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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               1a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     53R6704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            53R6704.25
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           42 mm
Effektive Einpresstiefe:                                     20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
Adapterscheibe:                            0 ad Ø65 Ø76 d=22 003 0022 152
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2025 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Peugeot

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
C, 0U, HU, 3 8HZ, 3 9HV,             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde        AP40558/22 110 Nm
3 9HX, 3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU,          M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
3 KFW, 3 NFU, 3 RFJ, 3 RFK,
3 RFN, 3 RHR, 3 RHS, 3 RHY,
4*****, 4, 7, 7*****, B9, K*****, W,
W*****




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               1a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7                               e2*2001/116*0365*..
7*****                          e2*2001/116*0365*..
7                               e2*2007/46*0001*..
B9                              N128
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Peugeot Partner          195/55R16                         A02) bis A10)
                                         A93)G8W) N205) T91)               E55)

                                          195/60R16
                                          N205)

                                          205/55R16
                                          A01) K03)

                                          205/60R16
                                          A01) GC5)K03)

                                          215/50R16
                                          A01) G8Z)K03)

                                          215/55R16
                                          A01) GC4)K03) K15)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K*****                         e2*2001/116*0300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80       Peugeot 1007            195/45R16                          A02) bis A10)

                                          195/50R16
                                          A01)K21)K87)

                                          205/45R16

                                          215/40R16

                                          215/45R16
                                          A01)K21)K87)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
W                              e11*2001/116*0352*..
W*****                         e2*2001/116*0340*..
W                              e2*2007/46*0072*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128      Peugeot 207             185/55R16                           A02) bis A10)
                                        M00)N195)

                                          195/55R16

                                          205/50R16
                                          A01)K03)

                                          205/55R16
                                          A01)G7E)K03)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          225/45R16
                                          A01)K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
C                                e2*2007/46*0070*..
C                                e2*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 115      Peugeot 208               185/55R16                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türer)          M00)N195)                         EF0)

                                          195/50R16
                                          A01)K04)

                                          195/55R16
                                          A01)K04)K25)K98)

                                          205/50R16
                                          A01)K04)K25)K97)K98)

                                          215/45R16
                                          A01)K04)

                                          225/45R16
                                          A01)K04)K25)K97)K98)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
C                               e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008             195/55R16                         A02) bis A10)
                (ohne
                Radhausverbreiterungen) 195/60R16

                                          205/55R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
C                               e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008             195/55R16                         A02) bis A10)
                (mit
                Radhausverbreiterungen) 195/60R16

                                          205/55R16




Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
3 8HZ                          e2*98/14*0251*..
3 9HV                          e2*2001/116*0333*..
3 9HX                          e2*2001/116*0301*..
3 9HY                          e2*2001/116*0299*..
3 9HZ                          e2*2001/116*0287*..
3 KFU                          e2*2001/116*0288*..
3 KFW                          e2*98/14*0242*..
3 NFU                          e2*98/14*0243*.., e2*2001/116*0243*..
3 RFJ                          e2*2001/116*0313*..
3 RFK                          e2*2001/116*0290*..
3 RFN                          e2*98/14*0244*..
3 RHR                          e2*2001/116*0235*..
3 RHS                          e2*98/14*0252*..
3 RHY                          e2*98/14*0245*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 103     307, 307 SW,             205/55R16                         A02) bis A10)E20)
                307 Break

                1065/1065(1105)                                            4/108/65.0




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
3 NFU                          e2*98/14*0243*..,e2*2001/116*0243*..
3 RFJ                          e2*2001/116*0313*..
3 RFK                          e2*2001/116*0290*..
3 RFN                          e2*98/14*0244*..
3 RHR                          e2*2001/116*0235*..,
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 130     307 CC                   205/55R16                         A02) bis A10)


                1000/970(0)                                                4/108/65.0



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4                              e2*2001/116*0362*..
4*****                         e2*2001/116*0362*..
4                              e2*2007/46*0101*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120      Peugeot 308             195/55R16                          A02) bis A10)
                                        N205)                              EF0)

                                          195/60R16
                                          A93)G6M)N205)

                                          205/55R16
                                          A93)N215)

                                          215/50R16
                                          A01)K88)

                                          215/55R16
                                          A01)G6W)K88)

                                          225/50R16
                                          A01)K88)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    6 / 11                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                              e2*2001/116*0377*..
0U                              e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 121      Peugeot 3008                215/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A93)
                Sommerbereifung 16Zoll)
                                            215/60R16
                                            A93)

                                           225/55R16
                                           A93)

                                           235/50R16
                                           A01)K04)

                                           235/55R16
                                           A01)K04)

                                           245/50R16
                                           A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                              e2*2001/116*0377*..
0U                              e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Peugeot 3008                215/60R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A93)                              EF0)
                Sommerbereifung 18Zoll)
                                            225/55R16 M+S
                                            A93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    7 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HU                             e2*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Peugeot 3008 Hybrid     215/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K04)                     EF0)

                                         215/60R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         225/55R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         235/55R16
                                         A01)K04)

                                         245/50R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         255/50R16
                                         A01)K03)K04)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               1a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
        ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
        dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
        Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
        angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E20)    Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E55)    Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               1a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G6M)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        215/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G7E)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G8Z)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/65R15, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GC4)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
        195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC5)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
        195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               1a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K87)    An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis
         zum Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm)
       - die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu
         versetzen und mit dem Radhaus zu verkleben.

K88)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen

K97)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskante ist im Bereich 200mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Blechradhaus anzukleben.



RA-000575-E0-104-01a~PE-4-108-65-ET20_53R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48054
Nr. :                      RA-000575-E0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6704


K98)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 17.11.2017




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