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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               17a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               CA 60430
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         LK 108P
Radgröße:                                              6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                      17 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  108 mm
Lochzahl:                                                  4
Mittenlochdurchmesser:                                65,10 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       600 kg
bei Reifenabrollumfang:                                1980 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)




RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               17a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1 CDY, 1 CDZ, 1 HDY, 1 HDZ, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                            110 Nm
1 KFX, 1 NFW, 1 NFX, 1 NFZ, M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
1 VJX, 1 VJY, 1 VJZ, 2 8HX,
2 8HZ, 2 HFX, 2 HFY, 2 HFZ,
2 KFU, 2 KFW, 2 KFX, 2 NFU,
2 NFZ, 2 RHY, 2 WJY, 2 WJZ,
5, 5 DJY, 5 HFX, 5 KFW,
5 RHY, 5 WJY, 5 WJZ, 5FHDZ,
5FKFX, 5FLFX, 7 A9A, 7 DHV,
7 DHY, 7 DJY, 7 KFW, 7 KFX,
7 LFY, 7 LFZ, 7 NFT, 7 NFZ,
7 RFV, 7 RHY, 7 WJY, 7 WJZ, 8
BFZ, 8 DHW, 8 LFX, G 9HW, G
9HX, G KFW, G RHY,
G WJY, K, M59


Typen:                         EG-Genehmigung(en):
 8 DHW                          e2*93/81*0023*..
 8 LFX                          e2*93/81*0155*..
 8 BFZ                          e2*93/81*0024*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66      Peugeot 406              185/70R14                         A02) bis A10)
                                                                           E03)

                1120/1100                                                  4/108/65,1




RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               17a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typen:                          EG-Genehmigung(en):
 1 CDY                           e2*93/81*0047*.., e2*98/14*0047*..
 1 CDZ                           e2*93/81*0048*.., e2*98/14*0048*..
 1 HDY                           e2*93/81*0049*.., e2*98/14*0049*..
 1 HDZ                           e2*93/81*0050*.., e2*98/14*0050*..
 1 KFX                           e2*93/81*0051*.., e2*98/14*0051*..
 1 NFZ                           e2*93/81*0052*.., e2*98/14*0052*..
 1 NFW                           e2*93/81*0053*.., e2*98/14*0053*..
 1 NFX                           e2*93/81*0054*.., e2*98/14*0054*..
 1 VJY                           e2*93/81*0055*.., e2*98/14*0055*..
 1 VJZ                           e2*93/81*0056*.., e2*98/14*0056*..
 1 VJX                           e2*93/81*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 87      Peugeot 106 Serie II      165/65R14                         A02) bis A10)
                                          E05)

                                          175/60R14
                                          A01)E05)K52)K53)

                                          185/55R14
                                          A01)K52)K53)
                max. 735/730                                                4/108/65,1



Typen:                         EG-Genehmigung(en):
2 HFZ                          e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*..
2 HFY                          e2*93/81*0169*..
2 KFX                          e2*93/81*0170*..
2 NFZ                          e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*..
2 WJZ                          e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*..
2 RHY                          e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*..
2 WJY                          e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*..
2 HFX                          e2*98/14*0212*..
2 KFW                          e2*98/14*0237*..
2 NFU                          e2*98/14*0238*..
2 8HX                          e2*98/14*0250*..
2 KFU                          e2*2001/116*0291*..
2 8HZ                          e2*2001/116*0311*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 80      206                      175/65R14                          A01) bis A10)E03)
                                                                            K03)K46)

                890/780                                                     4/108/65


Typ:                         5
ABE / EG-Genehmigung:        H420
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 55    Partner                     175/65R14                         A02) bis A10)

                                          175/70R14

H420            930/1080                                                    4/108/65



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               17a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typen:                         EG-Genehmigung(en):
 5 DJY                          e2*93/81*0062*..
 5FLFX                          e2*93/81*0133*.., e2*98/14*0133*..
 5FHDZ                          e2*93/81*0060*.., e2*98/14*0060*..
 5 WJY                          e2*98/14*0231*..
 5FKFX                          e2*93/81*0061*..
 5 RHY                          e2*98/14*0202*..
 5 WJZ                          e2*93/81*0182*.., e2*98/14*0182*..
 5 KFW                          e2*98/14*0229*..
 5 HFX                          e2*98/14*0228*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 66      Partner, Ranch           175/65R14                           A02) bis A10)

                                          175/70R14
                910/1050(910/950)                                            4/108/65


Typen:                         EG-Genehmigung(en):
7 A9A                           e2*93/81*0144*..
7 DHY                           e2*93/81*0145*..
7 DJY                           e2*93/81*0146*..
7 KFX                           e2*93/81*0147*..
7 LFY                           e2*93/81*0148*.., e2*98/14*0148*..
7 LFZ                           e2*93/81*0149*..
7 NFZ                           e2*93/81*0150*..
7 RFV                           e2*93/81*0151*..
7 DHV                           e2*93/81*0167*..
7 RHY                           e2*93/81*0081*.., e2*98/14*0081*..
7 WJY                           e2*93/81*0086*.., e2*98/14*0086*..
7 WJZ                           e2*93/81*0190*..
7 KFW                           e2*98/14*0240*..
7 NFT                           e2*98/14*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 97      Peugeot 306              185/65R14                           A02) bis A10)E03)
                                                                             G04)
                                           195/60R14
                950/860                                                      4/108/65


Typen:                           ABE / EG-Genehmigung:
G 9HX                            e2*2001/116*0322*..
G 9HW                            e2*2001/116*0337*..
G KFW                            e2*2001/116*0279*..
G RHY                            e2*2001/116*0282*..
G WJY                            e2*2001/116*0281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 66      Partner , Ranch            175/70R14                         A02) bis A10)
                Modelljahr 2003                                              E03)E24)
                (Fahrzeuge mit             185/65R14
                Serienbereifung 175/70R14)
                                           195/60R14
                                           A01)K38)
                930,1000/1000(0)                                             4/108/65.0




RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               17a
Seite :                    5/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typ:                          M59
ABE / EG-Genehmigung:         L083
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 66    Partner LkW               175/65R14                         A02) bis A10)
              (nur Fahrzeuge mit                                          E70)
              Frontantrieb )            185/60R14

                                        185/65R14
                                        A01)G01)

                                        195/60R14
                                        A01)K38)
L083/NT00             1000/1080                                           4/108/65



Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 65    Peugeot 1007            175/65R14                           A02) bis A10)
                                                                          E03)
                                        185/65R14
                                        A01)K21)K87)

                                        195/60R14
                                        A01)K21)K87)
e2*2001/116*0300*12   850/825(0)                                          4/108/65




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               17a
Seite :                    6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max.1200 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E70) Nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis 1000 kg.




RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               17a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G04) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13 - Zoll - Bereifung ausgerüstet sind, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K38) An Achse 1 kann bei Volleinschlag die Innenseite der Bereifung die Kunststoffabdeckung
     der inneren Radhausverkleidung berühren. Da hinter der Abdeckung keine starren Teile
     sind, ist diese Berührung technisch unbedenklich. Wenn diese Abdeckung jedoch entfernt
     wird, muss der verbleibende Kunststoffteil mit der Serienklammer befestigt werden.

K46) Die Radausschnittkanten an Achse 2 sind im hinteren Bereich oberhalb des Stoßfängers
     auf einer Länge von ca. 200 mm auf eine Restbreite von 3mm zu kürzen.

K52) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Blechfalz im Bereich des Lenkeinschlags nach
     unten wegzubiegen,

K53) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
     - die Radausschnittkanten im Bereich Oberkante Stoßfänger bis Radmitte umlegen
     - die beiden letzten Klammern zur Befestigung der Zierleiste kürzen.

K87) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm überhalb Schweller bis zum
       Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm)
     - die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu
       verstetzen und mit dem Radhaus zu verkleben.


Die Anlage Nr. 17a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011




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