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							                                           Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                          Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                        National Type Approval

                             ausgestellt von:

                                                         Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                             für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                      Sonderräder für Pkw 8,5 J x 20 H2

                             issued by:

                                                         Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                             according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                             of the following approval object
§ 22 51190, Korr. 01




                                                special wheels for passenger cars 8,5 J x 20 H2


                       Nummer der Genehmigung: 51190                     Erweiterung Nr.: --
                       Approval No.                                      Extension No.:

                       1.    Genehmigungsinhaber:
                             Holder of the approval:
                             AVO-Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
                             DE- 67454 Haßloch

                       2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                             If applicable, name and address of representative:
                             AVO-Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
                             DE- 67454 Haßloch

                       3.    Typbezeichnung:
                             Type:
                             MCT11-8520
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                        DE-24932 Flensburg



                                                                   2

                       Nummer der Genehmigung: 51190                     Erweiterung Nr.: --
                       Approval No.                                      Extension No.:

                       4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                             Identification markings:
                             Hersteller oder Herstellerzeichen
                             Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                             Felgengröße
                             Size of the wheel

                             Typ
                             Type

                             Herstelldatum (Monat und Jahr)
                             Date of manufacture (month and year)

                             Genehmigungszeichen
§ 22 51190, Korr. 01




                             Approval identification

                             Einpresstiefe
                             Inset/outset



                       5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                             Position of the identification markings:
                             an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                             on the inside/outside of the wheel

                       6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                             Responsible Technical Service:
                             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                             DE-67245 Lambsheim

                       7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                             Date of test report issued by the Technical Service:
                             10.04.2017

                       8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                             Number of test report issued by that Technical Service:
                             55019317 (1. Ausfertigung)
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                        DE-24932 Flensburg



                                                                  3

                       Nummer der Genehmigung: 51190                    Erweiterung Nr.: --
                       Approval No.                                     Extension No.:

                       9.    Verwendungsbereich:
                             Range of application:
                             Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                             gemäß:
                             The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                             restricted to the application listed:

                             Anlage/n zum Prüfbericht
                             Annex/es of the test report
                             1 - 13                                                 1. Ausfertigung

                             unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                             beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                             The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                             conditions.
§ 22 51190, Korr. 01




                       10.   Bemerkungen:
                             Remarks:
                             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                             die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                             § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                             The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                             § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                             for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                       11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                             Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                             siehe Prüfbericht
                             see test report

                       12.   Die Genehmigung wird erweitert
                             Approval extended

                       13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                             Reason(s) for the extension (if applicable):
                             entfällt
                             not applicable
                                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg



                                                                   4

                       Nummer der Genehmigung: 51190                      Erweiterung Nr.: --
                       Approval No.                                       Extension No.:

                       14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                             Place:

                       15.   Datum:        24.05.2017
                             Date:

                       16.   Unterschrift: Im Auftrag
                             Signature:




                       17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
§ 22 51190, Korr. 01




                              Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                              erhältlich ist.
                              Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                              competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                              -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                   Index to the information package

                              -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                              -    Beschreibungsunterlagen
                                   Information package
                                           Kraftfahrt-Bundesamt
                                                          DE-24932 Flensburg




                                        Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                 Index to the information package


                       Nummer der Genehmigung: 51190                       Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                        Extension No.:


                       Ausgabedatum:        05.05.2017                 letztes Änderungsdatum: 24.05.2017
                       Date of issue:                                  last date of amendment:


                       1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
                             Information document No.:                                           Date
                             MCT11-8520                                                          21.03.2017

                       3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
§ 22 51190, Korr. 01




                             Test report(s) No.:                                                 Date
                             55019317 (1. Ausfertigung)                                          06.04.2017

                       4.    Beschreibung der Änderungen:
                             Description of the changes
                             entfällt
                             not applicable
                                           Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                       Nummer der Genehmigung: 51190, Korr. 01

                       - Anlage -

                       Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                       Nebenbestimmungen

                       Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                       Vorschrift zu kennzeichnen.

                       Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                              KBA 51190

                       Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                       unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                       ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                       Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
§ 22 51190, Korr. 01




                       der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                       bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                       Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                       können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                       Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                       genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                       ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                       geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                       die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                       Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                       herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                       Umweltschutzes nicht entspricht.

                       Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                       Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                       sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                       Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                       seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                       Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                       Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                       Rechtsbehelfsbelehrung

                       Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                       erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                       DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                            Kraftfahrt-Bundesamt
                                                           DE-24932 Flensburg



                                                                      2
                       Approval No.: 51190, Korr. 01

                       - Attachment -

                       Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       Collateral clauses

                       All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                       applied regulation.

                       The approval identification is as follows: - see German version -

                       The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                       documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                       the Kraftfahrt-Bundesamt.
                       Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                       one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                       the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                       Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
§ 22 51190, Korr. 01




                       prosecuted.

                       The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                       with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                       issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                       violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                       assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                       comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                       The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                       from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                       the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                       taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                       unhindered access to the production and storage facilities.

                       The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                       mark rights of third parties are not affected with this approval.

                       Instruction on right to appeal

                       This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                       writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                       DE-24944 Flensburg.
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51190 nach §22 StVZO

             Gutachten Nr. 55019317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
             Hersteller                       AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                      Seite 1 von 3

             Auftraggeber                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                              Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                              67454 Haßloch
                                              QM-Nr. 49020180804

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

             Modell                           MOTEC - MCT11
             Typ                              MCT11-8520
             Radgröße                         8,5 J x 20 H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
             führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                                  (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                                  (mm)
             5C            MCT11-8520 5C / Ø72,6 - Ø63,4          5/108/63,4     45    690     2200       1/2017
             5C            MCT11-8520 5C / Ø72,6 - Ø65,1          5/108/65,1     45    690     2200       1/2017
             MB            MCT11-8520 MB / Ø66,5 - Ø57,1          5/112/57,1     35    690     2200       1/2017
             MB            MCT11-8520 MB / Ø66,5 - Ø57,1          5/112/57,1     45    690     2200       1/2017
             MB            MCT11-8520 MB / ohne Ring              5/112/66,6     35    690     2200       1/2017
§ 22 51190




             MB            MCT11-8520 MB / ohne Ring              5/112/66,6     45    690     2200       1/2017
             MB            MCT11-8520 MB / ohne Ring              5/112/66,7     45    690     2200       1/2017
             5F            MCT11-8520 5F / Ø72,6 - Ø60,1          5/114,3/60,1   40    690     2200       1/2017
             5F            MCT11-8520 5F / Ø72,6 - Ø64,1          5/114,3/64,1   40    690     2200       1/2017
             5F            MCT11-8520 5F / Ø72,6 - Ø66,1          5/114,3/66,1   40    690     2200       1/2017
             5F            MCT11-8520 5F / Ø72,6 - Ø67,1          5/114,3/67,1   40    690     2200       1/2017
             5G            MCT11-8520 5G / Ø72,6 - Ø67,1          5/120/67,1     35    690     2200       1/2017
             5G            MCT11-8520 5G / ohne Ring              5/120/72,6     35    690     2200       1/2017

             Kennzeichnung

             KBA-Nummer                       51190
             Herstellerzeichen                MOTEC
             Radtyp und Ausführung            MCT11-8520 (s.o.)
             Radgröße                         8.5JX20 H2
             Einpreßtiefe                     ET...(s.o.)
             Gießereikennzeichen              TAM
             Herstellungsdatum                Monat und Jahr

             Befestigungselemente

             Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
             Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

             Prüfungen

             Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
             Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Gutachten Nr. 55019317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
             Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                  Seite 2 von 3

             Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

             - Biegeumlaufprüfung
             - Abrollprüfung
             - Impactprüfung

             Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

             Anschluß               Einpresstiefe (mm)    Radlast (kg)           Abrollumfang
             5/120                  35                    690                    2200
             5/112                  35                    690                    2200
             5/112                  45                    690                    2200
             5/108                  45                    690                    2200
             5/114,3                40                    690                    2200

             Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

             Anschluß               Reifengröße           Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
             5/120                  225/35R20             35                     690
             5/114,3                225/35R20             40                     690
             5/108                  225/35R20             45                     690
             5/112                  225/35R20             45                     690
§ 22 51190




             Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

             Anschluß               Reifengröße           Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
             5/120                  305/50R20             35                     690
             5/108                  305/50R20             45                     690

             Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
             sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

             - Salzsprühtest

             Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

             Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
             Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

             Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung 108/5-ET45-5C betrug 12,6 kg.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland Malaysia, Shah Alam im März
             2017 durchgeführt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Gutachten Nr. 55019317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
             Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                   Seite 3 von 3

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
             den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
             Bedingungen zu verwenden.

             Anlagen

             Radbeschreibung                                                    21.03.2017
             Radzeichnung                      MCT11-8520                       25.10.2016
             Verwendungen                      Anlagen 1-16

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
             Bedenken.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 10. April 2017
§ 22 51190




             Tufan                                                                00269312.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51190 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55019317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
             Hersteller                        AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                    Seite 1 von 4

             Auftraggeber                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                               Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                               67454 Haßloch
                                               QM-Nr. 49020180804

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            MOTEC - MCT11
             Typ                               MCT11-8520
             Radgröße                          8.5JX20 H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             5C           MCT11-8520 5C / Ø72,6 - Ø65,1         5/108/65,1         45        690    2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51190
             Herstellerzeichen                 MOTEC
             Radtyp und Ausführung             MCT11-8520 (s.o.)
             Radgröße                          8.5JX20 H2
§ 22 51190




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  28
             S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Peugeot

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51190 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55019317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
             Hersteller                       AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                    Seite 2 von 4


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Peugeot 3008            73-121        235/40R20                                          A12 A14 A16
             M                       73-121        245/40R20    A01 K2b                               A19 A58 S03
             e2*2007/46*0534*..
             Peugeot 508             82-122        235/35R20    K1a K2b K6m T92                       A01 A12 A14
             8                       82-122        255/30R20    K1c K2b K6k K6n T92                   A16 A19 A58
             e2*2007/46*0080*..;                                                                      B07 Car Lim
             e2*2007/46*0081*..                                                                       S02
             Peugeot 508 RXH         120, 133      235/35R20    T92                                   A12 A14 A16
             8                       120, 133      245/35R20    T91                                   A19 A56 Car
             e2*2007/46*0080*06-..   120, 133      255/30R20    T92                                   KMV S02


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§ 22 51190




             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51190 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55019317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
             Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                    Seite 3 von 4

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
§ 22 51190




             B07
             an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

             K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51190 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55019317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
             Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                      Seite 4 von 4

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 6. April 2017 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis
§ 22 51190




             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 6. April 2017




             Tufan                                                                   00269299.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             Hinweisblatt „Radabdeckung“

             Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
             Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
             erhältlich sind, gem. den Auflagen

             K1a, K1b, K1c und
             K2a, K2b, K2c

             hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
             kleben.

                                                         Vorderachse
§ 22 51190




             Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
             Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
             Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                         Hinterachse




             Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
             Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
             Radmitte                                                              hinter der Radmitte