Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52156 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000961-A0-306
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     1/6                                                        Mobilität
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  RB12859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB12859
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             108G
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,56 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø65.1
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
6 3FY, 6 3FZ, 6 4HP, 6 4HT, 6     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4661     120 Nm
6FY, 6 6FZ, 6 9HY, 6 9HZ, 6       M12x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
RFJ, 6 RFN, 6 RHL, 6 RHR, 6
XFV, 6 UHZ, 6*****, 6, 8, M




RA-000961-A0-306-06a~PE-5-108-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52156 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000961-A0-306
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     2/6                                                            Mobilität
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  RB12859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*2007/46*0534*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 133      Peugeot 3008            225/45R19                          A02) bis A10)

                                          235/45R19

                                          245/45R19
                                          A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6 6FZ                           e2*2001/116*0292*..
6 RFN                           e2*2001/116*0293*..
6 3FZ                           e2*2001/116*0294*..
6 XFV                           e2*2001/116*0295*..
6 9HZ                           e2*2001/116*0296*..
6 RHR                           e2*2001/116*0297*..
6 RHL                           e2*2001/116*0312*..
6 UHZ                           e2*2001/116*0328*..
6 6FY                           e2*2001/116*0330*..
6 RFJ                           e2*2001/116*0331*..
6 3FY                           e2*2001/116*0332*..
6 9HY                           e2*2001/116*0336*..
6 4HT                           e2*2001/116*0346*..
6 4HP                           e2*2001/116*0352*..
6*****                          e2*2001/116*0369*..
6                               e2*2007/46*0062*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Peugeot 407              225/40R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       G7U)                              B31)

                                          235/35R19
                                          T91)




RA-000961-A0-306-06a~PE-5-108-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52156 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000961-A0-306
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     3/6                                                            Mobilität
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  RB12859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8                              e2*2007/46*0080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 133     Peugeot 508 RXH         225/40R19                          A02) bis A10)
                                        N235)

                                          235/40R19
                                          N245)

                                          245/40R19

                                          255/35R19
                                          A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8                               e2*2007/46*0080*..
8                               e2*2007/46*0081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW      225/40R19                         A02) bis A10)
                (außer Ausführungen      N235)T93)
                Allroad bzw. RXH)
                                         235/40R19
                                         A01)K15)K23)

                                          245/35R19
                                          A01)K03)K04)K15)K23)T93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*2007/46*0534*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 133      Peugeot 5008            225/45R19                          A02) bis A10)

                                          235/45R19

                                          245/45R19




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000961-A0-306-06a~PE-5-108-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52156 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000961-A0-306
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     4/6                                                      Mobilität
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  RB12859


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: TRW Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø282,5x26mm
     - Hinterachse : TRW 38 Faustsattelbremse m. Scheibe Ø290x12mm. .




RA-000961-A0-306-06a~PE-5-108-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52156 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000961-A0-306
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     5/6                                                        Mobilität
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  RB12859


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000961-A0-306-06a~PE-5-108-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52156 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000961-A0-306
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     6/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  RB12859


T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB12859 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.07.2018




RA-000961-A0-306-06a~PE-5-108-65-ET45.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen