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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50209*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             6,5 J x 16 H2


                Typ:                         MI6560
§ 22 50209*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50209


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50209*01


                Die ABE-Nr. 50209*01 erstreckt sich auf die Räder 6,5 J x 16 H2, Typ MI6560, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung) vom 07.02.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                30 - 33                                       1. Ausfertigung
                1 - 29                                        2. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
§ 22 50209*01




                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 07.02.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 09.03.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 1 von 6

                Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                Via C. Colombo
                                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                QM-Nr.: 01 06 007

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          Milano
                Typ                             MI6560
                Radgröße                        6,5J x 16H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                VK2          MI6560-VK2 / Ø65,1-GG-Ø76           5/112/65,1          45         705    2200

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50209
                Herstellerzeichen               MAK
                Radtyp und Ausführung           MI6560...(s.o)
                Radgröße                        6,5J x 16H2
§ 22 50209*01




                Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Spezialschraube          Kegel 60°   110                      31,4               GG1
                      M12x1,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Opel
                                                Saab

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                 Seite 2 von 6


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Adam Rocks S      110           195/50R16   M+S                              A12 A14 A21
                S-D                    110           195/55R16   M+S                              A58 KMV Y84
                e1*2001/116*           110           205/50R16   M+S                              S02
                0379*22-..
                Opel Adam S            110           195/50R16                                    A12 A14 A21
                S-D                    110           195/55R16                                    A58 Y84 S02
                e1*2001/116*           110           205/50R16
                0379*31-..
                Opel Astra-G           55-108        195/50R16   R37 T84 T88                      A12 A14 A21
                T98, T98/NB            55-108        205/45R16   R37 T83 T87                      B03 Flh Sth
                e1*97/27,98/14*        55-147        205/50R16   A01 K56 R35                      V16 S02
                0086, 0101*..
                Opel Astra-G           74-108        195/50R16   R37 T84 T88                      A12 A14 A21
                T98C                   74-108        205/45R16   R37 T83 T87                      B03 Cbo Cpe
                e1*98/14*0132*..       74-147        205/50R16   A01 K56 R35                      V16 S02
                - Coupé, Cabrio
                Opel Astra-G Caravan   55-108        195/50R16   R37 T84 T88                      A12 A14 A21
§ 22 50209*01




                T98/Kombi              55-108        205/45R16   R37 T83 T87                      Car V16 S02
                e1*97/27,              55-147        205/50R16   R35
                98/14*0087*..
                Opel Corsa-C           74            195/45R16   T80 T84                          A12 A14 A21
                Corsa-C                74            205/45R16                                    S02
                e1*98/14*0148*..
                Opel Corsa-E           110           195/50R16                                    A12 A14 A21
                S-D                    110           195/55R16                                    Flh S02
                e1*2001/116*
                0379*32-..
                Opel Meriva-A          132           185/55R16   M+S T87                          A12 A14 A21
                X01Monocab             132           195/50R16   M+S T88                          S02
                e1*2001/116*0215*..    55-132        205/50R16   A01 K2b
                                       55-92         185/55R16   R37 T87
                                       55-92         195/50R16   R37 T88
                Opel Zafira-A          60-147        205/55R16                                    A12 A14 A21
                T98MONOCAB                                                                        B03 S02
                e1*98/14*0110*..
                Saab 9-5               88-147        205/55R16   A13 R37                          A14 A21 B03
                YS3E                   88-184        215/55R16   A12                              S02
                e11*96/27*0073*..,     88-191        205/55R16   A13 M+S R37
                e4*2001/116*0096*..    88-191        215/55R16   A12 M+S
                Saab 900, Saab 9-3     169           205/50R16   M+S                              A14 A21 A30
                YS3D                   85-151        205/50R16                                    B03 S02
                e4*95/54*0012*..,
                e4*98/14*0012*..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 50209*01




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 4 von 6

                A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
§ 22 50209*01




                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                          Seite 5 von 6

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 50209*01




                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 6 von 6

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 24. Januar 2017
§ 22 50209*01




                Schmidt                                                                      00263965.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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