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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49254 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000728-A0-015
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CWD 65665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CWD 65665
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  BORBET
Radausführung:                                                  LK 130
Radgröße:                                                     6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                               65 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           130 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         78,10 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  ohne Ring
geprüfte Radlast:                                               1320 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2125 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                   :   Peugeot

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
244L, 250L, Y                       Serien-Radschraube, Kegel 60°,                         160 Nm
                                    Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 31 mm


Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
244L                            K 912
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 94      Peugeot Boxer            205/75R16C                            A02) bis A10)
                (16-Zoll Serie)                                                E11)S03)
                                         215/75R16C

                1850/2120                                                      5/130/78




RA-000728-A0-015-02b~PE-5-130-78-ET65.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49254 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000728-A0-015
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CWD 65665


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
250L                             L772
Y                                e2*2007/46*0219*..
Y                                e3*2001/116*0233*..
Y                                e3*2007/46*0045*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 130      Peugeot Boxer             215/75R16C                        A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit Serie nur A93)                               E11)E80)S03)
                16-Zoll, und nur
                geschlossener Kasten mit 225/75R16C
                oder ohne Scheiben)       A93)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000728-A0-015-02b~PE-5-130-78-ET65.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49254 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000728-A0-015
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CWD 65665


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E11) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.



Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CWD 65665 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.09.2013




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