Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 8 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.07.2015
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Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C4 655 35 59 CMS 257/3 ohne 65,1 650 1995 08/02
CMS
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 55 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 195/60R15 12T; 51G 51A; 71K; 722; 73C;
195/65R15 12T; 51G 74A; 76Q
205/60R15 91 QFA; 12A
A-H/NB e1*2001/116*0454*.. 66 - 103 195/65R15 51G Limousine; Stufenheck;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 722; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 12T; 51G 51A; 71K; 722; 73C;
195/65R15 12T; 51G 74A; 76Q
205/60R15 91 QFA; 12A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 103 185/65R15 51G Coupe;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 51G 12K; 51A; 71K; 722;
205/55R15 88 QFA 73C; 74A; 76Q
205/60R15 91 QFA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 8 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 103 185/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 195/60R15 12T; 51G 51A; 71K; 722; 73C;
195/65R15 12T; 51G 74A; 76Q
205/60R15 91 QFA; 12A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 51G Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 195/60R15-88 11A; 21B; 22B; 22L 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 205/55R15-87 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 722;
24J 73C; 74A; 915
225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 22L;
24M; 57F; 57I
T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 60 - 108 185/65R15 11A; 21B; 22B; 51G Kombi;
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 195/60R15-88 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0087*.. 205/55R15-87 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 722;
225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 24M; 73C; 74A; 915
57F; 57I
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 185/65R15 11A; 22L; 51G; 52J Cabrio; Coupe;
195/60R15 88 11A; 21B; 22B; 22L 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 722;
24J; 24M 73C; 74A
225/50R15 91 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 57I
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 185/60R15 51G 5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 205/50R15 86 11A; 21P; 5EM 12A; 51A; 71K; 722;
CNG e1*2007/46*0293*.. 73C; 74A; 76Q
Combo-C- DE*2007/46*0129*..,
Van e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 185/60R15 51G; 52J nur Corsa D; bis
185/65R15 51G e1*2001/116*0379*29;
195/60R15 51G 2-türig; 4-türig;
195/65R15 91 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 8 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
195/50R15 82 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 722;
205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 24D; 73C; 74A; 915
24J
215/45R15 84 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 65A
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 74 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 195/50R15 82 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 722;
205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 24D; 73C; 74A; 915
24J
215/45R15 84 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 65A
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 88 195/65R15 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA 205/60R15 91 12A 51A; 71K; 722; 73C;
BB
215/60R15 94 12A 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 205/50R15 86 11A; 22Q; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
5EM 12A; 51A; 71K; 722;
51 - 92 185/60R15 11A; 24M; 51G 73C; 74A; 76Q
195/60R15 88 11A; 21M; 22L; 22Q;
24M
205/55R15 88 11A; 21M; 22Q; 24D;
24J
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B G684 74 - 155 195/65R15 12K; 51G nur bis
V94 e1*96/79*0077*.., 205/65R15 94 12K e1*98/14*0077*04;
e1*98/14*0077*.. 215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92W 12A 51A; 71K; 722; 73C;
225/60R15 96 11A; 12A; 21B 74A; 76Q
OMEGA-B- G685 74 - 100 215/60R15-93 12A nur bis
CARAVAN 225/55R15 92 12A; 5GM e1*98/14*0078*04;
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 155 195/65R15 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0078*.. 205/65R15-94 12A 51A; 71K; 722; 73C;
215/60R15 12A; 5GI; 631 74A; 75I; 76Q
215/60R15-94 12A
225/55R15 12A; 5GC; 631
225/60R15-95 11A; 12A; 21B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 8 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 160 195/65R15 12K; 51G ab e1*98/14*0077*05;
205/65R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A 51A; 71K; 722; 73C;
74A; 76Q
V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 160 195/65R15 51G ab e1*98/14*0078*05;
205/65R15-94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15-94 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 75I; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15 12G; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
51A; 71K; 722; 729;
73C; 74A; 76Q
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 114 195/65R15 12G; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 722; 729;
73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.., 205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 722;
e1*98/14*0030*.. 57I 73C; 74A
J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 55 - 125 195/65R15 11A; 22B; 24J; 24M;
e1*98/14*0044*.. 51G
205/60R15-89 11A; 22B; 24J; 24M
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 686
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 110 195/65R15 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91 12A 51A; 71K; 722; 729;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 73C; 74A; 76Q
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 110 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 114 195/65R15 12G; 51G 51A; 71K; 722; 729;
73C; 74A; 76Q
Z02 / e11*2001/116*0214*.. 74 - 92 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE 108 195/65R15 51G; 52J 12K; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 114 195/65R15 12G; 51G 51A; 71K; 722; 729;
73C; 74A; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 8 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.07.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 110 205/60R15 91 12A 10B; 10S; 11B; 11G;
74 - 114 195/65R15 12G; 51G 11H; 51A; 71K; 722;
729; 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 77 - 103 195/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 51A; 71K; 722; 73C;
74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 195/65R15-91 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 722;
205/60R15-91 11A; 22B; 22F; 22N; 73C; 74A
24C; 24D
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 55 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 185/65R15 51G nur bis
900/II G511 195/60R15 11A; 24J; 24M; 51G e4*95/54*0012*03;
900/II G783 205/55R15-88 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 151 185/65R15 51G ab e4*95/54*0012*04;
e4*98/14*0012*.. 195/60R15 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71K; 722;
205/55R15-88 11A; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 76Q
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 195/65R15 51G Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 205/60R15 91 Frontantrieb;
205/65R15 94 11A; 22L 10B; 11B; 11G; 11H;
88 - 129 205/65R15 11A; 22L; 51G 12A; 51A; 71K; 722;
215/60R15 11A; 22L; 51G 73C; 74A; 76Q
129 195/65R15 51G; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 8 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 195/65R15 12G; 51G Reifen mit
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 205/60R15 91 12N Schneeketten; Kombi;
129 195/65R15 12G; 51G; 52J Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 722; 73C;
74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 195/65R15 51G Saab 9-3;
205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 22L 12A; 51A; 71K; 722;
110 - 129 205/65R15 11A; 22L; 51G; 52J 73C; 74A; 76Q
215/60R15 11A; 22L; 51G
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 195/65R15 12G; 51G Reifen mit
205/60R15 91 12N Schneeketten; Saab 9-
3;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 722; 73C;
74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine;
24M; 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
205/65R15 11A; 21P; 22I; 22M; 11H; 12A; 51A; 71K;
24M; 51G 722; 73C; 74A; 76Q
YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 195/65R15 51G; 52J Kombi; Limousine;
205/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
722; 73C; 74A; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.07.2015
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
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22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
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5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1210kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1240kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 8 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.07.2015
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Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.