Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 PEUGEOT Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011
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Fahrzeughersteller : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREK3KA25D6 PCD108 ET25 ohne 65,1 575 1975 03/11
51
TREK3SA25D6 PCD108 ET25 ohne 65,1 575 1975 03/11
51
TREK3SA25T65 PCD108 ET25 ohne 65,1 575 1975 06/10
1
TREK3SA25W6 PCD108 ET25 ohne 65,1 575 1975 03/09
51
TREK3SA25651 PCD108 ET25 ohne 65,1 575 1975 05/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : K*****; 2; 2*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*;
2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFK*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY;
2*WJY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*;
3*NFU*; 3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HY*; 3*9HZ*
120 Nm für Typ : W***** erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K***** e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 185/60R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
744; 76Q
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2*RFK* e2*2001/116*0269*.. 130 195/55R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 PEUGEOT Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2*HFX e2*98/14*0212*.. 40 - 66 185/55R15 82 11A; 22I; 24J; 24M Pkw geschlossen;
2*HFY e2*93/81*0169*.. 195/50R15 82 11A; 22I; 24J; 24M nicht Kombi;
2*HFZ e2*93/81*0168*.., 66 195/55R15 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0168*.. 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 721; 725; 73C; 74A;
2*KFW* e2*98/14*0237*.. 74H
2*KFX e2*93/81*0170*..
2*NFZ* e2*93/81*0171*..,
e2*98/14*0171*..
2*RHY e2*93/81*0174*..,
e2*98/14*0174*..
2*WJY e2*93/81*0085*..,
e2*98/14*0085*..
2*WJZ e2*93/81*0173*..,
e2*98/14*0173*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
2*HFX e2*98/14*0212*.. 44 - 80 185/55R15 82 Kombi;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 44 - 100 195/50R15 82 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW* e2*98/14*0237*.. 195/55R15 11A; 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 721; 725; 73C; 74A;
2*RFN* e2*98/14*0239*.. 74H; 76Q
2*RHY e2*98/14*0174*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
2*9HY* e2*2001/116*0343*..
2*9HZ* e2*2001/116*0310*..
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 80 - 100 185/55R15 82 Pkw geschlossen;
2*RFN* e2*98/14*0239*.. 195/50R15 82 Cabrio; nicht Kombi;
2*RFR e2*93/81*0172*.. 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
2*9HY* e2*2001/116*0343*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
2*9HZ* e2*2001/116*0310*.. 721; 725; 73C; 74A;
74H; 76Q
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2***** e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 185/55R15 82 Frontantrieb;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 PEUGEOT Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W***** e2*2001/116*0340*.. 54 - 88 185/65R15 51G erhöhtes
Anzugsmoment 135
Nm;
nicht Escapade
(Ausf. WU****);
Kombi; Frontantrieb;
nicht m.erhöhter
Bodenfreiheit;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 740; 76Q
W***** e2*2001/116*0340*.. 50 - 88 185/65R15 51G erhöhtes
Anzugsmoment 135
Nm;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 740; 76Q
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 195/65R15 91 12T Limousine;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 205/60R15 91 12K 10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 51A; 71C; 71K; 721;
e2*98/14*0243*..
3*RHY* e2*98/14*0245*.. 725; 73C; 74A; 74H;
3*8HZ* e2*98/14*0251*.. 76Q
3*9HV* e2*2001/116*0333*..
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 195/65R15 91 12T Peugeot 307 SW;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 205/60R15 91 12K Kombi;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0243*..
3*RHY* e2*98/14*0245*.. 51A; 71C; 71K; 721;
3*8HZ* e2*98/14*0251*.. 725; 73C; 74A; 74H;
3*9HV* e2*2001/116*0333*.. 76Q
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 55 PEUGEOT Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.10.2011
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.