Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100 Nr. : RA-000589-B0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R5654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 53R5654 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 53R5654.250 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 615 kg bei Reifenabrollumfang: 1950 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 2 8HX, 2 8HZ, 2 9HZ, 2 HFX, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS4X3025 110 Nm 2 HFY, 2 HFZ, 2 KFU, 2 KFW, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm 2 KFX, 2 NFU, 2 NFZ, 2 RFN, 2 RFR, 2 RHY, 2 WJY, 2 WJZ, 3 8HZ, 3 9HV, 3 9HX, 3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU, 3 KFW, 3 NFU, 3 RHY, 4, 4*****, 7*****, 7, B9, C, K*****, W*****, W RA-000589-B0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_53R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100 Nr. : RA-000589-B0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R5654 Typ: K***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0300*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 65 Peugeot 1007 175/60R15 A02) bis A10) M00) 185/55R15 e2*2001/116*0300*12 850/825 4/100/54,1 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 2 RFR e2*93/81*0172*.. 2 RFN e2*98/14*0239*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 99 bis 100 Peugeot 206 S16 185/55R15 A02) bis A10) (Limousine mit E63) serienmäßig verbreiterter Karosserie) 195/55R15 A01)E05)K47)K51) 4/108/65, Typen: ABE / EG-Genehmigung: 2 8HX e2*98/14*0250*.. 2 9HZ e2*2001/116*0310*.. 2 HFX e2*98/14*0212*.. 2 HFY e2*93/81*0169*.. 2 HFZ e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*.. 2 KFW e2*98/14*0237*.. 2 KFX e2*93/81*0170*.. 2 NFZ e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*.. 2 RFR e2*93/81*0172*.. 2 WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*.. 2 WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 99 Peugeot 206 185/55R15 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K03) 4/108/65, RA-000589-B0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_53R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100 Nr. : RA-000589-B0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R5654 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 2 8HZ e2*2001/116*0311*.. 2 9HZ e2*2001/116*0310*.. 2 KFU e2*2001/116*0291*.. 2 NFU e2*98/14*0238*.. 2 RHY e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*.. 2 RFN e2*98/14*0239*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 100 Peugeot 206 185/55R15 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) E63) K03) 195/55R15 E05)K47)K51) 4/108/65, Typen: ABE / EG-Genehmigung: 2 9HZ e2*2001/116*0310*.. 2 NFU e2*98/14*0238*.. 2 RFN e2*98/14*0239*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 100 Peugeot 206 CC 185/55R15 A02) bis A10) (Cabriolet) E63) 195/55R15 A01)E05)K47)K51) 4/108/65, Typ: W***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 88 Peugeot 207 185/60R15 A02) bis A10) (3-türig, 5-türig, Kombi) A93) E04) 185/65R15 195/55R15 195/60R15 e2*2001/116*0340*24 1050/900 4/100/54,1 RA-000589-B0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_53R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100 Nr. : RA-000589-B0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R5654 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 88 Peugeot 207 185/60R15 A02) bis A10) (3-türig, 5-türig) A93) E04) 185/65R15 195/55R15 195/60R15 e2*2007/46*0072*02 1000/950 4/100/54,1 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 Peugeot 207 GAS 185/60R15 A02) bis A10) (3-türig, 5-türig, Kombi) A93) E04) 185/65R15 A93) 195/55R15 195/60R15 e11*2001/116*0352*04 1000/900 4/100/54,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. C e2*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 88 Peugeot 208 185/60R15 A02) bis A10) (3- und 5-türer) A93a) EF0) 185/65R15 195/60R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 88 Peugeot 2008 195/65R15 A02) bis A10) EF0) 205/60R15 RA-000589-B0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_53R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100 Nr. : RA-000589-B0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R5654 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3 8HZ e2*98/14*0251*.. 3 9HV e2*2001/116*0333*.. 3 9HX e2*2001/116*0301*.. 3 9HY e2*2001/116*0299*.. 3 9HZ e2*2001/116*0287*.. 3 KFU e2*2001/116*0288*.. 3 KFW e2*98/14*0242*.. 3 NFU e2*98/14*0243*.., e2*2001/116*0243*.. 3 RHY e2*98/14*0245*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 Peugeot 307, 307 SW, 195/65R15 A02) bis A10)E20) Peugeot 307 Break 205/60R15 1065/1065(1105) 4/108/65.0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4 e2*2007/46*0101*.. 4***** e2*2001/116*0362*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 120 Peugeot 308 195/60R15 A02) bis A10) EF0) 195/65R15 A93) 205/60R15 A93) 205/65R15 A93)G6L) 215/55R15 T89) 215/60R15 225/55R15 235/55R15 A01)K88) RA-000589-B0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_53R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100 Nr. : RA-000589-B0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R5654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7 e2*2007/46*0001*.. 7***** e2*2001/116*0365*.. B9 N128 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 49 bis 88 Peugeot Partner 195/65R15 A02) bis A10) ER1)N205) E55) 195/70R15 ER2)G2S)N205) 205/60R15 ER1) 205/65R15 ER3)GC4) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000589-B0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_53R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100 Nr. : RA-000589-B0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R5654 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb. E63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 195/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000589-B0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_53R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100 Nr. : RA-000589-B0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R5654 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1230 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1200 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1215 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000589-B0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_53R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100 Nr. : RA-000589-B0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R5654 GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K47) An Achse 2 ist die in das Radhaus weisende Kante an der Stoßfängerecke zu kürzen, so daß ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stoßfängerkante besteht. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: Die Radausschnittkante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste ganz umzulegen und dabei um ca. 5 mm aufzuweiten. (Kontrollabstand horizontal über Radmitte gemessen: Radhausinnenwand bis Blechsicke: min. 237 mm). K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 53R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 02.06.2015 RA-000589-B0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_53R5654.docx