Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49254 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000728-A0-015
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CWD 65665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CWD 65665
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: BORBET
Radausführung: LK 130
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 65 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 78,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1320 kg
bei Reifenabrollumfang: 2125 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Peugeot
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
244L, 250L, Y Serien-Radschraube, Kegel 60°, 160 Nm
Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 31 mm
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
244L K 912
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 94 Peugeot Boxer 205/75R16C A02) bis A10)
(16-Zoll Serie) E11)S03)
215/75R16C
1850/2120 5/130/78
RA-000728-A0-015-02b~PE-5-130-78-ET65.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49254 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000728-A0-015
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CWD 65665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
250L L772
Y e2*2007/46*0219*..
Y e3*2001/116*0233*..
Y e3*2007/46*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 130 Peugeot Boxer 215/75R16C A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie nur A93) E11)E80)S03)
16-Zoll, und nur
geschlossener Kasten mit 225/75R16C
oder ohne Scheiben) A93)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. : RA-000728-A0-015
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CWD 65665
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E11) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CWD 65665 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 24.09.2013
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