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							               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 28                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.05.2024
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                               Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 110/5
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               112542651LKS/       ZH6560/VK2 PCD112          Ø65.1-GG-Ø76                65,1     Kunststoff      705      2200    03/13
               VK2
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 49407*09




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                            Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90             11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*2007/46*0344*..                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76U

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90             11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76U




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 28                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90           11A; 367                Cabrio; Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90          11A; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0341*..                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87             11A; 21B; 22L; 24J      Limousine; Stufenheck;
                             e1*98/14*0086*..                                                           Schrägheck;
               T98/NB        e1*97/27*0101*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0101*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        915
               T98/CNG       e1*2001/116*0216*.. 60 - 147   205/50R16-87        11A; 21B; 24J           Kombi;
§22 49407*09




               T98/KOMBI     e1*97/27*0087*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0087*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        915

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 147 205/50R16 87             11A; 22L                Cabrio; Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     CALIBRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CALIBRA-     F406              125 - 150 205/50R16               10N; 11A; 21B; 22B;     Allradantrieb;
               A                                                                22F; 24J; 24M; 51G;     Frontantrieb;
                                                                                52A
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 28                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74    195/45R16 84        5EA                     5-Loch Radanschluss;
               COMBO-C      e1*98/14*0179*..                195/50R16           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,            205/45R16 83        5DW                     12A; 51A; 71K; 721;
               CNG          e1*2007/46*0293*..              205/45R16 87        5ET                     725; 73C; 74A; 74P
               Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
               Van          e1*2007/46*0129*..
               COMBO-C- K886
               VAN
               Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
               Van-CNG
               COMBO-C- L620
               VAN-CNG

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 195/50R16       84      QF5                     Corsa D; bis
                                                        195/55R16       87      QF5                     e1*2001/116*0379*29;
                                                110     195/50R16       84      QF5; 52J                2-türig; 4-türig;
                                                        195/55R16       87      QF5                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        M+S
                                                                                                        12A; 51A; 7BP; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
§22 49407*09




                                                                                                        74P; 76U; 77E; 4CO
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 141        195/55R16           51G; 52J                nur Opel Corsa D OPC;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BP; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 76Z; 77E;
                                                                                                        4CO
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        195/50R16   84      124                     Adam-S;
                                                            195/55R16   87      124                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R16   83      11A; 12A; 54A           51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                            205/50R16   87      12A                     721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/55R16   91      12A                     74P; 76U; 77E; 4CO

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74            195/45R16 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R16 83        11A; 22B; 24M           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        915

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CORSA-C-     L659              74            195/45R16 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
               VAN                                          205/45R16 83        11A; 22B; 24M           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        915




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 28                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/CA    e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16              11A; 367; 51G           10B; 11G; 11H; 12A;
               R, VECTRA
                                                         215/55R16              11A; 367; 51G           51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U
               Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 184   215/55R16           11A; 367; 51G           10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA-A     E947/1            125           205/50R16           11A; 21B; 22B; 22F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 24M; 631           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               VECTRA-       E948/1                 125     205/50R16           11A; 21B; 22B; 22F;     10B; 11B; 11G; 11H;
               A-CC                                                             24J; 24M; 631           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               VECTRA-       E951/1                 150     205/50R16           11A; 21B; 22B; 24J;     Allradantrieb;
               A-X                                                              24M; 631                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
§22 49407*09




               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86             11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*95/54*0030*.., 55 - 125 205/55R16 89             11A; 22B                12A; 51A; 71K; 721;
                             e1*98/14*0030*..                                                           725; 73C; 74A; 74P
               J96/Kombi     e1*95/54*0044*..,
                             e1*98/14*0044*..

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16            51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W                                12A; 51A; 71K; 721;
                             e11*2001/116*0235*..
               Z18XE                                        215/55R16 93        11A; 367                725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 129    205/55R16          51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R16 91W      51J                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                    74 - 184 215/55R16 93       11A; 367                725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16                 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              74 - 155 215/55R16                11A; 367; 51G           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 28                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16                  51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                74 - 184 215/55R16                  11A; 367; 51G           11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98MONOC e1*98/14*0110*..       60 - 108 205/55R16 91                11A; 22B; 22F; 22N;     10B; 11B;    11G; 11H;
               AB                                                                   24J; 24M                12A; 51A;    71K; 721;
                                                                                                            725; 73C;    74A; 74P
               T98MONOC       e1*98/14*0110*..        63 - 147 205/55R16            51G                     Nur Zafira   A OPC und
               AB
                                                                                                            Edition;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
               Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
§22 49407*09




                                                            Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: GG1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/50R16                    51G                     nur bis
               900/II       G511                                                                            e4*95/54*0012*03;
               900/II       G783                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               CABRIO                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/55R16                  51G                     Kombi; Limousine;
               YS3F????     e4*2001/116*0065*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            76U

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16                 51G                     Saab 9-3;    Saab 9-3
                                                                                                            Aero;
                                                                                                            10B; 11B;    11G; 11H;
                                                                                                            12K; 51A;    71K; 721;
                                                                                                            725; 73C;    74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 28                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 14.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16             51G; 52J                Kombi; Limousine;
                                                          215/55R16             11A; 21P; 22I; 22M;     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                24M; 51G                11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U
               YS3EXXXX      e11*96/27*0073*..    88 - 147 205/55R16 91W                                Kombi; Limousine;
                                                  88 - 184 215/55R16            11A; 22I; 51G           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                  120 - 184 205/55R16           51G; 52J                11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
§22 49407*09




                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenk en bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 28                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittk anten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfl ügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 49407*09




                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürz e und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 28                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2024
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               4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
§22 49407*09




               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 28                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2024
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               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet
                    werden.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.
               QF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
§22 49407*09




                    (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
                    215/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49407*09




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     ZH6560
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49407*09




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     14.05.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0154-13-WIRD/N9
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 52

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 49407*09




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 49407*09
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       24.05.2024
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 49407*09




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 49407*09
               Approval No.


               Ausgabedatum:        16.09.2013                 letztes Änderungsdatum: 24.05.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0154-13-WIRD                                                  18.07.2013
                     366-0154-13-WIRD/N1                                               04.03.2014
                     366-0154-13-WIRD/N2                                               23.07.2014
                     366-0154-13-WIRD/N3                                               08.10.2014
                     366-0154-13-WIRD/N5                                               01.10.2015
§22 49407*09




                     366-0154-13-WIRD/N6                                               09.11.2015
                     366-0154-13-WIRD/N7                                               21.07.2017
                     366-0154-13-WIRD/N8                                               09.03.2021
                     366-0154-13-WIRD/N9                                               14.05.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     ZH6560                                                            28.02.2014
                     ZH6560                                                            13.05.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See point V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 49407*09

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 49407

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 49407*09




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 49407*09

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 49407*09




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
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