Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-L0-015 Anlage-Nr. : 17a Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 60430 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK 108P Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 17 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 600 kg bei Reifenabrollumfang: 1980 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F) RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-L0-015 Anlage-Nr. : 17a Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1 CDY, 1 CDZ, 1 HDY, 1 HDZ, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm 1 KFX, 1 NFW, 1 NFX, 1 NFZ, M12x1,25, Schaftlänge 30 mm 1 VJX, 1 VJY, 1 VJZ, 2 8HX, 2 8HZ, 2 HFX, 2 HFY, 2 HFZ, 2 KFU, 2 KFW, 2 KFX, 2 NFU, 2 NFZ, 2 RHY, 2 WJY, 2 WJZ, 5, 5 DJY, 5 HFX, 5 KFW, 5 RHY, 5 WJY, 5 WJZ, 5FHDZ, 5FKFX, 5FLFX, 7 A9A, 7 DHV, 7 DHY, 7 DJY, 7 KFW, 7 KFX, 7 LFY, 7 LFZ, 7 NFT, 7 NFZ, 7 RFV, 7 RHY, 7 WJY, 7 WJZ, 8 BFZ, 8 DHW, 8 LFX, G 9HW, G 9HX, G KFW, G RHY, G WJY, K, M59 Typen: EG-Genehmigung(en): 8 DHW e2*93/81*0023*.. 8 LFX e2*93/81*0155*.. 8 BFZ e2*93/81*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Peugeot 406 185/70R14 A02) bis A10) E03) 1120/1100 4/108/65,1 RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-L0-015 Anlage-Nr. : 17a Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Typen: EG-Genehmigung(en): 1 CDY e2*93/81*0047*.., e2*98/14*0047*.. 1 CDZ e2*93/81*0048*.., e2*98/14*0048*.. 1 HDY e2*93/81*0049*.., e2*98/14*0049*.. 1 HDZ e2*93/81*0050*.., e2*98/14*0050*.. 1 KFX e2*93/81*0051*.., e2*98/14*0051*.. 1 NFZ e2*93/81*0052*.., e2*98/14*0052*.. 1 NFW e2*93/81*0053*.., e2*98/14*0053*.. 1 NFX e2*93/81*0054*.., e2*98/14*0054*.. 1 VJY e2*93/81*0055*.., e2*98/14*0055*.. 1 VJZ e2*93/81*0056*.., e2*98/14*0056*.. 1 VJX e2*93/81*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 87 Peugeot 106 Serie II 165/65R14 A02) bis A10) E05) 175/60R14 A01)E05)K52)K53) 185/55R14 A01)K52)K53) max. 735/730 4/108/65,1 Typen: EG-Genehmigung(en): 2 HFZ e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*.. 2 HFY e2*93/81*0169*.. 2 KFX e2*93/81*0170*.. 2 NFZ e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*.. 2 WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*.. 2 RHY e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*.. 2 WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*.. 2 HFX e2*98/14*0212*.. 2 KFW e2*98/14*0237*.. 2 NFU e2*98/14*0238*.. 2 8HX e2*98/14*0250*.. 2 KFU e2*2001/116*0291*.. 2 8HZ e2*2001/116*0311*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 80 206 175/65R14 A01) bis A10)E03) K03)K46) 890/780 4/108/65 Typ: 5 ABE / EG-Genehmigung: H420 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 55 Partner 175/65R14 A02) bis A10) 175/70R14 H420 930/1080 4/108/65 RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-L0-015 Anlage-Nr. : 17a Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Typen: EG-Genehmigung(en): 5 DJY e2*93/81*0062*.. 5FLFX e2*93/81*0133*.., e2*98/14*0133*.. 5FHDZ e2*93/81*0060*.., e2*98/14*0060*.. 5 WJY e2*98/14*0231*.. 5FKFX e2*93/81*0061*.. 5 RHY e2*98/14*0202*.. 5 WJZ e2*93/81*0182*.., e2*98/14*0182*.. 5 KFW e2*98/14*0229*.. 5 HFX e2*98/14*0228*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 66 Partner, Ranch 175/65R14 A02) bis A10) 175/70R14 910/1050(910/950) 4/108/65 Typen: EG-Genehmigung(en): 7 A9A e2*93/81*0144*.. 7 DHY e2*93/81*0145*.. 7 DJY e2*93/81*0146*.. 7 KFX e2*93/81*0147*.. 7 LFY e2*93/81*0148*.., e2*98/14*0148*.. 7 LFZ e2*93/81*0149*.. 7 NFZ e2*93/81*0150*.. 7 RFV e2*93/81*0151*.. 7 DHV e2*93/81*0167*.. 7 RHY e2*93/81*0081*.., e2*98/14*0081*.. 7 WJY e2*93/81*0086*.., e2*98/14*0086*.. 7 WJZ e2*93/81*0190*.. 7 KFW e2*98/14*0240*.. 7 NFT e2*98/14*0241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 97 Peugeot 306 185/65R14 A02) bis A10)E03) G04) 195/60R14 950/860 4/108/65 Typen: ABE / EG-Genehmigung: G 9HX e2*2001/116*0322*.. G 9HW e2*2001/116*0337*.. G KFW e2*2001/116*0279*.. G RHY e2*2001/116*0282*.. G WJY e2*2001/116*0281*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 66 Partner , Ranch 175/70R14 A02) bis A10) Modelljahr 2003 E03)E24) (Fahrzeuge mit 185/65R14 Serienbereifung 175/70R14) 195/60R14 A01)K38) 930,1000/1000(0) 4/108/65.0 RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-L0-015 Anlage-Nr. : 17a Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 Typ: M59 ABE / EG-Genehmigung: L083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 66 Partner LkW 175/65R14 A02) bis A10) (nur Fahrzeuge mit E70) Frontantrieb ) 185/60R14 185/65R14 A01)G01) 195/60R14 A01)K38) L083/NT00 1000/1080 4/108/65 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0300*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 65 Peugeot 1007 175/65R14 A02) bis A10) E03) 185/65R14 A01)K21)K87) 195/60R14 A01)K21)K87) e2*2001/116*0300*12 850/825(0) 4/108/65 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-L0-015 Anlage-Nr. : 17a Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max.1200 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E70) Nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis 1000 kg. RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863 Nr. : RA-000353-L0-015 Anlage-Nr. : 17a Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 60430 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G04) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13 - Zoll - Bereifung ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger- oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K38) An Achse 1 kann bei Volleinschlag die Innenseite der Bereifung die Kunststoffabdeckung der inneren Radhausverkleidung berühren. Da hinter der Abdeckung keine starren Teile sind, ist diese Berührung technisch unbedenklich. Wenn diese Abdeckung jedoch entfernt wird, muss der verbleibende Kunststoffteil mit der Serienklammer befestigt werden. K46) Die Radausschnittkanten an Achse 2 sind im hinteren Bereich oberhalb des Stoßfängers auf einer Länge von ca. 200 mm auf eine Restbreite von 3mm zu kürzen. K52) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Blechfalz im Bereich des Lenkeinschlags nach unten wegzubiegen, K53) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen durchzuführen: - die Radausschnittkanten im Bereich Oberkante Stoßfänger bis Radmitte umlegen - die beiden letzten Klammern zur Befestigung der Zierleiste kürzen. K87) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm überhalb Schweller bis zum Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm) - die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu verstetzen und mit dem Radhaus zu verkleben. Die Anlage Nr. 17a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011 RA-000353-L0-015-17a~PE-4-108-65-ET17.docx