A 10.11.2006 A/15.12.2008
Radzeichnung J 465 001_A 10.11.2006 A/07.01.2009
Radzeichnung J 465 013_C 15.12.2008 C/21.07.2009
Radzeichnung J 465 006_A 10.11.2006 A/07.10.2008
Radzeichnung J 465 011_A 22.09.2008 A/15.12.2008
Radzeichnung (Master) J 465 000_B 13.11.2006 B/07.10.2008
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring D000_251/1_725 25.04.1995 26.01.1996
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C16 655 35 59 C16 655 CMS465/08 ohne 65,1 650 1995 11/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 55 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*..
195/60R15 12T; 51G 51A; 71K; 721; 725;
195/65R15 12T; 51G 73C; 74A; 76Q
205/60R15 91 QFA; 12A
A-H/NB e1*2001/116*0454*.. 66 - 103 195/65R15 51G Limousine;
Stufenheck;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 12T; 51G 51A; 71K; 721; 725;
195/65R15 12T; 51G 73C; 74A; 76Q
205/60R15 91 QFA; 12A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 103 185/65R15 51G Coupe;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 51G 12K; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 QFA 725; 73C; 74A; 76Q
205/60R15 91 QFA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 103 185/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*..
195/60R15 12T; 51G 51A; 71K; 721; 725;
195/65R15 12T; 51G 73C; 74A; 76Q
205/60R15 91 QFA; 12A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15 11A; 21B; 22B; 22L; 51G Limousine;
e1*98/14*0086*.. 195/60R15-88 11A; 21B; 22B; 22L Stufenheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 205/55R15-87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J Schrägheck;
e1*98/14*0101*.. 225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 57I 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 915
T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 60 - 108 185/65R15 11A; 21B; 22B; 51G Kombi;
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 195/60R15-88 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0087*.. 205/55R15-87 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 725; 73C; 74A; 915
57I
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 185/65R15 11A; 22L; 51G; 52J Cabrio; Coupe;
195/60R15 88 11A; 21B; 22B; 22L 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74A
225/50R15 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
24M; 57I
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 185/60R15 51G 5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.. 205/50R15 86 11A; 21P; 5EM 12A; 51A; 71K; 721;
CN 725; 73C; 74A; 76Q
Combo-C- e1*2007/46*0293*..
CNG
Combo-C- DE*2007/46*0129*..,
e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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Verkaufsbezeichnung: CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 92 185/60R15 51G; 52J 2-türig; 4-türig;
185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/65R15 91 11A; 21P 725; 73C; 74A; 76Q
205/55R15 88 QF0; 11A; 24M
205/60R15 91 QF0; 11A; 21P; 24M
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
195/50R15 82 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R15 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 915
65A
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 74 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 195/50R15 82 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R15 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 915
65A
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 88 195/65R15 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA 205/60R15 91 12A 51A; 71K; 721; 725;
BB
215/60R15 94 12A 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 205/50R15 86 11A; 22Q; 24D; 24J; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H;
51 - 92 185/60R15 11A; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R15 88 11A; 21M; 22L; 22Q; 24M 725; 73C; 74A; 76Q
205/55R15 88 11A; 21M; 22Q; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B G684 74 - 155 195/65R15 12K; 51G nur bis
V94 e1*96/79*0077*.., 205/65R15 94 12K e1*98/14*0077*04;
e1*98/14*0077*.. 215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92W 12A 51A; 71K; 721; 725;
225/60R15 96 11A; 12A; 21B 73C; 74A; 76Q
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 160 195/65R15 12K; 51G ab e1*98/14*0077*05;
205/65R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 100 215/60R15-93 12A nur bis
e1*98/14*0078*.. 225/55R15 92 12A; 5GM e1*98/14*0078*04;
74 - 155 195/65R15 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15-94 12A 51A; 71K; 721; 725;
215/60R15 12A; 5GI; 631 73C; 74A; 75I; 76Q
215/60R15-94 12A
225/55R15 12A; 5GC; 631
225/60R15-95 11A; 12A; 21B
V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 160 195/65R15 51G ab e1*98/14*0078*05;
205/65R15-94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15-94 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76Q
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15 12G; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 114 195/65R15 12G; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.., 205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 24M; 57I 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0030*.. 55 - 125 195/65R15 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 725; 73C; 74A
J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 205/60R15-89 11A; 22B; 24J; 24M
e1*98/14*0044*.. 225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 686
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 110 195/65R15 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91 12A 51A; 71K; 721; 725;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 729; 73C; 74A; 76Q
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 110 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 114 195/65R15 12G; 51G 51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
Z02 / e11*2001/116*0214*.. 74 - 92 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE 108 195/65R15 51G; 52J 12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 114 195/65R15 12G; 51G 51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Q
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 110 205/60R15 91 12A 10B; 10S; 11B; 11G;
74 - 114 195/65R15 12G; 51G 11H; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76Q
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.. 77 - 103 195/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 195/65R15-91 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15-91 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 725; 73C; 74A
24D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 55 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 185/65R15 51G nur bis
900/II G511 195/60R15 11A; 24J; 24M; 51G e4*95/54*0012*03;
900/II G783 205/55R15-88 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 151 185/65R15 51G ab e4*95/54*0012*04;
e4*98/14*0012*.. 195/60R15 11A; 22B; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-88 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76Q
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 195/65R15 51G Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 205/60R15 91 Frontantrieb;
205/65R15 94 11A; 22L 10B; 11B; 11G; 11H;
88 - 129 205/65R15 11A; 22L; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 11A; 22L; 51G 725; 73C; 74A; 76Q
225/55R15 92 11A; 22L; 362
225/60R15 96 11A; 22L; 362
129 195/65R15 51G; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 10 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.09.2012
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Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 195/65R15 12G; 51G Reifen mit
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 205/60R15 91 12N Schneeketten; Kombi;
129 195/65R15 12G; 51G; 52J Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 195/65R15 51G Saab 9-3;
205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 22L 12A; 51A; 71K; 721;
110 - 129 205/65R15 11A; 22L; 51G; 52J 725; 73C; 74A; 76Q
215/60R15 11A; 22L; 51G
225/55R15 92 11A; 22L; 362
225/60R15 96 11A; 22L; 362
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 195/65R15 12G; 51G Reifen mit
205/60R15 91 12N Schneeketten; Saab
9-3;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15 11A; 21P; 22I; 22M; 24M; Kombi; Limousine;
51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
205/65R15 11A; 21P; 22I; 22M; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
76Q
YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 195/65R15 51G; 52J Kombi; Limousine;
205/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1210kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1240kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0464-08-WIRD/N2
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
(EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der
Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben. Bei Fahrzeugausführungen, die diese Rad/Reifenkombination nicht eingetragen haben, muss die
Lenkanlage entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugherstellers angepasst werden.
Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der
vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.