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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 5 1/2 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 16
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
TREH3SA16D6         PCD108 ET16              ohne                         65,1                    560    1890     10/09
51
TREH3SA16W6 PCD108 ET16                      ohne                         65,1                    560     1890 03/09
51
TREH3SA16651 PCD108 ET16                     ohne                         65,1                    560     1890 05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : PEUGEOT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm,
                                           für Typ : G*RHY; 5*DJY*; 5*KFX; G*NFU; 5*KFW; 5*RHY; G*9HX*;
                                           M59; G*WJY; 5*HFX*; G*9HW*; M 59 GN; 5*WJZ; 5*LFX; 5*HDZ;
                                           5*WJY*; M 59 GL; G*KFW; 5*NFU*
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, für Typ : 1*HDZ;
                                           1*NFW; 2*HFY; 2*****; 2; 2*HFZ; 2*WJY; 1*VJZ; 2*KFW*; 2*NFU*;
                                           1*HDZ*; 1*NFZ; 7; 7D; K*****; 2*KFX; 2*8HX*; 8*BFZ; 1*HDY;
                                           1*HFX*; 2*NFZ*; 2*WJZ; 8*DHW; 1 A; 2*RHY; 8*LFY; 8*LFX; 2*HFX;
                                           1*VJY; 1*VJX; 1*KFX; 2*KFU*; 2*8HZ*; 7A
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT PARTNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
G*KFW        e2*2001/116*0279*. 44 - 80 175/65R14                 51G                         Pkw geschlossen;
G*NFU        e2*2001/116*0280*.         175/70R14                 51G                         Lkw geschl.Kasten
G*RHY        e2*2001/116*0282*.                                                               (Serie);
G*WJY        e2*2001/116*0281*.                                                               Frontantrieb;
G*9HW*       e2*2001/116*0337*..                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
G*9HX*       e2*2001/116*0322*..                                                              51A; 54F; 71C; 71K;
M 59 GL      L162                                                                             721; 725; 73C; 74A;
M 59 GN      L163                                                                             74H; 744; 76J
M59          L083
5*DJY*       e2*93/81*0062*..
5*HDZ        e2*93/81*0060*..,
               e2*98/14*0060*..
5*HFX*         e2*98/14*0228*..
5*KFW          e2*98/14*0229*..
5*KFX          e2*93/81*0061*..,
               e2*98/14*0061*..
5*LFX          e2*93/81*0133*..,
               e2*98/14*0133*..
5*NFU*         e2*98/14*0230*..
5*RHY          e2*98/14*0202*..
5*WJY*         e2*98/14*0231*..
5*WJZ          e2*93/81*0182*..,
               e2*98/14*0182*..

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
K*****       e2*2001/116*0300*.. 50 - 54 175/65R14 82                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R14 82                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/60R14 86                                         721; 725; 73C; 74A;
                                         195/65R14 89                                         74H; 744; 76J

Verkaufsbezeichnung:    PEUGEOT 106
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1A           G128             33 - 65          165/65R14-78       11A; 54A                    Pkw geschlossen;
                                               175/60R14-78       11A; 54A                    Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 106
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1*HDY        e2*93/81*0049*.., 40 - 65         165/60R14 75       5BV                         Pkw geschlossen;
               e2*98/14*0049*..                165/60R14-76                                   10B; 11B; 11G; 11H;
1*HDZ          e2*93/81*0050*..                165/65R14-79                                   12K; 51A; 71C; 71K;
1*HDZ*         e2*98/14*0050*..                175/60R14-79       11A; 21B; 22B; 367          721; 725; 73C; 74A;
1*HFX*         e2*98/14*0210*..                                                               74H
1*KFX          e2*93/81*0051*..,
               e2*98/14*0051*..
1*NFZ          e2*93/81*0052*..,
               e2*98/14*0052*..
1*VJX          e2*93/81*0196*..,
               e2*98/14*0196*..
1*VJY          e2*93/81*0055*..,
               e2*98/14*0055*..
1*VJZ          e2*93/81*0056*..,
               e2*98/14*0056*..
1*NFW          e2*93/81*0053*..,     74        175/60R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0053*..                185/55R14-79                                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                               185/60R14-82       11A; 21L; 367; 54A          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
2*HFX        e2*98/14*0212*..    44 - 55       175/65R14          51G                         Kombi;
2*KFU*       e2*2001/116*0291*.. 44 - 80       185/60R14 82       11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW*       e2*98/14*0237*..                  185/65R14 86       11A; 24J; 54F               12A; 51A; 71C; 71K;
2*NFU*       e2*98/14*0238*..                  195/60R14 86       11A; 22B; 24J               721; 725; 73C; 74A;
2*RHY        e2*98/14*0174*..                                                                 74H; 76J
2*8HX*       e2*98/14*0250*..
2*8HZ*       e2*2001/116*0311*..
2*HFX        e2*98/14*0212*..    40 - 66       175/65R14-82       11A; 22B; 24J               Pkw geschlossen;
2*HFY        e2*93/81*0169*..                  185/60R14-82       11A; 22B; 24C; 24M          nicht Kombi;
2*HFZ        e2*93/81*0168*..,   40 - 80       185/65R14          11A; 22B; 24C; 24M; 51G     10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0168*..                185/65R14 86       11A; 22B; 24C; 24M; 54F     12A; 51A; 71C; 71K;
2*KFU*         e2*2001/116*0291*..             195/60R14-86       11A; 22B; 24C; 24M; 54F     721; 725; 73C; 74A;
2*KFW*         e2*98/14*0237*..                                                               74H; 76J
2*KFX          e2*93/81*0170*..
2*NFU*         e2*98/14*0238*..
2*NFZ*         e2*93/81*0171*..,
               e2*98/14*0171*..
2*RHY          e2*93/81*0174*..,
               e2*98/14*0174*..
2*WJY          e2*93/81*0085*..,
               e2*98/14*0085*..
2*WJZ          e2*93/81*0173*..,
               e2*98/14*0173*..
2*8HX*         e2*98/14*0250*..
2*8HZ*         e2*2001/116*0311*..




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
2*****       e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 175/65R14                51G                         Frontantrieb;
                                         185/60R14 82                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14 86                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H

Verkaufsbezeichnung:    PEUGEOT 306
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
7            G264             44 - 65          185/55R14-79       12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
7A           G264             44 - 74          165/70R14-81       12A                         51A; 71C; 71K; 721;
                                               185/55R14-80       12A                         725; 73C; 74A; 74H
                                               185/60R14-82       12A
                                     44 - 89   175/65R14          12A; 51G
                                     66 - 89   185/60R14          12A; 51G
7D             G720                  74        185/60R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 89   175/65R14          51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                     89        185/60R14          51G                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 406
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
8*BFZ        e2*93/81*0024*.. 55 - 81          185/70R14          51G                         Limousine;
8*DHW        e2*93/81*0023*..                  195/65R14-89                                   Frontantrieb;
8*LFX        e2*93/81*0155*..                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
8*LFY        e2*93/81*0026*..                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 75K; 76J
8*DHW          e2*93/81*0023*..      55 - 81   185/70R14          51G                         Kombi; Frontantrieb;
8*LFX          e2*93/81*0155*..                195/65R14-89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
8*LFY          e2*93/81*0026*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 75K; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 774kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75K) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




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                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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