Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 706
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: CMS
Radausführung: CMS 607/12
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 25 35
Radgröße: 7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 625 kg
bei Reifenabrollumfang: 1960 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
0U, 2 8HX, 2 8HZ, 2 9HY, 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z 02 OR 110 Nm
9HZ, 2 HFX, 2 HFY, 2 HFZ, 2 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
KFU, 2 KFW, 2 KFX, 2 NFU, 2
NFZ, 2 RFK, 2 RFN, 2 RFR, 2
RHY, 2 WJY, 2 WJZ, 3 8HZ, 3
9HV, 3 9HX, 3 9HY, 3 9HZ, 3
KFU, 3 KFW, 3 NFU, 3 RFJ, 3
RFK, 3 RFN, 3 RHR, 3 RHS, 3
RHY, 4*****, 7, 7*****, B9, W,
W*****
RA-000519-A0-233-01a~PE-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
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Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3 8HZ e2*98/14*0251*..
3 9HV e2*2001/116*0333*..
3 9HX e2*2001/116*0301*..
3 9HY e2*2001/116*0299*..
3 9HZ e2*2001/116*0287*..
3 KFU e2*2001/116*0288*..
3 KFW e2*98/14*0242*..
3 NFU e2*98/14*0243*.., e2*2001/116*0243*..
3 RFJ e2*2001/116*0313*..
3 RFK e2*2001/116*0290*..
3 RFN e2*98/14*0244*..
3 RHR e2*2001/116*0235*..
3 RHS e2*98/14*0252*..
3 RHY e2*98/14*0245*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 130 Peugeot 307, 307 SW, 205/55R16 A02) bis A10)E20)
307 Break
1065/1065(1105) 4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3 NFU e2*98/14*0243*..
3 RFJ e2*2001/116*0313*..
3 RFK e2*2001/116*0290*..
3 RFN e2*98/14*0244*..
3 RHR e2*2001/116*0235*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 130 Peugeot 307 CC 205/55R16 A02) bis A10)
1000/970(0) 4/108/65.0
RA-000519-A0-233-01a~PE-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
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Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
2 8HX e2*98/14*0250*..
2 8HZ e2*2001/116*0311*..
2 9HY e2*2001/116*0343*..
2 9HZ e2*2001/116*0310*..
2 HFX e2*98/14*0212*..
2 HFY e2*93/81*0169*..
2 HFZ e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*..
2 KFU e2*2001/116*0291*..
2 KFW e2*98/14*0237*..
2 KFX e2*93/81*0170*..
2 NFU e2*98/14*0238*..
2 NFZ e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*..
2 RFR e2*93/81*0172*..
2 RHY e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*..
2 WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*..
2 WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 99 Peugeot 206 195/45R16 A01) bis A10)
K03)
4/108/65.0
Typ: 2 RFN
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0239*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Peugeot 206 195/45R16 A01) bis A10)
E05) K03)
4/108/65.0
Typ: 2 RFK
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Peugeot 206 RC 205/45R16 A02) bis A10)
4/108/65.0
Typ: W*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128 Peugeot 207 195/50R16 A02) bis A10)
195/55R16
e2*2001/116*0340*15 1050/900(0) 4/108/65,0
RA-000519-A0-233-01a~PE-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
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Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 Peugeot 207 Gas 195/50R16 A02) bis A10)
195/55R16
e11*2001/116*0352*01 1000/900 4/108/65
Typ: 4*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0362*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 115 Peugeot 308 195/60R16 A02) bis A10)
A93)E65)
205/50R16
A93)E65)
205/55R16
A93)E65)
215/50R16
A01)K88)
215/55R16
A01)K88)
225/45R16
225/50R16
A01)K03)K88)
e2*2001/116*0362*15 1200/1200(0) 4/100/54,1
RA-000519-A0-233-01a~PE-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
7***** e2*2001/116*0365*..
7 e2*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Peugeot Partner 195/55R16 A02) bis A10)
A93) E24)
195/60R16
T89)
205/55R16
205/60R16
215/50R16
215/55R16
e2*2001/116*0365*05 1170/1230(0) 4/108/65,0
e2*2007/46*0001*01 1170/1260(0)
Typ: B9
ABE / EG-Genehmigung: N128
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Peugeot Partner 195/55R16 A02) bis A10)
A93)T91)
195/60R16
T89)
205/55R16
205/60R16
215/50R16
215/55R16
N128/NT03 1130/1260(0) 4/108/65,0
RA-000519-A0-233-01a~PE-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: 0U
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 115 Peugeot 3008 215/55R16 A02) bis A10)E07)
A93)
215/60R16
A93)
225/50R16
A93)
225/55R16
A93)
235/50R16
235/55R16
245/50R16
A01)K04)
e2*2001/116*0377*02 1200/1060(0) 4/108/65,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000519-A0-233-01a~PE-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
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Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1250 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
E65) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nenn-
breite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
zeuges zugelassen sind.
RA-000519-A0-233-01a~PE-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
men erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-01a~PE-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc
RA-000519-A0-233-01a~PE-4-108-65-65_1-25-C18_706_25_35.doc