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							Gutachten 366-0274-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49291
ANLAGE: 20 PEUGEOT                                                   Radtyp: TTD7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 19.09.2014
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Fahrzeughersteller                         : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
TTD7HGA30O651 PCD108 ET30                      Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      730     2180    06/13
TTD7HGA30651  PCD108 ET30                      Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      730     2180    06/13
TTD7HKA30O651 PCD108 ET30                      Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      730     2180    06/13
TTD7HKA30651  PCD108 ET30                      Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      730     2180    06/13
TTD7HSA30O651 PCD108 ET30                      Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      730     2180    06/13
TTD7HSA30651  PCD108 ET30                      Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      730     2180    06/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : L; (SERIE Flachb. lose)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP0
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 6*9HZ*; 6*UHZ*; 8; 6*RHL*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HT*; 6*6FZ*;
                                             6*RFJ*; 6*9HY*; 6; 6*XFV*; 9; 6*4HP*; 6*6FY*; 6*RFN*; 6*RHR*
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP3
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 6; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*;
                                             6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*;
                                             6*9HZ*; 9
                                             130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
                                             135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
6            e2*2001/116*0369*.. 80 - 120          215/50R17 91     11A; 22P; 24J; 24M         Kombi; Limousine;
6*RFJ*       e2*2001/116*0331*.. 80 - 155          215/55R17 94     11A; 22P; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
6*RFN*       e2*2001/116*0293*..                   225/50R17 94     11A; 22Q; 24C; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
6*RHL*       e2*2001/116*0312*..                   235/45R17 93     11A; 22P; 24J; 24M         721; 725; 73C; 74A;
6*RHR*       e2*2001/116*0297*..                   245/45R17 95     11A; 22Q; 24C; 24M         74H; 74P; 76S; 4AQ
6*UHZ*       e2*2001/116*0328*..
6*XFV*       e2*2001/116*0295*..
6*3FY*       e2*2001/116*0332*..
6*3FZ*       e2*2001/116*0294*..
6*4HP*       e2*2001/116*0352*..
6*4HT*       e2*2001/116*0346*..
6*6FY*       e2*2001/116*0330*..
6*6FZ*       e2*2001/116*0292*..
6*9HY*       e2*2001/116*0336*..
6*9HZ*       e2*2001/116*0296*..




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49291
ANLAGE: 20 PEUGEOT                                                Radtyp: TTD7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6            e2*2001/116*0369*.. 100 - 120 215/55R17 94          11A; 24M                 Coupe;
6*3FY*       e2*2001/116*0332*..           225/50R17 94          11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/50R17 96          11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 76S; 4AQ

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 607
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
9            e2*98/14*0199*.. 79 - 155 225/50R17 94              11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 93       11A; 21B; 22B; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                              245/45R17 95       11A; 21B; 22B; 24J;      74H; 74P; FGC; 4AQ
                                                                 24M

Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..     60 - 96   215/45R17 87       11A; 245; 248; 26B;      erhöhtes
                                                                 26N; 27I                 Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Schrägheck;
                                    60 - 115 205/45R17 88  11A; 245; 26P; 27I             Frontantrieb;
                                             205/50R17 89  11A; 24J; 248; 26B;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           26N; 27B; 27H                  12A; 51A; 7AN; 71C;
                                             225/45R17 91  11A; 24J; 248; 26B;            71K; 721; 725; 73C;
                                                           26N; 27B; 27H                  74A; 74H; 74P; 740;
                                             235/45R17 94  11A; 241; 246; 248;            76S; 77E
                                                           26B; 26J; 27B; 27F
                                    110      215/45R17 87W 11A; 245; 248; 26B;
                                                           26N; 27I
                                    115      215/45R17 87  11A; 245; 248; 26B;
                                                           26N; 27I
L              e2*2007/46*0405*..   68 - 115 205/45R17 88  11A; 245; 26P; 27I             erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/50R17 89       11A; 24J; 248; 26B;      135 Nm; Peugeot 308
                                                                 26N; 27B; 27H            SW; Kombi;
                                              215/45R17 91       11A; 245; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                 26N; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                                 26N; 27B; 27H            71K; 721; 725; 73C;
                                              235/45R17 94       11A; 241; 246; 248;      74A; 74H; 74P; 740;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F       76S; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49291
ANLAGE: 20 PEUGEOT                                                Radtyp: TTD7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
8            e2*2007/46*0080*..     82 - 120 215/55R17 94  11A; 22L; 24J; 248; 27I erhöhtes
                                                                                   Anzugsmoment
                                                                                   130 Nm; Nicht 508 RXH
                                             225/50R17 94  11A; 22L; 241; 244;     (Allroad); Kombi;
                                                           246; 26P; 27I           Limousine;
                                    82 - 150 215/55R17 98  11A; 22L; 24J; 248; 27I Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17 98  11A; 22L; 241; 244;     12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                           246; 26P; 27I           71K; 721; 725; 73C;
                                             225/55R17 97W 11A; 22L; 241; 244;     74A; 74H; 74P; 740;
                                                           246; 26P; 27I           76S; 4AQ
                                             235/50R17 96W 11A; 22L; 24C; 244;
                                                           247; 26P; 27B; 270
                                             245/45R17 95W 11A; 22L; 241; 244;
                                                           246; 26P; 27I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49291
ANLAGE: 20 PEUGEOT                                                Radtyp: TTD7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.09.2014
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 260                    VA
             26P                      x = 270             y = 210                    VA
             27B                      x = 290             y = 280                    HA
             27I                      x = 240             y = 230                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
             26N                   x = 320       y = 260              8                VA
             27F                   x = 290       y = 280             24                HA
             27H                   x = 290       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49291
ANLAGE: 20 PEUGEOT                                                Radtyp: TTD7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.09.2014
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                                                                                                      Seite: 8 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 290             y = 280                    HA
             27I                      x = 240             y = 230                    HA
             26B                      x = 320             y = 260                    VA
             26P                      x = 270             y = 210                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 290       y = 280             21                HA
             27H                   x = 290       y = 280              8                HA
             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
             26N                   x = 320       y = 260              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-12-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49291
ANLAGE: 20 PEUGEOT                                                Radtyp: TTD7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.09.2014
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                                                                                                      Seite: 9 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    8
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0080*..
       Handelsbez.:    508

       Variante(n):    Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 250             y = 360                    HA
             27I                      x = 200             y = 310                    HA
             26B                      x = 250             y = 370                    VA
             26P                      x = 200             y = 320                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 370             20                VA
             26N                   x = 250       y = 370              8                VA
             27F                   x = 250       y = 360             25                HA
             27H                   x = 250       y = 360              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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