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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              CA 60430
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        LK 108P
Radgröße:                                             6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                     24 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 108 mm
Lochzahl:                                                 4
Mittenlochdurchmesser:                               65,10 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        ohne Ring
geprüfte Radlast:                                      600 kg
bei Reifenabrollumfang:                               1980 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller           : Peugeot (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
2*****, 2 8HX, 2 8HZ, 2 HFX, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
2 HFY, 2 HFZ, 2 KFU, 2 KFW, M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
2 KFX, 2 NFU, 2 NFZ, 2 RHY,
2 WJY, 2 WJZ, G 9HW, G 9HX,
G KFW, G RHY, G WJY, K*****,
M59




RA-000353-L0-015-15a~PE-4-108-65-ET24.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    2/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typen:                           ABE / EG-Genehmigung:
G KFW                            e2*2001/116*0279*..
G WJY                            e2*2001/116*0281*..
G RHY                            e2*2001/116*0282*..
G 9HX                            e2*2001/116*0322*..
G 9HW                            e2*2001/116*0337*
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 66      Partner , Ranch           175/70R14                         A02) bis A10)E24)
                (ab Modelljahr 2003,                                        E03)
                Fahrzeuge mit             185/65R14
                Serienbereifung
                175/70R14)

                930,1000/1000(0)                                            4/108/65.0



Typ:                          M59
ABE / EG-Genehmigung:         L083
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 66    Partner LkW                 175/65R14                         A02) bis A10)
              (nur Fahrzeuge mit                                            E70)
              Frontantrieb )              185/60R14

                                          185/65R14
                                          A01)G01)
L083/NT00       1000/1080                                                   4/108/65




Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
2 HFZ                           e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*..
2 HFY                           e2*93/81*0169*..
2 KFX                           e2*93/81*0170*..
2 NFZ                           e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*..
2 WJZ                           e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*..
2 WJY                           e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*..
2 RHY                           e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*..
2 HFX                           e2*98/14*0212*..
2 KFW                           e2*98/14*0237*..
2 8HX                           e2*98/14*0250*..
2 8HZ                           e2*2001/116*0311*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 66      Peugeot 206               175/65R14                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                          E03)
                                          185/60R14

                890/780                                                     4/108/65.0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
2 NFU                                 e2*98/14*0238*..
2 KFU                                 e2*2001/116*0291*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 80            Peugeot 206               185/65R14                         A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)        E05)


                      890/780                                                     4/108/65.0



Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
2*****                                e2*2001/116*0374*..
2*****                                e11*2007/46*0088*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 65            Peugeot 206 +             175/65R14                         A02) bis A10)
                      Peugeot 206 + LPG
                                                185/60R14

                      855/780                                                     4/108/65



Typ:                         K*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 65    1007                    175/65R14                                   A02) bis A10)
                                                                                  E03)
                                                185/60R14

e2*2001/116*0300*12   850/825                                                     4/108/65



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E70) Nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis 1000 kg




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-L0-015
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kom-
     bination nicht als wahlweise auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung eingetragen werden.



Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011




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