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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     1/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                        SPT 707-4L
             Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                      Anzio
             Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                     CP1
             Radgröße:                                                        7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                18 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                            108 mm
             Lochzahl:                                                            4
             Mittenlochdurchmesser:                                           65,1 mm
             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
§ 22 51976




             Zentrierring:                                                   ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                                 660 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                          2260 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:      PEUGEOT

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                            moment
             BF1         Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25,                           110 Nm
                         Schaftlänge 36 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25,                             120 Nm
                         Schaftlänge 36 mm

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             K*****                        e2*2001/116*0300*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 80       Peugeot 1007           195/40R17                            A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K21) K87)
                                                     205/40R17

                                                     215/35R17
                                                     K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     2/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L



             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             W                             e11*2001/116*0352*..
             W                             e2*2007/46*0072*..
             W*****                        e2*2001/116*0340*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 128      Peugeot 207            195/45R17                            A02) bis A10)
                                                    T85)                                 BF1)

                                                      195/50R17
                                                      G7E)

                                                      205/45R17

                                                      205/50R17
                                                      A01) G7E) K03) K04) K15)

                                                      215/45R17
                                                      A01) K03)

                                                      225/45R17
§ 22 51976




                                                      A01) G7E) K01) K04) K15)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             C                                e2*2007/46*0070*..
             C                                e2*2007/46*0071*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 121      Peugeot 208               195/45R17                         A02) bis A10)
                             (3- und 5-türer)          N205)                             BF1)

                                                      205/45R17
                                                      A01) K04) K25) K98)

                                                      215/40R17
                                                      A01) K04) K25) K97) K98)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             C                             e2*2007/46*0070*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             147 bis 153     Peugeot 208 GTi        205/45R17                            A01) bis A10)
                                                    K107)                                BF2) EF0)

                                                      215/40R17
                                                      K108)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     3/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             C                              e2*2007/46*0070*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 96       Peugeot 2008            205/45R17                         A02) bis A10)
                             (ohne                   A93a)                             BF1)
                             Radhausverbreiterungen)
                                                     205/50R17
                                                     A01) K04)

                                                     215/45R17

                                                     225/45R17
                                                     A01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             C                              e2*2007/46*0070*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             50 bis 96       Peugeot 2008            195/50R17                         A02) bis A10)
§ 22 51976




                             (mit                    N205)                             BF1)
                             Radhausverbreiterungen)
                                                     205/45R17
                                                     A93a)

                                                     205/50R17

                                                     215/45R17

                                                     225/45R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             4                             e2*2001/116*0362*..
             4                             e2*2007/46*0101*..
             4*****                        e2*2001/116*0362*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 120      Peugeot 308            205/45R17                          A02) bis A10)
                                                    G6Y) N215) T88)                    BF2) EF0)

                                                     205/50R17
                                                     A01) K88) N215)

                                                     215/45R17

                                                     215/50R17
                                                     A01) G6L) K88)

                                                     225/45R17
                                                     A01) K88)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     4/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             0U                            e2*2001/116*0377*..
             0U                            e2*2007/46*0057*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 121      Peugeot 3008            215/50R17                         A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                         BF1)
                             kleinster               215/55R17
                             Sommerbereifung 16Zoll)
                                                     225/45R17
                                                     G9F)

                                                     225/50R17
                                                     A01) K04)

                                                     235/50R17
                                                     A01) K04)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             0U                            e2*2001/116*0377*..
§ 22 51976




             0U                            e2*2007/46*0057*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 120      Peugeot 3008            215/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                         BF1) EF0)
                             kleinster               215/55R17 M+S
                             Sommerbereifung 18Zoll)
                                                     225/50R17 M+S
                                                     A01) K04)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             HU                            e2*2007/46*0094*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120             Peugeot 3008 Hybrid    215/50R17                          A01) bis A10)
                                                                                       BF1) EF0) K04)
                                                     225/50R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     5/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             7                              e2*2001/116*0365*..
             7                              e2*2007/46*0001*..
             7*****                         e2*2001/116*0365*..
             B9                             N128
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 88       Peugeot Partner         205/50R17                         A02) bis A10)
                                                     A01) K03) K15)                    BF1) E55)

                                                     215/45R17
                                                     T91)

                                                     215/50R17
                                                     A01) GC4) K03) K04) K15) K28)

                                                     225/45R17
                                                     A01) K03) K15)


             Auflagen und Hinweise
§ 22 51976




             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     6/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
§ 22 51976




                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 36 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G6L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

             G6Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                  205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     7/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L



             G9F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                  225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
                  195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§ 22 51976




                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

             K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                    um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K87)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum
                      Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm)
                    • die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu
                      versetzen und mit dem Radhaus zu verkleben.

             K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
                    • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     8/8
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L



             K97)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhauskante ist im Bereich 200mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante
                      umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Blechradhaus anzukleben.

             K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

             K107) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                   gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                   • im gesamten Radhauskantenverlauf ist der Filzinnenkotflügel um einen 100mm breiten
                     Streifen zu kürzen, der Rest ist eng an das Innenradhaus zu kleben,
                   • die Blechradhauskante, welche sich 10 mm oberhalb der Kunststoffverbreiterung befindet,
                     ist im Bereich 100mm vor und hinter der Radmitte um 10mm aufzuweiten.

             K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
§ 22 51976




                   gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                   • die Blechradhauskante, welche sich 20 mm oberhalb der Kunststoffverbreiterung befindet,
                     ist im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis zur Oberkante Stoßfänger um 10 mm
                     aufzuweiten.

             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 1b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ SPT 707-4L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 08.03.2018
						
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