Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 1 Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2016
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Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
110565135/W-L MJ7060/W PCD 112 Ø76-GG-Ø65.1 65,1 Kunststoff 705 2010 07/13
KS
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK CAP C028, GG1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 205/55R16 90 QFA 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 90 QFA 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 51G Cabrio; Coupe;
205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 205/55R16 90 QFA 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 1 Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 24J Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 24M; 57F; 685 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 915
T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 60 - 147 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 24J Kombi;
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0087*.. 57F; 685 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 915
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 147 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 22L 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 22L; 73C; 74A; 74P
24J; 24M; 685
Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CALIBRA- F406 125 - 150 205/50R16 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
A 22G; 24C; 24D; 52A; 12A; 51A; 71K; 721;
631
205/50R16 10N; 11A; 21B; 21J; 73C; 74A; 74P
22F; 22G; 24C; 24D;
51G; 52A
225/45R16 11A; 21B; 21J; 22F;
22G; 24C; 24D; 52A;
631
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 195/45R16 84 5EA 5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 195/50R16 11A; 21P; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 205/45R16 83 5DW 12A; 51A; 71K; 721;
CNG e1*2007/46*0293*.. 205/45R16 87 5ET 73C; 74A; 74P
Combo-C- DE*2007/46*0129*..,
Van e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 1 Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 195/50R16 84 11A; 22H; 22M Corsa D; bis
195/55R16 87 11A; 22H; 22M e1*2001/116*0379*29;
215/45R16 86 11A; 22H; 22M; 24M 2-türig; 4-türig;
110 195/50R16 84 11A; 22H; 22M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R16 87 11A; 22H; 22M 12A; 51A; 71K; 721;
M+S
73C; 74A; 74P; 76U
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/50R16 84 11A; 248; 26B; 26N; Corsa-E; ab
27H e1*2001/116*0379*32;
195/55R16 87 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/50R16 84 11A; 248; 26P; 27H Adam-S;
195/55R16 87 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R16 87 11A; 248; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A;
205/55R16 91 11A; 248; 26P; 27H 74P; 76U
215/45R16 86 11A; 248; 26P; 27H
S-D e1*2001/116*0379*.. 141 195/55R16 11A; 22H; 22M; 51G; nur Opel Corsa D OPC;
52J bis
205/50R16 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0379*29;
24M; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U;
76Z
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R16 83 11A; 21B; 22F; 24J; 73C; 74A; 74P; 915
24M
215/40R16 82 11A; 21B; 22F; 24D;
24J
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 74 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
VAN 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R16 83 11A; 21B; 22F; 24J; 73C; 74A; 74P; 915
24M
215/40R16 82 11A; 21B; 22F; 24D;
24J
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 88 195/55R16 87 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA 195/55R16 91 51J 12A; 51A; 71K; 721;
BB
55 - 96 195/60R16 89 51J 73C; 74A; 74P
55 - 103 205/55R16 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 1 Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 88 195/55R16 87 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
MONOCAB 195/55R16 91 51J 12A; 51A; 71K; 721;
B/ V 55 - 96 195/60R16 89 51J 73C; 74A; 74P
55 - 103 205/55R16 51G
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 215/45R16 86 11A; 22Q; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
5EM 12A; 51A; 71K; 721;
51 - 92 195/50R16 88 11A; 22Q; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76U
205/45R16 87 11A; 22Q; 24M
205/50R16 11A; 22L; 22Q; 24D;
24J; 51G
225/45R16 89 11A; 22L; 22Q; 24D;
24J
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/50R16 11A; 22L; 22Q; 24D; Nur Meriva OPC;
24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86W 11A; 22Q; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 22L; 22Q; 24D; 73C; 74A; 74P; 76U
24J
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 185/55R16 11A; 22Q; 24M; 51G; Nur Meriva OPC;
56G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 11A; 22L; 22Q; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 51G 73C; 74A; 74P; 76U
215/45R16 86W 11A; 22Q; 24D; 24J
225/45R16 89 11A; 22L; 22Q; 24D;
24J
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-A E284 54 - 92 205/50R16-86 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16-89 11A; 54A; 685 12A; 51A; 71K; 721;
54 - 130 205/55R16-88 73C; 74A; 74P
215/55R16-91
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T
115 - 130 225/45R16 11A; 54A; 631
OMEGA-A E284/1 54 - 92 205/50R16-86 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16-89 11A; 54A; 685 12A; 51A; 71K; 721;
54 - 130 205/55R16-88 73C; 74A; 74P
215/55R16-91
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T
130 225/45R16 11A; 54A; 631
OMEGA-A E284/1 150 205/55R16 57E; 57T; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 631 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 11A; 22B; 22F; 57T; 73C; 74A; 74P
631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 1 Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2016
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Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-A E284/2 110 225/45R16-89 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 130 205/55R16-88 11A; 57E; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16-91 73C; 74A; 74P
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T
130 225/45R16 11A; 54A; 631
150 205/55R16 11A; 57E; 57T; 631
215/55R16 631
225/50R16 11A; 22B; 22F; 57T;
631
OMEGA-A E284/2 54 - 92 205/50R16-86 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16-88 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16-91 73C; 74A; 74P
225/45R16-89 11A; 54A; 685
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T
OMEGA-A- E285 54 - 130 205/55R16-88 57E; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 215/55R16-91 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T 73C; 74A; 74P
OMEGA-A- E285/1 54 - 130 205/55R16-88 57E; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 215/55R16-91 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T 73C; 74A; 74P
OMEGA-A- E285/2 110 - 130 215/55R16-91 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
110 - 147 205/55R16-88 57E; 57T 73C; 74A; 74P
147 215/55R16 631
225/50R16 11A; 22B; 22F; 57T;
631
OMEGA-A- E285/2 54 - 92 205/55R16-88 57E; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 215/55R16-91 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B G684 74 - 100 205/55R16 89 51J nur bis
V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 155 205/55R16 91 51J; 57E; 57T e1*98/14*0077*04;
e1*98/14*0077*.. 215/55R16 93 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92W 11A; 21B; 51J; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 21B 73C; 74A; 74P
OMEGA-B- G685 74 - 100 215/55R16-93 51J nur bis
CARAVAN 225/50R16 92 11A; 21B; 24M; 5GM; e1*98/14*0078*04;
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 51J; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0078*.. 74 - 125 205/55R16 89 51J; 57E; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
74 - 155 215/55R16 5GI; 51J; 631 73C; 74A; 74P
225/50R16 11A; 21B; 24M; 5GC;
51J; 57T; 631
225/55R16-94 11A; 21B; 24M
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/50R16 92 ab e1*98/14*0077*05;
74 - 160 225/50R16 92W 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16-94 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 1 Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 106 225/50R16-92 5GM ab e1*98/14*0078*05;
74 - 160 225/50R16 92W 57E; 682 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16-94 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.., 685 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0030*.. 55 - 125 205/55R16 89 11A; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 225/45R16-89 11A; 22B; 24C; 24D
e1*98/14*0044*.. 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 57T
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 215/55R16 93 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab- 215/55R16 93 12A; 51A; 71K; 721;
CNG
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V 215/55R16 93 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/55R16 91 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 22N; 73C; 74A; 74P
24C; 24D
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 21B; 22B; 22F; Nur Zafira A OPC und
AB 22N; 24J; 24M Edition;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK CAP C028, GG1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 1 Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine;
24J; 24M; 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
215/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; 11H; 12A; 51A; 71K;
24D; 24J; 51G 721; 73C; 74A; 74P;
76U
YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 205/55R16 91W 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Limousine;
24M 10B; 10S; 11B; 11G;
88 - 184 215/55R16 11A; 21B; 22B; 24J; 11H; 12A; 51A; 71K;
24M; 51G 721; 73C; 74A; 74P;
120 - 184 205/55R16 11A; 21B; 22B; 24J; 76U
24M; 51G; 52J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 1 Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2016
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21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 1 Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2016
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hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 1 Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2016
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57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1210kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1240kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R16
Hinterachse: 245/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 1 Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n): Adam, Adam-S
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 230 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 400 25 VA
26N x = 280 y = 400 8 VA
27F x = 240 y = 240 25 HA
27H x = 240 y = 240 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.