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							Gutachten 366-0170-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                   Radtyp: EBH
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 10.03.2015
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Fahrzeughersteller                         : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 16
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
EBH3SA16O651          PCD108 ET16              ohne                        65,1                    560     1890    03/12
EBH3SA16651           PCD108 ET16              ohne                        65,1                    560     1890    02/08
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : M 59 GN; 5*LFX; G*NFU; 5*KFW; 5*HDZ; G*KFW; 5*DJY*;
                                             5*NFU*; 5*KFX; 5*HFX*; G*9HW*; 5*WJZ; G*WJY; M59; M 59 GL;
                                             5*WJY*; G*9HX*; G*RHY; 5*RHY
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 2*WJZ; 8*LFY; 2*HFY; 2*8HX*; 1*HDZ; 7A; 2*HFZ; 2*NFZ*;
                                             1*NFZ; 7; 2*KFW*; 2*HFX; 2; 2*KFU*; 1*KFX; 1*NFW; 2*RHY;
                                             1*HFX*; 2*NFU*; 2*KFX; 2*****; 8*BFZ; 7D; 1*HDZ*; K*****; 2*WJY; 1
                                             A; 8*LFX; 8*DHW; 1*VJZ; 1*VJX; 1*HDY; 2*8HZ*; 1*VJY; 20
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                Radtyp: EBH
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.03.2015
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                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT PARTNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
G*KFW        e2*2001/116*0279*.. 44 - 80 175/65R14               51G                      Pkw geschlossen; Lkw
G*NFU        e2*2001/116*0280*..         175/70R14               51G                      geschl.Kasten (Serie);
G*RHY        e2*2001/116*0282*..                                                          Frontantrieb;
G*WJY        e2*2001/116*0281*..                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
G*9HW*       e2*2001/116*0337*..                                                          51A; 54F; 71K; 721;
G*9HX*       e2*2001/116*0322*..                                                          73C; 74A; 74H; 744;
M 59 GL      L162                                                                         76J
M 59 GN      L163
M59          L083
5*DJY*       e2*93/81*0062*..
5*HDZ        e2*93/81*0060*..,
               e2*98/14*0060*..
5*HFX*         e2*98/14*0228*..
5*KFW          e2*98/14*0229*..
5*KFX          e2*93/81*0061*..,
               e2*98/14*0061*..
5*LFX          e2*93/81*0133*..,
               e2*98/14*0133*..
5*NFU*         e2*98/14*0230*..
5*RHY          e2*98/14*0202*..
5*WJY*         e2*98/14*0231*..
5*WJZ          e2*93/81*0182*..,
               e2*98/14*0182*..

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
K*****       e2*2001/116*0300*.. 50 - 54 175/65R14 82                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R14 82                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                         195/60R14 86                                     73C; 74A; 74H; 744;
                                         195/65R14 89                                     76J

Verkaufsbezeichnung:    PEUGEOT 106
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1A           G128             33 - 65         165/65R14-78       11A; 54A                 Pkw geschlossen;
                                              175/60R14-78       11A; 54A                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H
1*HDY          e2*93/81*0049*..,    40 - 65   165/60R14 75       5BV                      Pkw geschlossen;
               e2*98/14*0049*..               165/60R14-76                                10B; 11B; 11G; 11H;
1*HDZ          e2*93/81*0050*..               165/65R14-79                                12K; 51A; 71K; 721;
1*HDZ*         e2*98/14*0050*..               175/60R14-79       11A; 21B; 22B; 367       73C; 74A; 74H
1*HFX*         e2*98/14*0210*..
1*KFX          e2*93/81*0051*..,
               e2*98/14*0051*..
1*NFZ          e2*93/81*0052*..,
               e2*98/14*0052*..
1*VJX          e2*93/81*0196*..,
               e2*98/14*0196*..
1*VJY          e2*93/81*0055*..,
               e2*98/14*0055*..
1*VJZ          e2*93/81*0056*..,
               e2*98/14*0056*..



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                Radtyp: EBH
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.03.2015
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                                                                                                      Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 106
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1*NFW        e2*93/81*0053*.., 74              175/60R14         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0053*..                185/55R14-79                               12K; 51A; 71K; 721;
                                               185/60R14-82      11A; 21L; 367; 54A       73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 205
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
20           e2*93/81*0205*.. 33 - 75          165/65R14-78      11A; 22B                 Limousine; 3-türig;
                                               175/65R14-82      11A; 22B; 22F; 54A       Frontantrieb;
                                     33 - 88   175/60R14-78      11A; 22B; 22F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/50R14 77      11A; 22B; 22F; 54A       12A; 51A; 71K; 721;
                                               185/55R14-78      11A; 22B; 22F            73C; 74A; 74H
                                               185/60R14-82      11A; 22B; 22F; 54A
                                     75        185/60R14         11A; 22B; 22F; 51G
                                     75 - 88   165/65R14         11A; 22B; 51G
                                     88        175/65R14         11A; 22B; 22F; 51G
20             e2*93/81*0205*..      31 - 75   165/65R14-78      11A; 22B; 22F            Limousine; 5-türig;
                                               175/60R14-78      11A; 22B; 22F            Frontantrieb;
                                               175/65R14-82      11A; 22B; 22F; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/50R14 77      11A; 22B; 22F; 54A       12A; 51A; 71K; 721;
                                               185/55R14-78      11A; 22B; 22F            73C; 74A; 74H
                                               185/60R14-82      11A; 22B; 22F; 54A

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
2*HFX        e2*98/14*0212*..    44 - 55       175/65R14         51G                      Kombi;
2*KFU*       e2*2001/116*0291*.. 44 - 80       185/60R14 82      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW*       e2*98/14*0237*..                  185/65R14 86      11A; 24J; 54F            12A; 51A; 71K; 721;
2*NFU*       e2*98/14*0238*..                  195/60R14 86      11A; 22B; 24J            73C; 74A; 74H; 76J
2*RHY        e2*98/14*0174*..
2*8HX*       e2*98/14*0250*..
2*8HZ*       e2*2001/116*0311*..
2*HFX        e2*98/14*0212*..    40 - 66       175/65R14-82      11A; 22B; 24J            Pkw geschlossen;
2*HFY        e2*93/81*0169*..                  185/60R14-82      11A; 22B; 24C; 24M       nicht Kombi;
2*HFZ        e2*93/81*0168*..,   40 - 80       185/65R14         11A; 22B; 24C; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0168*..                                  51G                      12A; 51A; 71K; 721;
2*KFU*         e2*2001/116*0291*..             185/65R14 86      11A; 22B; 24C; 24M;      73C; 74A; 74H; 76J
2*KFW*         e2*98/14*0237*..                                  54F
2*KFX          e2*93/81*0170*..                195/60R14-86      11A; 22B; 24C; 24M;
2*NFU*         e2*98/14*0238*..                                  54F
2*NFZ*         e2*93/81*0171*..,
               e2*98/14*0171*..
2*RHY          e2*93/81*0174*..,
               e2*98/14*0174*..
2*WJY          e2*93/81*0085*..,
               e2*98/14*0085*..
2*WJZ          e2*93/81*0173*..,
               e2*98/14*0173*..
2*8HX*         e2*98/14*0250*..
2*8HZ*         e2*2001/116*0311*..




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                Radtyp: EBH
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
2*****       e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 175/65R14               51G                      Frontantrieb;
                                         185/60R14 82                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14 86                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:    PEUGEOT 306
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
7            G264             44 - 65         185/55R14-79       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
7A           G264             44 - 74         165/70R14-81       12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                              185/55R14-80       12A                      74A; 74H
                                              185/60R14-82       12A
                                    44 - 89   175/65R14          12A; 51G
                                    66 - 89   185/60R14          12A; 51G
7D             G720                 74        185/60R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    74 - 89   175/65R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                    89        185/60R14          51G                      73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 406
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8*BFZ        e2*93/81*0024*.. 55 - 81         185/70R14          51G                      Limousine;
8*DHW        e2*93/81*0023*..                 195/65R14-89                                Frontantrieb;
8*LFX        e2*93/81*0155*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
8*LFY        e2*93/81*0026*..                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 75K;
                                                                                          76J
8*DHW          e2*93/81*0023*..     55 - 81   185/70R14          51G                      Kombi; Frontantrieb;
8*LFX          e2*93/81*0155*..               195/65R14-89                                10B; 11B; 11G; 11H;
8*LFY          e2*93/81*0026*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 75K;
                                                                                          76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                Radtyp: EBH
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.03.2015
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 35 PEUGEOT                                                Radtyp: EBH
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 774kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75K) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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