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							Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Fahrzeughersteller                       : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                      Kennzeichnung          Kennzeichnung           (mm)                     last       umf.     Fertig
                      Rad                    Zentrierring                                     (kg)       (mm)     datum
110565140             PCD 5x110              ohne                         65,1                     580     2150    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : DW448


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:      ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90           QFA                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76U; DED

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90           QFA                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76U; DED

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90 QFA                                   Cabrio; Coupe;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76U; DED

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90           QFA                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76U; DED
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
T98          e1*97/27*0086*..,  60 - 147 205/50R16-87             11A; 21B; 22L; 24J        Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                                             Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..    60 - 147 205/50R16-87       11A; 21B; 24J             Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            915

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..   74 - 147 205/50R16 87             11A; 22L                  Cabrio; Coupe;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:      COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74       195/45R16 84      5EA                       5-Loch Radanschluss;
COMBO-C      e1*98/14*0179*..                   195/50R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,               205/45R16 83      5DW                       12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                 205/45R16 87      5ET                       721; 725; 73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:      CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141   195/55R16                  51G; 52J                  nur Opel Corsa D OPC;
                                       205/50R16                  51G; 52J                  bis
                                                                                            e1*2001/116*0379*29;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76U; 76Z; QED
S-D            e1*2001/116*0379*..    110       195/55R16         12T; 51G                  Corsa-E; ab
                                                                                            e1*2001/116*0379*32;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76U
S-D            e1*2001/116*0379*..    110       195/50R16   84    12I                       Adam-S;
                                                195/55R16         12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/45R16   83    11A; 12A; 54A             51A; 71C; 71K; 721;
                                                205/50R16   87    12A                       725; 73C; 74A; 76U
                                                205/55R16   91    12A
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..   74              195/45R16 80      11A; 22B; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            915

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CORSA-C- L659                  74               195/45R16 80      11A; 22B; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                             205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            915

Verkaufsbezeichnung:      MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*..  55 - 88        195/55R16 87      12A; 5ET; 51J             10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                        195/55R16 91      12A; 51J                  51A; 71C; 71K; 721;
BB
                                 55 - 96        195/60R16 89      12A; 51J                  725; 73C; 74A
                                 55 - 103       205/55R16         QF1; 12A; 51G

Verkaufsbezeichnung:      MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 88         195/55R16 87      12A; 5ET; 51J             10B; 11B; 11G; 11H;
MONOCAB                                         195/55R16 91      12A; 51J                  51A; 71C; 71K; 721;
B/ V                            55 - 96         195/60R16 89      12A; 51J                  725; 73C; 74A
                                55 - 103        205/55R16         QF1; 12A; 51G

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132              185/55R16         51G                       Nur Meriva OPC;
                                                205/50R16         11A; 22Q; 24M; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76U
X01Monocab e1*2001/116*0215*..        51 - 92   195/50R16 88      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/45R16 87      11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                205/50R16         11A; 22Q; 24M; 51G        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76U

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                  51G                       10B; 11G; 11H; 12T;
R, VECTRA
                                       215/55R16                  51G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            75I; 76U
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
J96          e1*93/81*0030*..,  55 - 100 205/50R16-86             11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*..,  55 - 125 205/55R16 89             11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..                                                             721; 725; 73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,
               e1*98/14*0044*..

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..    74 - 155 205/55R16                 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/55R16                 51G                       12T; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 75I
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..           74 - 108 205/55R16          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16          51G                       12T; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16                  51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 155 215/55R16                 51G                       12T; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 75I; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..       60 - 108 205/55R16 91             11A; 22B; 22F; 22N;       10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                                24J; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A
T98MONOC       e1*98/14*0110*..       63 - 147 205/55R16          51G                       Nur Zafira A OPC und
AB
                                                                                            Edition;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SAAB
Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : DW448


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      CADILLAC BLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
YSCF????     e4*2001/116*0109*.. 110 - 154 215/55R16              12T; 51G                  10B; 11G; 11H; 51A;
                                 110 - 188 205/55R16              12T; 51G; 52J             71C; 71K; 721; 725;
                                           215/55R16              12T; 51G; 52J             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:      SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..   96 - 136 205/50R16                11A; 22B; 51G             nur bis
900/II       G511                                                                           e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:      SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,   85 - 169 205/50R16               11A; 22B; 51G             ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:      SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16              51G                       Saab 9-3; Saab 9-3
                                           215/55R16              51G                       Aero;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12T; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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       EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
       des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
DED) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
QED) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen bis zu einem
     Bremsscheibendurchmesser 305 mm an der Vorderachse zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
						
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