Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 PEUGEOT Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.03.2012
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Fahrzeughersteller : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUP3BP15B6 PCD108 ET15 ohne 65,1 620 1995 09/09
51
OMUP3BP1565 PCD108 ET15 ohne 65,1 610 2025 01/09
1
OMUP3BP1565 PCD108 ET15 ohne 65,1 620 1995 01/09
1
OMUP3KA15B6 PCD108 ET15 ohne 65,1 620 1995 09/09
51
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 7*****; 7; B9
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 2*RFN*; 7*A9A; 7*WJZ; 2*8HZ*; 2*RFR; 2*HFX; 2*KFW*;
8*RFR; 8*3FZ; W*****; 7*KFX; 7*NFZ; 0; 3*RHS*; 7*WJY; 2*9HY*;
2*NFZ*; 8*RFN*; 7*DHV; 3*8HZ*; 2*8HX*; 3*KFU*; 2*KFU*; 2*RFK*;
8*P8C; 8*RGX; 8*XFX; 8*4HX*; 3*9HV*; 7*DHY; 7*LFY*; 2*****; 2;
3*RHR*; 7; 7*RFV; 2*WJZ; 2*HFZ; 2*KFX; 8*6FZ*; 0U; 3*RFN*; 7A;
7*RHY; 8*DHW; 8*RHZ; 2*HFY; 8*LFY; 8*RFV; 3*KFW*; 3*NFU*;
3*RFJ*; 2*NFU*; 8*RHS*; 7*KFW*; 7*LFZ; 7*NFT*; 4; 0*****; 3*RFK*;
3*9HZ*; 7*RHY*; 3*RHY*; 3*9HY*; 2*9HZ*; K*****; 8*RHY; 7*DJY;
4*****; 2*RHY; 2*WJY; 8*LFX; 8*DHX; 3*9HX*; 8*RLZ*; 8*XFZ; 7D;
0U****
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : K*****; 2; 2*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*;
2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFK*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY;
2*WJY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*;
3*NFU*; 3*RFJ*; 3*RFK*; 3*RFN*; 3*RHR*; 3*RHS*; 3*RHY*; 3*8HZ*;
3*9HV*; 3*9HX*; 3*9HY*; 3*9HZ*; 7; 7A; 7*A9A; 7D; 7*DHV; 7*DHY;
7*DJY; 7*KFW*; 7*KFX; 7*LFY*; 7*LFZ; 7*NFT*; 7*NFZ; 7*RFV;
7*RHY; 7*RHY*; 7*WJY; 7*WJZ; 8*DHW; 8*DHX; 8*LFX; 8*LFY;
8*P8C; 8*RFN*; 8*RFR; 8*RFV; 8*RGX; 8*RHS*; 8*RHY; 8*RHZ;
8*RLZ*; 8*XFX; 8*XFZ; 8*3FZ; 8*4HX*; 8*6FZ*
130 Nm für Typ : 0***** erhöhtes Anzugsmoment; 0 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm für Typ : B9 erhöhtes Anzugsmoment; W***** erhöhtes
Anzugsmoment; 0U**** erhöhtes Anzugsmoment; 0U erhöhtes
Anzugsmoment; 4***** erhöhtes Anzugsmoment; 4 erhöhtes
Anzugsmoment; 7***** erhöhtes Anzugsmoment; 7 erhöhtes
Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 PEUGEOT Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: PARTNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B9 N128 55 - 82 205/55R16 91 11A; 245; 248; 5GG; 51J erhöhtes
205/60R16 92 11A; 245; 248; 5GM; 51J Anzugsmoment 135
Nm;
215/55R16 93 11A; 22I; 241; 244; 246 Pkw geschlossen;
225/50R16 92 11A; 22I; 241; 244; 246; Lkw geschl.Kasten
5GM (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 75I
Verkaufsbezeichnung: PARTNER / RANCH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7 e2*2001/116*0365*.., 55 - 82 205/55R16 91 11A; 245; 248; 5GG; 51J erhöhtes
e2*2007/46*0001*..
7***** e2*2001/116*0365*.. 205/60R16 92 11A; 245; 248; 5GM; 51J Anzugsmoment 135
Nm;
215/55R16 93 11A; 22I; 241; 244; 246 Pkw geschlossen;
225/50R16 92 11A; 22I; 241; 244; 246; Lkw geschl.Kasten
5GM (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 75I
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K***** e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R16 84 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R16 83 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
205/50R16 87 11A; 22I; 24C; 24D 744
215/40R16 82 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2*RFK* e2*2001/116*0269*.. 130 195/45R16 80W 11A; 22I; 22M; 24J; 24M nur 206 RC;
205/45R16 83 11A; 22I; 22L; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
2*HFX e2*98/14*0212*.. 44 - 100 195/45R16 80 11A; 22B; 24J Kombi;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 205/45R16 83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW* e2*98/14*0237*.. 12A; 51A; 71K; 721;
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 725; 73C; 74A; 74H
2*RFN* e2*98/14*0239*..
2*RHY e2*98/14*0174*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
2*9HY* e2*2001/116*0343*..
2*9HZ* e2*2001/116*0310*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 PEUGEOT Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2*HFX e2*98/14*0212*.. 40 - 66 195/45R16 80 11A; 22B; 24C; 24M Pkw geschlossen;
2*HFY e2*93/81*0169*.. 205/45R16-83 11A; 22B; 22F; 24C; nicht Kombi;
2*HFZ e2*93/81*0168*.., 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0168*.. 12A; 51A; 71K; 721;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 725; 73C; 74A; 74H
2*KFW* e2*98/14*0237*..
2*KFX e2*93/81*0170*..
2*NFZ* e2*93/81*0171*..,
e2*98/14*0171*..
2*RHY e2*93/81*0174*..,
e2*98/14*0174*..
2*WJY e2*93/81*0085*..,
e2*98/14*0085*..
2*WJZ e2*93/81*0173*..,
e2*98/14*0173*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 80 - 100 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Pkw geschlossen;
2*RFN* e2*98/14*0239*.. 24M Cabrio; nicht Kombi;
2*RFR e2*93/81*0172*.. 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
2*9HY* e2*2001/116*0343*.. 24M 12A; 51A; 71K; 721;
2*9HZ* e2*2001/116*0310*.. 725; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2***** e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 195/45R16 80 11A; 22I; 22M; 245; 246; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R16 84 11A; 22I; 22L; 242; 245; 12A; 51A; 71K; 721;
248 725; 73C; 74A; 74H
205/45R16 83 11A; 22I; 22M; 245; 246;
248
215/40R16 82 11A; 22B; 22H; 22L; 24C;
244
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W***** e2*2001/116*0340*.. 50 - 128 195/55R16 87 11A; 24J; 24M erhöhtes
205/50R16 87 11A; 24J; 24M Anzugsmoment 135
Nm;
225/45R16 89 11A; 24D; 24J Cabrio; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 PEUGEOT Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W***** e2*2001/116*0340*.. 54 - 128 195/55R16 87 11A; 24J; 24M erhöhtes
205/50R16 87 11A; 22I; 24J; 24M Anzugsmoment 135
Nm;
225/45R16 89 11A; 22I; 24J; 24M nicht Escapade
(Ausf. WU****);
Kombi; Frontantrieb;
nicht m.erhöhter
Bodenfreiheit;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 76U
W***** e2*2001/116*0340*.. 66 - 88 195/55R16 87 erhöhtes
205/50R16 87 11A; 22I Anzugsmoment 135
Nm;
205/55R16 91 11A; 22I nur Escapade (Ausf.
215/50R16 90 11A; 22I WU****); Kombi;
225/45R16 89 11A; 22I Frontantrieb; mit
erhöhter
Bodenfreiheit;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 740
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 3008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0U**** e2*2001/116*0377*.. 80 - 115 215/60R16 51G erhöhtes
225/55R16 95 11A; 21P; 248 Anzugsmoment 135
Nm;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 306
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7 G264 44 - 74 195/45R16-80 12A; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
7A G264 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 PEUGEOT Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 306
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7*A9A e2*93/81*0144*.. 43 - 98 205/45R16 83 11A; 21B; 22B Cabrio; Kombi;
7*DHV e2*93/81*0167*.. Limousine;
7*DHY e2*93/81*0145*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
7*DJY e2*93/81*0146*.. 12A; 51A; 71K; 721;
7*KFW* e2*98/14*0240*.. 725; 73C; 74A; 74H
7*KFX e2*93/81*0147*..
7*LFY* e2*93/81*0148*..,
e2*98/14*0148*..
7*LFZ e2*93/81*0149*..
7*NFT* e2*98/14*0241*..
7*NFZ e2*93/81*0150*..
7*RFV e2*93/81*0151*..
7*RHY e2*93/81*0081*..
7*RHY* e2*98/14*0081*..
7*WJY e2*93/81*0086*..,
e2*98/14*0086*..
7*WJZ e2*93/81*0190*..
7D G720 74 195/45R16-80 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
89 195/45R16-80 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 80 - 130 205/55R16 51G Peugeot 307 CC;
e2*98/14*0243*..
3*RFJ* e2*2001/116*0313*.. 215/55R16 93 11A; 21P; 24J; 24M Cabrio;
3*RFK* e2*2001/116*0290*.. 225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
3*RFN* e2*98/14*0244*.. 12A; 51A; 71K; 721;
3*RHR* e2*2001/116*0235*.. 725; 73C; 74A; 74H;
76U
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 130 205/55R16 91 11A; 22B; 24J; 24M Limousine;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 225/50R16 92 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0243*..
3*RFJ* e2*2001/116*0313*.. 725; 73C; 74A; 74H;
3*RFK* e2*2001/116*0290*.. 76U
3*RFN* e2*98/14*0244*..
3*RHR* e2*2001/116*0235*..
3*RHS* e2*98/14*0252*..
3*RHY* e2*98/14*0245*..
3*8HZ* e2*98/14*0251*..
3*9HV* e2*2001/116*0333*..
3*9HX* e2*2001/116*0301*..
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 PEUGEOT Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 103 205/55R16 90 11A; 24J; 24M Peugeot 307 SW;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 225/50R16 92 11A; 22B; 24J; 24M Kombi;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0243*..
3*RFJ* e2*2001/116*0313*.. 12A; 51A; 71K; 721;
3*RFN* e2*98/14*0244*.. 725; 73C; 74A; 74H;
3*RHR* e2*2001/116*0235*.. 76U
3*RHS* e2*98/14*0252*..
3*RHY* e2*98/14*0245*..
3*8HZ* e2*98/14*0251*..
3*9HV* e2*2001/116*0333*..
3*9HX* e2*2001/116*0301*..
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 110 205/55R16 11A; 22I; 22M; 24M; 51G erhöhtes
66 - 115 215/55R16 93 PCI; 11A; 22I; 22M; 24M Anzugsmoment 135
Nm;
225/50R16 92 PCI; 11A; 22I; 22M; 24J; Schrägheck;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U
4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 110 205/55R16 91 11A; 22I; 24M; 51J erhöhtes
66 - 120 215/55R16 93 PCI; 11A; 22I; 24J; 24M Anzugsmoment 135
Nm;
225/50R16 92 PCI; 11A; 22B; 24J; 24M Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 76U
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 406
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8*RFN* e2*98/14*0223*.. 97 - 100 205/55R16 91 11A; 367 Coupe; Frontantrieb;
8*RFR e2*93/81*0088*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0088*.. 12A; 51A; 71K; 721;
8*RFV e2*93/81*0025*.., 725; 73C; 74A; 74H
e2*98/14*0025*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 PEUGEOT Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 406
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8*DHW e2*93/81*0023*.. 55 - 99 205/55R16 91 11A; 22B Kombi; Frontantrieb;
8*DHX e2*93/81*0027*.. 99 - 152 205/55R16 91W 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
8*LFX e2*93/81*0155*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0155*.. 725; 73C; 74A; 74H;
8*LFY e2*93/81*0026*.., FGC
e2*98/14*0026*..
8*P8C e2*93/81*0029*..
8*RFN* e2*98/14*0223*..
8*RFR e2*93/81*0088*..,
e2*98/14*0088*..
8*RFV e2*93/81*0025*..,
e2*98/14*0025*..
8*RGX e2*93/81*0073*..
8*RHS* e2*98/14*0264*..
8*RHY e2*93/81*0087*..,
e2*98/14*0087*..
8*RHZ e2*93/81*0188*..,
e2*98/14*0188*..
8*RLZ* e2*98/14*0222*..
8*XFX e2*98/14*0090*..
8*XFZ e2*93/81*0101*..,
e2*98/14*0101*..
8*3FZ e2*98/14*0089*..
8*4HX* e2*98/14*0091*..
8*6FZ* e2*98/14*0092*..
8*RFN* e2*98/14*0223*.. 66 - 116 205/55R16 51G Limousine;
8*RHS* e2*98/14*0264*.. Frontantrieb;
8*RHY e2*93/81*0087*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0087*.. 12A; 51A; 71K; 721;
8*RHZ e2*93/81*0188*.., 725; 73C; 74A; 74H
e2*98/14*0188*..
8*RLZ* e2*98/14*0222*..
8*3FZ e2*98/14*0089*..
8*4HX* e2*98/14*0091*..
8*6FZ* e2*98/14*0092*..
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 5008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0***** e2*2007/46*0004*.. 80 - 120 215/55R16 93 11A; 22I; 248 erhöhtes
225/50R16 92 11A; 21P; 22B; 244 Anzugsmoment 130
Nm;
225/55R16 95 11A; 21P; 22B; 244 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 75I; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 PEUGEOT Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.03.2012
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 PEUGEOT Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.03.2012
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 PEUGEOT Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.03.2012
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 32 PEUGEOT Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.03.2012
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
PCI) Die Verwendung dieser Rad-/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
"Michelin Energy Saver S1" Reifen ausgerüstet sind, nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.