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							Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Fahrzeughersteller                      : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51104065             LK 110                 ohne                        65,1                    740     2250    07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : Z-C/SW; Z-C/S; Z-C; X01Monocab; Z02 / Z18XE;
                                          VECTRA/LIM; VECTRA/CAR, VECTRA; T98/NB; VECTRA/SW
Zubehör                                 : DW448


Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : Combo-C; Combo-C-CNG; Combo-C-Van; Combo-C-Van-CNG;
                                          J96; J96/Kombi; S-D; T98; T98/CNG; T98/KOMBI; T98C;
                                          T98MONOCAB; CORSA-C-VAN; CORSA-C; COMBO-C-VAN-CNG;
                                          COMBO-C-VAN; COMBO-C; CALIBRA-A; A-H/SW;
                                          A-H/Monocab-CNG; A-H; A-H/C
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90         QFA                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 76U; MBN;
                                                                                           QB0

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90         QFA                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 76U; MBN;
                                                                                           QB0
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90 QFA                               Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76U; MBN;
                                                                                         QB0

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76U; MBN;
                                                                                         QB0

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87            11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                 24J                      Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,              225/45R16-89      11A; 22B; 22L; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                 57F; 685                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 915; SBH
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 205/50R16-87      11A; 21B; 22B; 24J       Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              225/45R16-89      11A; 22B; 24M; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                                 685                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 915

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 147 205/50R16 87            11A; 21B; 22B; 22L       Cabrio; Coupe;
                                        215/45R16 86            11A; 21B; 22B; 22L       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CALIBRA-     F406             125 - 150 205/50R16               10N; 11A; 21B; 22B;      Allradantrieb;
A                                                               22F; 24J; 24M; 51G;      Frontantrieb;
                                                                52A
                                              225/45R16         11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22F; 24J; 24M; 52A;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                631
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     195/45R16 84      5EA                      5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      195/50R16         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,             205/45R16 83      5DW                      12A; 51A; 71E; 723;
CNG          e1*2007/46*0293*..               205/45R16 87      5ET                      73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  195/50R16 84              124                      Adam-S;
                                      195/55R16 87              12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/45R16 83              11A; 12A; 54A            51A; 71E; 723; 73C;
                                      205/50R16 87              12A                      74A; 76U
                                      205/55R16 91              12A
                                      215/45R16 86              12A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/40R16 82      11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                           205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71E; 723;
                                              215/40R16 82      11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74        215/45R16 86      11A; 22Q; 24M; 5EM       10B; 11B; 11G; 11H;
                               51 - 92        195/50R16 88      11A; 24M                 12A; 51A; 71E; 723;
                                              205/45R16 87      11A; 24M                 73C; 74A; 76U
                                              205/50R16         11A; 21M; 22L; 22Q;
                                                                24J; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
R, VECTRA
                                       215/55R16                51G                      51A; 71E; 723; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76U; DEB;
                                                                                         MBN
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16             51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                 74 - 184 215/55R16             51G                      51A; 71E; 723; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76U; DEB;
                                                                                         MBN

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86            11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                685                      12A; 51A; 71E; 723;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 205/55R16 89     11A; 22B; 24J; 24M       73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,               225/45R16-89     11A; 22B; 24J; 24M
               e1*98/14*0044*..                225/50R16-92     11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                57T

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16     51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W                                12A; 51A; 71E; 723;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         215/55R16 93                               729; 73C; 74A; DEB;
                                                                                         MBN
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 205/55R16     51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16 91W 51J                         12A; 51A; 71E; 723;
                                      74 - 184 215/55R16 93                              729; 73C; 74A; 76U;
                                                                                         DEB; MBN

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 155 215/55R16                51G                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76U;
                                                                                         DEB; MBN
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 129 205/55R16        51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 184 215/55R16        51G                      11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76U; DEB; MBN

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/55R16 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                                                               12A; 51A; 71E; 723;
CNG
                                                                                         73C; 74A; 76U; QB0

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 205/55R16               11A; 22B; 22N; 51G       Nur Zafira A OPC und
AB
                                                                                         Edition;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; SBH
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 205/55R16 91            11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24J; 24M                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW448


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/50R16               11A; 22B; 24J; 24M;      nur bis
900/II       G511                                               51G                      e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                       225/45R16-89            11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO                                                          685                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 151 225/45R16-89           11A; 22B; 24J; 24M;      ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                                 685                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     85 - 169 205/50R16         11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                51G                      73C; 74A; DEB
YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 184 205/55R16         51G                      Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..   88 - 206 205/55R16         51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76U; DEB

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16            51G                      Saab 9-3; Saab 9-3
                                                                                         Aero;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; DEB

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16            11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                24M; 51G; 52J            10B; 10S; 11B; 11G;
                                              215/55R16         11A; 21P; 22I; 22M;      11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                24M; 51G                 723; 73C; 74A; 76U
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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                                                                                                      Seite: 6 von 9
Verkaufsbezeichnung:    SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
YS3EXXXX e11*96/27*0073*..     88 - 147 205/55R16 91W 11A; 22B                           Kombi; Limousine;
                               88 - 184 215/55R16     11A; 21P; 22B; 24J;                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                      24M; 51G                           11H; 12A; 51A; 71E;
                               120 - 184 205/55R16    11A; 22B; 51G; 52J                 723; 73C; 74A; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 03.02.2020
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71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
QB0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 321 mm
     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
     (Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
						
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