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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100
Nr. :                      RA-000589-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    1/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  53R5654
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                         53R5654.250
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1950 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
2 8HX, 2 8HZ, 2 9HZ, 2 HFX,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZPS4X3025 110 Nm
2 HFY, 2 HFZ, 2 KFU, 2 KFW, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
2 KFX, 2 NFU, 2 NFZ, 2 RFN,
2 RFR, 2 RHY, 2 WJY, 2 WJZ, 3
8HZ, 3 9HV, 3 9HX, 3 9HY,
3 9HZ, 3 KFU, 3 KFW, 3 NFU,
3 RHY, 4, 4*****, 7*****, 7, B9,
C, K*****, W*****, W




RA-000589-B0-104-02a~PE-4-108-65-ET25_53R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100
Nr. :                      RA-000589-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5654


Typ:                    K*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0300*..
 Motorleistung Handelsbezeichnungen  zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 65     Peugeot 1007          175/60R15                                     A02) bis A10)
                                     M00)

                                                 185/55R15
e2*2001/116*0300*12   850/825                                                      4/100/54,1



Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
2 RFR                           e2*93/81*0172*..
2 RFN                           e2*98/14*0239*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 99 bis 100           Peugeot 206 S16            185/55R15                         A02) bis A10)
                      (Limousine mit             E63)
                      serienmäßig verbreiterter
                      Karosserie)                195/55R15
                                                 A01)E05)K47)K51)
                                                                                   4/108/65,



Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
2 8HX                                 e2*98/14*0250*..
2 9HZ                                 e2*2001/116*0310*..
2 HFX                                 e2*98/14*0212*..
2 HFY                                 e2*93/81*0169*..
2 HFZ                                 e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*..
2 KFW                                 e2*98/14*0237*..
2 KFX                                 e2*93/81*0170*..
2 NFZ                                 e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*..
2 RFR                                 e2*93/81*0172*..
2 WJY                                 e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*..
2 WJZ                                 e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 99            Peugeot 206               185/55R15                          A01) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)                                           K03)

                                                                                   4/108/65,




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100
Nr. :                      RA-000589-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5654


Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
2 8HZ                                 e2*2001/116*0311*..
2 9HZ                                 e2*2001/116*0310*..
2 KFU                                 e2*2001/116*0291*..
2 NFU                                 e2*98/14*0238*..
2 RHY                                 e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*..
2 RFN                                 e2*98/14*0239*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 100           Peugeot 206               185/55R15                         A01) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)        E63)                              K03)

                                                195/55R15
                                                E05)K47)K51)
                                                                                  4/108/65,



Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
2 9HZ                                e2*2001/116*0310*..
2 NFU                                e2*98/14*0238*..
2 RFN                                e2*98/14*0239*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 100            Peugeot 206 CC           185/55R15                          A02) bis A10)
                      (Cabriolet)              E63)

                                                195/55R15
                                                A01)E05)K47)K51)
                                                                                  4/108/65,



Typ:                               W*****
ABE / EG-Genehmigung:              e2*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 88    Peugeot 207                   185/60R15                             A02) bis A10)
              (3-türig, 5-türig, Kombi)     A93)                                  E04)

                                                185/65R15

                                                195/55R15

                                                195/60R15
e2*2001/116*0340*24   1050/900                                                    4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100
Nr. :                      RA-000589-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    4/9                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5654


Typ:                             W
ABE / EG-Genehmigung:            e2*2007/46*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 88    Peugeot 207                 185/60R15                                A02) bis A10)
              (3-türig, 5-türig)          A93)                                     E04)

                                                 185/65R15

                                                 195/55R15

                                                 195/60R15
e2*2007/46*0072*02     1000/950                                                    4/100/54,1



Typ:                               W
ABE / EG-Genehmigung:              e11*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54           Peugeot 207 GAS               185/60R15                              A02) bis A10)
              (3-türig, 5-türig, Kombi)     A93)                                   E04)

                                                 185/65R15
                                                 A93)

                                                 195/55R15

                                                 195/60R15
e11*2001/116*0352*04   1000/900                                                    4/100/54,1



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
C                                       e2*2007/46*0070*..
C                                       e2*2007/46*0071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 88              Peugeot 208               185/60R15                         A02) bis A10)
                       (3- und 5-türer)          A93a)                             EF0)

                                                 185/65R15

                                                 195/60R15




Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
C                                     e2*2007/46*0070*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 88              Peugeot 2008            195/65R15                           A02) bis A10)
                                                                                   EF0)
                                                 205/60R15




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100
Nr. :                      RA-000589-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    5/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5654


Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
3 8HZ                           e2*98/14*0251*..
3 9HV                           e2*2001/116*0333*..
3 9HX                           e2*2001/116*0301*..
3 9HY                           e2*2001/116*0299*..
3 9HZ                           e2*2001/116*0287*..
3 KFU                           e2*2001/116*0288*..
3 KFW                           e2*98/14*0242*..
3 NFU                           e2*98/14*0243*.., e2*2001/116*0243*..
3 RHY                           e2*98/14*0245*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 80      Peugeot 307, 307 SW,      195/65R15                         A02) bis A10)E20)
                Peugeot 307 Break
                                          205/60R15
                1065/1065(1105)                                             4/108/65.0



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4                              e2*2007/46*0101*..
4*****                         e2*2001/116*0362*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120      Peugeot 308             195/60R15                           A02) bis A10)
                                                                            EF0)
                                          195/65R15
                                          A93)

                                          205/60R15
                                          A93)

                                          205/65R15
                                          A93)G6L)

                                          215/55R15
                                          T89)

                                          215/60R15

                                          225/55R15

                                          235/55R15
                                          A01)K88)




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Nr. :                      RA-000589-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    6/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7                               e2*2007/46*0001*..
7*****                          e2*2001/116*0365*..
B9                              N128
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 88       Peugeot Partner          195/65R15                         A02) bis A10)
                                         ER1)N205)                         E55)

                                          195/70R15
                                          ER2)G2S)N205)

                                          205/60R15
                                          ER1)

                                          205/65R15
                                          ER3)GC4)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100
Nr. :                      RA-000589-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5654


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

E63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 195/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100
Nr. :                      RA-000589-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5654


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1230 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1200 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1215 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
     195/70R15C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48100
Nr. :                      RA-000589-B0-104
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R5654


GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
     195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K47) An Achse 2 ist die in das Radhaus weisende Kante an der Stoßfängerecke zu kürzen, so
     daß ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stoßfängerkante besteht.

K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     Die Radausschnittkante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste ganz umzulegen und
     dabei um ca. 5 mm aufzuweiten. (Kontrollabstand horizontal über Radmitte gemessen:
     Radhausinnenwand bis Blechsicke: min. 237 mm).

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.06.2015




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