Gutachten 366-1084-03-WIRD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45656 ANLAGE: 37 PEUGEOT Radtyp: TFL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 26.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum PGUTFL325651 LK108 ET25 ohne 65,1 570 1975 03/05 PVITFL325651 LK108 ET25 ohne 65,1 570 1975 03/05 TFL3S25651 LK108 ET25 ohne 65,1 570 1975 03/05 TFL325651 LK108 ET25 ohne 65,1 570 1975 03/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 2; 2*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*; 2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY; 2*WJY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*; 3*NFU*; 3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HY*; 3*9HZ* 135 Nm für Typ : W***** erhöhtes Anzugsmoment; 4***** erhöhtes Anzugsmoment; 4 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2*HFX e2*98/14*0212*.. 44 - 80 185/55R15 82 Kombi; 2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 44 - 100 195/55R15 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 2*KFW* e2*98/14*0237*.. 12A; 51A; 71K; 721; 2*NFU* e2*98/14*0238*.. 73C; 74A; 74H; 76Q 2*RFN* e2*98/14*0239*.. 2*RHY e2*98/14*0174*.. 2*8HX* e2*98/14*0250*.. 2*8HZ* e2*2001/116*0311*.. 2*9HY* e2*2001/116*0343*.. 2*9HZ* e2*2001/116*0310*.. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1084-03-WIRD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45656 ANLAGE: 37 PEUGEOT Radtyp: TFL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 26.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2*HFX e2*98/14*0212*.. 40 - 66 185/55R15-81 11A; 22B; 24C; 24M Pkw geschlossen; 2*HFY e2*93/81*0169*.. 66 195/55R15 11A; 21B; 22B; 24C; nicht Kombi; 2*HFZ e2*93/81*0168*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0168*.. 12A; 51A; 71K; 721; 2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 73C; 74A; 74H 2*KFW* e2*98/14*0237*.. 2*KFX e2*93/81*0170*.. 2*NFZ* e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*.. 2*RHY e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*.. 2*WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*.. 2*WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*.. 2*8HX* e2*98/14*0250*.. 2*8HZ* e2*2001/116*0311*.. 2*NFU* e2*98/14*0238*.. 80 - 100 185/55R15-82 11A; 24J Pkw geschlossen; 2*RFN* e2*98/14*0239*.. Cabrio; nicht Kombi; 2*RFR e2*93/81*0172*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 2*9HY* e2*2001/116*0343*.. 12A; 51A; 71K; 721; 2*9HZ* e2*2001/116*0310*.. 73C; 74A; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206+ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2***** e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 185/55R15 82 Frontantrieb; 185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W***** e2*2001/116*0340*.. 54 - 88 185/65R15 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; nicht Escapade (Ausf. WU****); Kombi; Frontantrieb; nicht m.erhöhter Bodenfreiheit; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 740; 76Q; 4CC W***** e2*2001/116*0340*.. 50 - 88 185/65R15 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 740; 76Q; 4CC Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1084-03-WIRD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45656 ANLAGE: 37 PEUGEOT Radtyp: TFL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 26.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 195/65R15 91 Peugeot 307 SW; Kombi; 3*KFW* e2*98/14*0242*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 12A; 51A; 71K; 721; e2*98/14*0243*.. 73C; 74A; 74H; 76Q; 3*RHY* e2*98/14*0245*.. 4LE; 4QZ 3*8HZ* e2*98/14*0251*.. 3*9HV* e2*2001/116*0333*.. 3*9HY* e2*2001/116*0299*.. 3*9HZ* e2*2001/116*0287*.. 3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 195/65R15 91 Limousine; 3*KFW* e2*98/14*0242*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 12A; 51A; 71K; 721; e2*98/14*0243*.. 73C; 74A; 74H; 76Q; 3*RHY* e2*98/14*0245*.. 4LE; 4QZ 3*8HZ* e2*98/14*0251*.. 3*9HV* e2*2001/116*0333*.. 3*9HY* e2*2001/116*0299*.. 3*9HZ* e2*2001/116*0287*.. Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 103 195/65R15 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment 205/60R15 91 12K 135 Nm; Kombi; 215/60R15 94 PCI; 12A Frontantrieb; 225/55R15 92 PCI; 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 740; 75I; 76Q; 4FH 4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 103 195/65R15 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment 205/60R15 91 12A 135 Nm; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 740; 75I; 76Q; 4FH Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1084-03-WIRD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45656 ANLAGE: 37 PEUGEOT Radtyp: TFL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 26.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4CC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 543093 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1084-03-WIRD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45656 ANLAGE: 37 PEUGEOT Radtyp: TFL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 26.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 4FH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5430W0 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4LE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 543093 ( nur e2*2001/116*0287*..,e2*2001/116*0288*..,e2*2001/116*0299*..,e2*2001/116*0333*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4QZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5430W0 ( nur e2*2001/116*0243*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-1084-03-WIRD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45656 ANLAGE: 37 PEUGEOT Radtyp: TFL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 26.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 PCI) Die Verwendung dieser Rad-/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit "Michelin Energy Saver S1" Reifen ausgerüstet sind, nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.