Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 50R6754
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 50R6754.05
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Effektive Einpresstiefe: 16 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: 0 ad Ø65 Ø76 d=22 003 0022 152
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)
RA-000759-D0-104-01a~PE-4-108-65-ET16_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
0U, 15B, 15E, 3 8HZ, 3 9HV, 3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40558/22 110 Nm
9HX, 3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU, 3 M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
KFW, 3 NFU, 3 RFJ, 3 RFK, 3
RFN, 3 RHR, 3 RHS, 3 RHY, 4,
4*****, 4B, 7, 7 A9A, 7 DHV, 7
DHY, 7 DJY, 7 KFW, 7 KFX, 7
LFY, 7 LFZ, 7 NFT, 7 NFZ, 7
RFS, 7 RFV, 7 RHY, 7 WJY, 7
WJZ, 7*****, 8 3FZ, 8 4HX, 8
6FZ, 8 BFZ, 8 D8B, 8 DHW, 8
DHX, 8 LFX, 8 LFY, 8 P8C, 8
RFN, 8 RFR, 8 RFV, 8 RGX, 8
RHS, 8 RHY, 8 RHZ, 8 XFX, 8
XFZ, B9, C, G KFW, G NFU, G
RHY, G WJY, HU, K*****, M59,
W, W*****
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K***** e2*2001/116*0300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 Peugeot 1007 195/45R16 A02) bis A10)
A01)K21)K87)
195/50R16
A01)K03)K04)K21)K87)M00)
205/45R16
A01)K03)K04)K21)K87)
215/40R16
A01)K03)K04)K21)K87)
RA-000759-D0-104-01a~PE-4-108-65-ET16_50R6754
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Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e11*2001/116*0352*..
W***** e2*2001/116*0340*..
W e2*2007/46*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128 Peugeot 207 195/55R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)M00)
205/50R16
A01)K01)K04)
205/55R16
A01)G7E)K01)K04)K15)
215/50R16
A01)K01)K04)K15)
225/45R16
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
C e2*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 115 Peugeot 208 195/50R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türer) A01)K03)K04)K97)K98)M00) EF0)
215/45R16
A01)K01)K04)K26)K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96 Peugeot 2008 195/55R16 A02) bis A10)
(ohne A01)A93a)K04)M00) EF0)
Radhausverbreiterungen)
205/55R16
A01)GH8)K04)
215/50R16
A01)K04)
RA-000759-D0-104-01a~PE-4-108-65-ET16_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96 Peugeot 2008 195/55R16 A02) bis A10)
(mit A93a)M00) EF0)
Radhausverbreiterungen)
205/55R16
GH8)
215/50R16
A01)K04)
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
7 RHY e2*93/81*0081*.., e2*98/14*0081*..
7 WJY e2*93/81*0086*.., e2*98/14*0086*..
7 A9A e2*93/81*0144*..
7 DHY e2*93/81*0145*..
7 DJY e2*93/81*0146*..
7 KFX e2*93/81*0147*..
7 LFY e2*93/81*0148*.., e2*98/14*0148*..
7 LFZ e2*93/81*0149*..
7 NFZ e2*93/81*0150*..
7 RFV e2*93/81*0151*..
7 RFS e2*93/81*0152*..
7 DHV e2*93/81*0167*..
7 WJZ e2*93/81*0190*..
7 KFW e2*98/14*0240*..
7 NFT e2*98/14*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 120 Peugeot 306 205/45R16 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, Cabrio K70)
mit Serie 185/65R14 od.
195/55R15)
43 bis 65 Peugeot 306 205/40R16 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, mit K70)
Serie 175/70R13)
55 Peugeot 306 195/40R16 A01) bis A10)
(Limousine mit Serie K70)
165/70R13)
4/108/65.0
RA-000759-D0-104-01a~PE-4-108-65-ET16_50R6754
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Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3 8HZ e2*98/14*0251*..,
3 9HV e2*2001/116*0333*..
3 9HX e2*2001/116*0301*..
3 9HY e2*2001/116*0299*..,
3 9HZ e2*2001/116*0287*..,
3 KFU e2*2001/116*0288*..,
3 KFW e2*98/14*0242*..,
3 NFU e2*98/14*0243*.., e2*2001/116*0243*..
3 RFJ e2*2001/116*0313*..
3 RFK e2*2001/116*0290*..
3 RFN e2*98/14*0244*..,
3 RHR e2*2001/116*0235*..,
3 RHS e2*98/14*0252*..,
3 RHY e2*98/14*0245*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 130 Peugeot 307, 307 SW, 307 205/55R16 A01) bis A10)E20)
Break K69)
225/50R16
K04)K28)
1065/1065(1105) 4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3 NFU e2*98/14*0243*..,e2*2001/116*0243*..
3 RFJ e2*2001/116*0313*..
3 RFK e2*2001/116*0290*..,
3 RFN e2*98/14*0244*..,
3 RHR e2*2001/116*0235*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 130 Peugeot 307 CC 205/55R16 A01) bis A10)
K69)
225/50R16
K04)K28)
1000/970(0) 4/108/65.0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4 e2*2001/116*0362*..
4***** e2*2001/116*0362*..
4 e2*2007/46*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120 Peugeot 308 195/55R16 A02) bis A10)
A01)K88)M00)N205) EF0)
205/55R16
A01)K03)K88)N215)
215/50R16
A01)K03)K04)K88)
RA-000759-D0-104-01a~PE-4-108-65-ET16_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0U e2*2001/116*0377*..
0U e2*2007/46*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 121 Peugeot 3008 215/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinster A01)K04)
Sommerbereifung 16Zoll)
215/60R16
A01)K04)
225/55R16
A01)K04)
235/50R16
A01)K03)K04)
235/55R16
A01)K03)K04)
245/50R16
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0U e2*2001/116*0377*..
0U e2*2007/46*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 Peugeot 3008 215/60R16 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinster A01)K04) EF0)
Sommerbereifung 18Zoll)
225/55R16 M+S
A01)K04)
RA-000759-D0-104-01a~PE-4-108-65-ET16_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HU e2*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Peugeot 3008 Hybrid 215/55R16 A02) bis A10)
A01)K04) EF0)
215/60R16
A01)K04)
225/55R16
A01)K04)
235/50R16
A01)K03)K04)
235/55R16
A01)K03)K04)
245/50R16
A01)K02)K03)
255/50R16
A01)K02)K03)
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
15B E666,
15E E666/1
4B E666/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 112 Peugeot 405 195/50R16 A01) bis A10)K32)
47 bis 89 Peugeot 405 Break M00)
205/45R16
225/40R16
4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
8 RFV e2*93/81*0025*..
8 RFR e2*93/81*0025*.., e2*98/14*0025*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97; 99 Peugeot 406 Coupe 205/55R16 A02) bis A10)
4/108/65.0
RA-000759-D0-104-01a~PE-4-108-65-ET16_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
8 3FZ e2*98/14*0089*..
8 4HX e2*98/14*0091*..
8 XFZ e2*93/81*0101*.., e2*98/14*0101*..
8 XFX e2*98/14*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 152 406 Coupe 205/50R16 M+S A02) bis A10)
215/55R16
A01)K31)
4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
8 DHW e2*93/81*0023*..
8 BFZ e2*93/81*0024*.., e2*98/14*0024*..
8 RFV e2*93/81*0025*.., e2*98/14*0025*..
8 LFY e2*93/81*0026*.., e2*98/14*0026*..
8 DHX e2*93/81*0027*.., e2*98/14*0027*..
8 D8B e2*93/81*0028*.., e2*98/14*0028*..
8 P8C e2*93/81*0029*.., e2*98/14*0029*..
8 RGX e2*93/81*0073*..
8 RHY e2*93/81*0087*.., e2*98/14*0087*..
8 RFR e2*93/81*0088*.., e2*98/14*0088*..
8 3FZ e2*98/14*0089*..
8 XFX e2*98/14*0090*..
8 4HX e2*98/14*0091*..
8 6FZ e2*98/14*0092*..
8 XFZ e2*93/81*0101*.., e2*98/14*0101*..
8 RHZ e2*93/81*0188*.., e2*98/14*0188*..
8 LFX e2*93/81*0155*.., e2*98/14*0155*..
8 RFN e2*98/14*0223*..
8 RHS e2*98/14*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 152 Peugeot 406 (Limousine) 205/55R16 A01) bis A10)
K35)
55 bis 152 Peugeot 406 Break (Kombi) 205/55R16 A02) bis A10)
1230/1200 4/108/65.0
RA-000759-D0-104-01a~PE-4-108-65-ET16_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
G KFW e2*2001/116*0279*..
G NFU e2*2001/116*0280*..
G WJY e2*2001/116*0281*..
G RHY e2*2001/116*0282*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66 Peugeot Partner , Ranch 195/55R16 A01) bis A10)
(ab Modelljahr 2003, G01)M00) K03)K38)K39)K82)
Fahrzeuge mit
Serienbereifung
175/70R14)
66 bis 80 Peugeot Partner , Ranch 195/55R16 A01) bis A10)
(ab Modelljahr 2003, M00) K03)K38)K39)K82)
Fahrzeuge mit
Serienbereifung
185/65R15)
930,1000/1000(0) 4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
M59 L083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66 Peugeot Partner LkW 195/45R16 A01) bis A10)
(nur Fahrzeuge mit E70) K03)K38)K39)K82)
Frontantrieb und zul.
Achslasten bis 1000kg) 195/55R16
G01)M00)
51 bis 66 Peugeot Partner LkW 195/55R16 A01) bis A10)
(nur Fahrzeuge mit G01)M00) K03)K38)K39)K82)
Frontantrieb und zul.
Achslasten von 1080kg)
L080/NT00 1000/1080 4/108/65
RA-000759-D0-104-01a~PE-4-108-65-ET16_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7 e2*2001/116*0365*..
7***** e2*2001/116*0365*..
7 e2*2007/46*0001*..
B9 N128
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Peugeot Partner 195/55R16 A02) bis A10)
A01)G8W)K03)M00)N205)T91) E55)
205/55R16
A01)K03)K04)K15)
205/60R16
A01)GC5)K03)K04)K15)K28)
215/50R16
A01)G8Z)K01)K04)K15)
215/55R16
A01)GC4)K01)K04)K15)
225/50R16
A01)K01)K02)K15)K28)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000759-D0-104-01a~PE-4-108-65-ET16_50R6754
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Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).
E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.
E70) Nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis 1000 kg.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000759-D0-104-01a~PE-4-108-65-ET16_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. : RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G8Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/65R15, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GH8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
195/65R15, 205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
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Auftraggeber : Ronal GmbH
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K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) Um ein Anstreifen der Reifeninnenflanke an Achse 1 bei Volleinschlag zu vermeiden, ist
sicherzustellen, dass die Kunststoffverkleidungen des Radhauses an dem Innenkotflügel
anliegen. Dies kann entweder durch Erwärmen und Nachrichten der Kunststoffverkleidung
oder durch zusätzliche Befestigung mittels Blechtreibschraube vorgenommen werden.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Radausschnittkanten sind in dem Bereich von 100 mm vor und hinter Radmitte bis
zur Oberkante des hinteren Stoßfängers umzulegen.
- Die im Bereich der Oberkante des Stoßfängers ins Radhaus stehende Ausbuchtung
des Kotflügels ist abzutrennen.
- Der Kotflügel sowie der hintere Stoßfänger sind um ca. 10 mm auszustellen.
- Die Blechfalz an der Stoßstangenecke ist zu entfernen.
K35) Um an Achse 2 ein Anstreifen der Reifeninnenflanke am Kunststoffinnenkotflügel zu
vermeiden ist der hintere untere Teil der Innenverkleidung im Bereich des
Schalldämpferendtopfes auszuschneiden.
K38) An Achse 1 kann bei Volleinschlag die Innenseite der Bereifung die Kunststoffabdeckung
der inneren Radhausverkleidung berühren. Da hinter der Abdeckung keine starren Teile
sind, ist diese Berührung technisch unbedenklich. Wenn diese Abdeckung jedoch entfernt
wird, muss der verbleibende Kunststoffteil mit der Serienklammer befestigt werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
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Teiletyp : 50R6754
K39) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste zu kürzen. Die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der seitlichen
Stoßleiste ist entsprechend der Radhauskante zu kürzen.
K69) An Achse 2 ist die Bördelkante des hinteren Stoßfängers von der Oberkante aus um ca.
130 mm nach unten auslaufend abzuschleifen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich
der Befestigungsschraube des Stoßfängers um ca. 10 mm weiter auszuschneiden.
K70) An Achse 2 ist die Bördelkante des hinteren Radhauses 100 mm oberhalb des
Stoßfängers bis auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen. Im weiteren Verlauf ist dann
auch die nach innen weisende Kante des Stoßfängers bis auf eine Restbreite von 10 mm
zu kürzen.
K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von oberhalb Radmitte bis zur seitlichen
Stoßleiste aufzuweiten.
K87) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis
zum Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm)
- die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu
versetzen und mit dem Radhaus zu verkleben.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich 200mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Blechradhaus anzukleben.
K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Anlage-Nr. : 1a
Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6754
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6754 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 01.04.2019
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