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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49407*07




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ZH6560
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49407*07




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      21.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0154-13-WIRD/N7
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49407                    Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 52

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49407*07




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49407                      Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        09.08.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49407*07




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 28                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 26.05.2015
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 8

                Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                112542651LKS/ ZH6560/VK2 PCD112                Ø65.1-GG-Ø76                65,1     Kunststoff     705     2200    03/13
                VK2
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                             Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
§ 22 49407*07




                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90             11A; 367                  10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*2007/46*0344*..                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                              76U

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90             11A; 367                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                              76U

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90 11A; 367                               Cabrio; Coupe;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                              76U

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90             11A; 367                  10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*2007/46*0341*..                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                              76U




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 28                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.05.2015
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 8
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87             11A; 21B; 22L; 24J       Limousine; Stufenheck;
                               e1*98/14*0086*..                                                           Schrägheck;
                T98/NB         e1*97/27*0101*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0101*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          915
                T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 205/50R16-87       11A; 21B; 24J            Kombi;
                T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0087*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          915

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 147 205/50R16 87             11A; 22L                 Cabrio; Coupe;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P

                Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CALIBRA-     F406             125 - 150 205/50R16                10N; 11A; 21B; 22B;      Allradantrieb;
§ 22 49407*07




                A                                                                22F; 24J; 24M; 51G;      Frontantrieb;
                                                                                 52A
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     195/45R16 84       5EA                      5-Loch Radanschluss;
                COMBO-C e1*98/14*0179*..                      195/50R16          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,             205/45R16 83       5DW                      12A; 51A; 71K; 721;
                CNG          e1*2007/46*0293*..               205/45R16 87       5ET                      725; 73C; 74C; 74P
                Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
                Van          e1*2007/46*0129*..
                COMBO-C- K886
                VAN
                Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
                Van-CNG
                COMBO-C- L620
                VAN-CNG

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  195/55R16                  51G; 52J                 nur Opel Corsa D OPC;
                                                                                                          bis
                                                                                                          e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7BP; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                          74P; 76U; 76Z; 77E;
                                                                                                          4CO



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 28                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.05.2015
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                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 195/50R16 84            QF5                      Corsa D; bis
                                                         195/55R16 87            QF5                      e1*2001/116*0379*29;
                                                 110     195/50R16 84            QF5; 52J                 2-türig; 4-türig;
                                                         195/55R16 87            QF5                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         M+S
                                                                                                          12A; 51A; 7BP; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                          74P; 76U; 77E; 4CO
                S-D            e1*2001/116*0379*..   110      195/50R16 84       124                      Adam-S;
                                                              195/55R16 87       124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/45R16 83       11A; 12A; 54A            51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                              205/50R16 87       12A                      721; 725; 73C; 74C;
                                                              205/55R16 91       12A                      74P; 76U; 77E; 4CO

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             195/45R16 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/45R16 83       11A; 22B; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          915

                Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
§ 22 49407*07




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CORSA-C- L659                 74              195/45R16 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
                VAN                                           205/45R16 83       11A; 22B; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          915

                Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                 11A; 367; 51G            10B; 11G; 11H; 12A;
                R, VECTRA
                                                       215/55R16                 11A; 367; 51G            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                          729; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          76U
                Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 184 215/55R16          11A; 367; 51G            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                          729; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          76U

                Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                VECTRA-A E947/1               125             205/50R16          11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24J; 24M; 631            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P
                VECTRA-        E948/1                125      205/50R16          11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                A-CC                                                             24J; 24M; 631            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P
                VECTRA-        E951/1                150      205/50R16          11A; 21B; 22B; 24J;      Allradantrieb;
                A-X                                                              24M; 631                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 28                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 26.05.2015
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 4 von 8

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86                11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*95/54*0030*.., 55 - 125 205/55R16 89                11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                               e1*98/14*0030*..                                                              725; 73C; 74C; 74P
                J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,
                               e1*98/14*0044*..

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16     51G                                10B; 11B; 11G; 11H;
                Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W                                    12A; 51A; 71K; 721;
                               e11*2001/116*0235*..
                Z18XE                                            215/55R16 93       11A; 367                 725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                             74P
                Z-C            e1*2001/116*0290*..     74 - 129 205/55R16     51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/55R16 91W 51J                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                       74 - 184 215/55R16 93  11A; 367                       725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                             74P; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                VECTRA/SW    e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49407*07




                                                 74 - 155 215/55R16                 11A; 367; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                             74P; 76U
                Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..     74 - 129 205/55R16           51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       74 - 184 215/55R16           11A; 367; 51G            11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74C; 74P; 76U

                Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 205/55R16                   51G                      Nur Zafira A OPC und
                AB
                                                                                                             Edition;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P
                T98MONOC e1*98/14*0110*..              60 - 108 205/55R16 91        11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                AB                                                                  24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
                Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                             Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 28                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.05.2015
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                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/50R16                51G                      nur bis
                900/II       G511                                                                         e4*95/54*0012*03;
                900/II       G783                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                CABRIO                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/55R16              51G                      Kombi; Limousine;
                YS3F????     e4*2001/116*0065*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          76U

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16             51G                      Saab 9-3; Saab 9-3
                                                                                                          Aero;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P
§ 22 49407*07




                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16             51G; 52J                 Kombi; Limousine;
                                                           215/55R16             11A; 21P; 22I; 22M;      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                 24M; 51G                 11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                          74P; 76U
                YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 205/55R16 91W                                Kombi; Limousine;
                                                    88 - 184 215/55R16     11A; 22I; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                    120 - 184 205/55R16    51G; 52J                       11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                          74P; 76U

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Reifenfabrikate verwendet werden.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 28                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.05.2015
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                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 49407*07




                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 28                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.05.2015
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                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§ 22 49407*07




                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 974kg.
                5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1000kg.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 28                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.05.2015
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 8 von 8
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
§ 22 49407*07




                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                     zulässig.
                QF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
                     215/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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