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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               39
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R665
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R6655.05
Radgröße:                                                6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                          755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
6, 6*****, 6 6FY, 6 6FZ, 6 9HY, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50509 110 Nm
6 9HZ, 6 RFJ, 6 RFN, 6 RHL,     M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
6 RHR, 9*****, L




RA-000477-F0-104-39~PE-5-108-65-ET40_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               39
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                         9*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 116    607                     215/60R16                              A02) bis A10)
                                                                              B28)E41)
                                             225/55R16
                                             A93)
e2*98/14*0199*21   1200/1050 (1100)                                           5/108/65,1



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6                                  e2*2007/46*0062*..
6 6FY                              e2*2001/116*0330*..
6 6FZ                              e2*2001/116*0292*..
6 9HY                              e2*2001/116*0336*..
6 9HZ                              e2*2001/116*0296*..
6 RFJ                              e2*2001/116*0331*..
6 RFN                              e2*2001/116*0293*..
6 RHL                              e2*2001/116*0312*..
6 RHR                              e2*2001/116*0297*..
6*****                             e2*2001/116*0369*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120         Peugeot 407              205/60R16                         A02) bis A10)
                   (Limousine, Kombi)                                         EF0)
                                            215/60R16
                                            G7U)

                                             225/55R16

                                             235/55R16
                                             A01) G7U)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               39
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
L                              e2*2007/46*0405*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 92       Peugeot 308             195/55R16                                  A02) bis A10)
                                        A93)                                       EF0)

                                         195/60R16

                                         205/55R16

                                         215/50R16

                                         215/55R16
                                         A01) G01)K106) K11) K12)

                                         225/50R16
                                         A01) K106)K12)

                                         235/50R16
                                         A01) G01)K03) K106) K11) K12) K25) K26)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               39
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: BREMBO Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø309x32,5mm

E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit den Radgrößen 6½Jx15H2
     ET39 oder 6½Jx16H2 ET39 ausgerüstet sind oder solche Rädergrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000477-F0-104-39~PE-5-108-65-ET40_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-F0-104
Anlage-Nr. :               39
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
     - Befestigungsschraube auszuschneiden,
     - die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
        Befestigungschraube warm einzuformen.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

Die Anlage Nr. 39 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.11.2013




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