Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R665
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R6655.05
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
6*****, 6 6FY, 6 6FZ, 6 9HY, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 110 Nm
6 9HZ, 6 RFJ, 6 RFN, 6 RHL, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
6 RHR, 9*****
Typ: 9*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 116 607 215/60R16 A02) bis A10)
B28)E41)
225/55R16
A93)
e2*98/14*0199*21 1200/1050 (1100) 5/108/65,1
RA-000477-C0-104-39~PE-5-108-65-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: 6 9HZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0296*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Peugeot 407 Lim., 205/60R16 A02) bis A10)
Peugeot 407 Kombi E06)
215/55R16
225/55R16
A01)K02)
e2*2001/116*0296*10 1075/1120 5/108/60
Typ: 6 6FZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Peugeot 407 Lim., 205/60R16 A02) bis A10)
Peugeot 407 Kombi E06)
215/55R16
225/55R16
A01)K02)
e2*2001/116*0292*03 1040/1120 5/108/60
Typ: 6 RHL
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0312*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 Peugeot 407 Lim., 205/60R16 A02) bis A10)
Peugeot 407 Kombi E06)
215/55R16
225/55R16
A01)K02)
e2*2001/116*0312*02 1140/1010 5/108/60
Typ: 6 RHR
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Peugeot 407 Lim., 205/60R16 A02) bis A10)
Peugeot 407 Kombi E06)
215/55R16
225/55R16
A01)K02)
e2*2001/116*0297*11 1200/1120 5/108/60
RA-000477-C0-104-39~PE-5-108-65-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: 6 RFN
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Peugeot 407 Lim., 205/60R16 A02) bis A10)
Peugeot 407 Kombi E06)
215/55R16
225/55R16
A01)K02)
e2*2001/116*0293*04 1090/1120 5/108/60
Typ: 6 6FY
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0330*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Peugeot 407 Lim., 205/60R16 A02) bis A10)
Peugeot 407 Kombi E06)
215/55R16
225/55R16
A01)K02)
e2*2001/116*0330*05 1040/1120 5/108/60
Typ: 6 RFJ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Peugeot 407 Lim., 205/60R16 A02) bis A10)
Peugeot 407 Kombi E06)
215/55R16
225/55R16
A01)K02)
e2*2001/116*0331*05 1090/1120 5/108/60
Typ: 6 9HY
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0336*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Peugeot 407 Lim., 205/60R16 A02) bis A10)
Peugeot 407 Kombi E06)
215/55R16
225/55R16
A01)K02)
e2*2001/116*0336*00 1075/1120 5/108/60
RA-000477-C0-104-39~PE-5-108-65-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: 6*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 103 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) E06)
215/55R16
225/55R16
A01)K02)
e2*2001/116*0369*07 1140/1120 5/108/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000477-C0-104-39~PE-5-108-65-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
- Vorderachse: BREMBO Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø309x32,5mm
- Hinterachse : ATE Faustsattelbremse m. Scheibe Ø290x10 mm.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit den Radgrößen 6½Jx15H2
ET39 oder 6½Jx16H2 ET39 ausgerüstet sind bzw. eingetragen haben.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 39 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 18.08.2010
RA-000477-C0-104-39~PE-5-108-65-ET40_42R665.doc