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							Gutachten 366-0170-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 36 PEUGEOT                                                     Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 03.04.2012
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Fahrzeughersteller                           : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung         (mm)                   last     umf.      Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
EBH3SA32O65         PCD108 ET32                    ohne                       65,1                 560    1890      10/11
1
EBH3SA32651         PCD108 ET32                    ohne                       65,1                 560      1890 02/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : PEUGEOT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm
Zubehör                                      : AEZ Artikel Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                    Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
2*NFU*       e2*98/14*0238*.. 80                    185/65R14        51G                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                74A; 74H; 76J
2*HFX          e2*98/14*0212*..          40 - 66    175/65R14-82                                Pkw geschlossen;
2*HFY          e2*93/81*0169*..                     185/60R14-82     11A; 367                   nicht Kombi;
2*HFZ          e2*93/81*0168*..,         40 - 80    185/65R14        51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0168*..                                                                 12K; 51A; 71K; 721;
2*KFU*         e2*2001/116*0291*..                                                              73C; 74A; 74H; 76J
2*KFW*         e2*98/14*0237*..
2*KFX          e2*93/81*0170*..
2*NFU*         e2*98/14*0238*..
2*NFZ*         e2*93/81*0171*..,
               e2*98/14*0171*..
2*RHY          e2*93/81*0174*..,
               e2*98/14*0174*..
2*WJY          e2*93/81*0085*..,
               e2*98/14*0085*..
2*WJZ          e2*93/81*0173*..,
               e2*98/14*0173*..
2*8HX*         e2*98/14*0250*..
2*8HZ*         e2*2001/116*0311*..
2*HFX          e2*98/14*0212*..          44 - 55    175/65R14        51G                        Kombi;
2*KFU*         e2*2001/116*0291*..       44 - 80    185/60R14 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW*         e2*98/14*0237*..                     185/65R14        51G                        12K; 51A; 71K; 721;
2*NFU*         e2*98/14*0238*..                                                                 73C; 74A; 74H; 76J
2*RHY          e2*98/14*0174*..
2*8HX*         e2*98/14*0250*..
2*8HZ*         e2*2001/116*0311*..




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 36 PEUGEOT                                                Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
2*****       e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 175/65R14              51G                         Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 36 PEUGEOT                                                Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.04.2012
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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