Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R7704.050
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Peugeot (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
0U, 2 8HX, 2 8HZ, 2 9HZ, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 3025 110 Nm
2 HFX, 2 HFY, 2 HFZ, 2 KFU, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
2 KFW, 2 KFX, 2 NFU, 2 NFZ,
2 RFK, 2 RFN, 2 RFR, 2 RHY,
2 WJY, 2 WJZ, 3 8HZ, 3 9HV,
3 9HX, 3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU,
3 KFW, 3 NFU, 3 RFJ, 3 RFK,
3 RFN, 3 RHR, 3 RHS, 3 RHY,
4*****, 7, 7*****, B9, W, W*****
RA-000587-A0-104-03a~PE-4-108-65-ET25_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3 9HZ e2*2001/116*0287*..
3 9HV e2*2001/116*0333*..
3 9HX e2*2001/116*0301*..
3 9HY e2*2001/116*0299*..
3 KFU e2*2001/116*0288*..
3 8HZ e2*98/14*0251*..
3 RHS e2*98/14*0252*..
3 KFW e2*98/14*0242*..
3 NFU e2*98/14*0243*..
3 RFN e2*98/14*0244*..
3 RHR e2*2001/116*0235*..
3 RHY e2*98/14*0245*..
3 RFJ e2*2001/116*0313*..
3 RFK e2*2001/116*0290*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 130 307, 307 SW, 307 CC, 205/50R17 A02) bis A10)
307 Break
215/45R17
225/45R17
1100/1065(1105) 4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
2 8HX e2*98/14*0250*..
2 8HZ e2*2001/116*0311*..
2 9HZ e2*2001/116*0310*..
2 HFX e2*98/14*0212*..
2 HFY e2*93/81*0169*..
2 HFZ e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*..
2 KFU e2*2001/116*0291*..
2 KFW e2*98/14*0237*..
2 KFX e2*93/81*0170*..
2 NFU e2*98/14*0238*..
2 NFZ e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*..
2 RFR e2*93/81*0172*..
2 RHY e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*..
2 WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*..
2 WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 99 206 195/40R17 A01) bis A10)
K03)
4/108/65.0
RA-000587-A0-104-03a~PE-4-108-65-ET25_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: 2 RFN
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0239*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Peugeot 206 205/40R17 A01) bis A10)
K03)
4/108/65.0
Typ: 2 RFK
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Peugeot 206 RC 205/40R17 A02) bis A10)
4/108/65.0
Typ: W*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128 Peugeot 207 195/45R17 A02) bis A10)
205/40R17
205/45R17
e2*2001/116*0340*22 1050/900 4/100/54,1
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 Peugeot 207 Gas 195/45R17 A02) bis A10)
205/40R17
205/45R17
e11*2001/116*0352*04 1000/900 4/108/65
RA-000587-A0-104-03a~PE-4-108-65-ET25_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: 4*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0362*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120 Peugeot 308 205/50R17 A02) bis A10)E07)
215/45R17
215/50R17
225/45R17
e2*2001/116*0362*27 1200/1200(0) 4/100/54,1
Typ: 7*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0365*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Peugeot Partner 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e2*2001/116*0365*08 1170/1230(0) 4/108/65,0
Typ: 7
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Peugeot Partner 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e2*2007/46*0001*04 1170/1260(0) 4/108/65,0
Typ: B9
ABE / EG-Genehmigung: N128
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Peugeot Partner 205/50R17 A02) bis A10)
(Kastenwagen)
215/45R17
225/45R17
N129/NT03 1130/1260(0) 4/108/65,0
RA-000587-A0-104-03a~PE-4-108-65-ET25_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: 0U
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 Peugeot 3008 215/50R17 A02) bis A10)E07)
A93)
215/55R17
A93a)
225/45R17
A93)
225/50R17
A93a)
235/50R17
e2*2001/116*0377*05 1200/1060(0) 4/108/65,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
außenkontur hinausragen
RA-000587-A0-104-03a~PE-4-108-65-ET25_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011
RA-000587-A0-104-03a~PE-4-108-65-ET25_53R7704.doc