Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 60430
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 108P
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 17 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 600 kg
bei Reifenabrollumfang: 1980 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)
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Nr. : RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1 CDY, 1 CDZ, 1 HDY, 1 HDZ, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
1 KFX, 1 NFW, 1 NFX, 1 NFZ, M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
1 VJX, 1 VJY, 1 VJZ, 2 8HX,
2 8HZ, 2 HFX, 2 HFY, 2 HFZ,
2 KFU, 2 KFW, 2 KFX, 2 NFU,
2 NFZ, 2 RHY, 2 WJY, 2 WJZ,
5, 5 DJY, 5 HFX, 5 KFW,
5 RHY, 5 WJY, 5 WJZ, 5FHDZ,
5FKFX, 5FLFX, 7 A9A, 7 DHV,
7 DHY, 7 DJY, 7 KFW, 7 KFX,
7 LFY, 7 LFZ, 7 NFT, 7 NFZ,
7 RFV, 7 RHY, 7 WJY, 7 WJZ, 8
BFZ, 8 DHW, 8 LFX, G 9HW, G
9HX, G KFW, G RHY,
G WJY, K, M59
Typen: EG-Genehmigung(en):
8 DHW e2*93/81*0023*..
8 LFX e2*93/81*0155*..
8 BFZ e2*93/81*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Peugeot 406 185/70R14 A02) bis A10)
E03)
1120/1100 4/108/65,1
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Nr. : RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typen: EG-Genehmigung(en):
1 CDY e2*93/81*0047*.., e2*98/14*0047*..
1 CDZ e2*93/81*0048*.., e2*98/14*0048*..
1 HDY e2*93/81*0049*.., e2*98/14*0049*..
1 HDZ e2*93/81*0050*.., e2*98/14*0050*..
1 KFX e2*93/81*0051*.., e2*98/14*0051*..
1 NFZ e2*93/81*0052*.., e2*98/14*0052*..
1 NFW e2*93/81*0053*.., e2*98/14*0053*..
1 NFX e2*93/81*0054*.., e2*98/14*0054*..
1 VJY e2*93/81*0055*.., e2*98/14*0055*..
1 VJZ e2*93/81*0056*.., e2*98/14*0056*..
1 VJX e2*93/81*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 87 Peugeot 106 Serie II 165/65R14 A02) bis A10)
E05)
175/60R14
A01)E05)K52)K53)
185/55R14
A01)K52)K53)
max. 735/730 4/108/65,1
Typen: EG-Genehmigung(en):
2 HFZ e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*..
2 HFY e2*93/81*0169*..
2 KFX e2*93/81*0170*..
2 NFZ e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*..
2 WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*..
2 RHY e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*..
2 WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*..
2 HFX e2*98/14*0212*..
2 KFW e2*98/14*0237*..
2 NFU e2*98/14*0238*..
2 8HX e2*98/14*0250*..
2 KFU e2*2001/116*0291*..
2 8HZ e2*2001/116*0311*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 80 206 175/65R14 A01) bis A10)E03)
K03)K46)
890/780 4/108/65
Typ: 5
ABE / EG-Genehmigung: H420
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 55 Partner 175/65R14 A02) bis A10)
175/70R14
H420 930/1080 4/108/65
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Nr. : RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typen: EG-Genehmigung(en):
5 DJY e2*93/81*0062*..
5FLFX e2*93/81*0133*.., e2*98/14*0133*..
5FHDZ e2*93/81*0060*.., e2*98/14*0060*..
5 WJY e2*98/14*0231*..
5FKFX e2*93/81*0061*..
5 RHY e2*98/14*0202*..
5 WJZ e2*93/81*0182*.., e2*98/14*0182*..
5 KFW e2*98/14*0229*..
5 HFX e2*98/14*0228*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66 Partner, Ranch 175/65R14 A02) bis A10)
175/70R14
910/1050(910/950) 4/108/65
Typen: EG-Genehmigung(en):
7 A9A e2*93/81*0144*..
7 DHY e2*93/81*0145*..
7 DJY e2*93/81*0146*..
7 KFX e2*93/81*0147*..
7 LFY e2*93/81*0148*.., e2*98/14*0148*..
7 LFZ e2*93/81*0149*..
7 NFZ e2*93/81*0150*..
7 RFV e2*93/81*0151*..
7 DHV e2*93/81*0167*..
7 RHY e2*93/81*0081*.., e2*98/14*0081*..
7 WJY e2*93/81*0086*.., e2*98/14*0086*..
7 WJZ e2*93/81*0190*..
7 KFW e2*98/14*0240*..
7 NFT e2*98/14*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 97 Peugeot 306 185/65R14 A02) bis A10)E03)
G04)
195/60R14
950/860 4/108/65
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
G 9HX e2*2001/116*0322*..
G 9HW e2*2001/116*0337*..
G KFW e2*2001/116*0279*..
G RHY e2*2001/116*0282*..
G WJY e2*2001/116*0281*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66 Partner , Ranch 175/70R14 A02) bis A10)
Modelljahr 2003 E03)E24)
(Fahrzeuge mit 185/65R14
Serienbereifung 175/70R14)
195/60R14
A01)K38)
930,1000/1000(0) 4/108/65.0
RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typ: M59
ABE / EG-Genehmigung: L083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66 Partner LkW 175/65R14 A02) bis A10)
(nur Fahrzeuge mit E70)
Frontantrieb ) 185/60R14
185/65R14
A01)G01)
195/60R14
A01)K38)
L083/NT00 1000/1080 4/108/65
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 65 Peugeot 1007 175/65R14 A02) bis A10)
E03)
185/65R14
A01)K21)K87)
195/60R14
A01)K21)K87)
e2*2001/116*0300*12 850/825(0) 4/108/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max.1200 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E70) Nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis 1000 kg.
RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. : 17a
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G04) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13 - Zoll - Bereifung ausgerüstet sind, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K38) An Achse 1 kann bei Volleinschlag die Innenseite der Bereifung die Kunststoffabdeckung
der inneren Radhausverkleidung berühren. Da hinter der Abdeckung keine starren Teile
sind, ist diese Berührung technisch unbedenklich. Wenn diese Abdeckung jedoch entfernt
wird, muss der verbleibende Kunststoffteil mit der Serienklammer befestigt werden.
K46) Die Radausschnittkanten an Achse 2 sind im hinteren Bereich oberhalb des Stoßfängers
auf einer Länge von ca. 200 mm auf eine Restbreite von 3mm zu kürzen.
K52) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Blechfalz im Bereich des Lenkeinschlags nach
unten wegzubiegen,
K53) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
- die Radausschnittkanten im Bereich Oberkante Stoßfänger bis Radmitte umlegen
- die beiden letzten Klammern zur Befestigung der Zierleiste kürzen.
K87) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm überhalb Schweller bis zum
Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm)
- die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu
verstetzen und mit dem Radhaus zu verkleben.
Die Anlage Nr. 17a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011
RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx