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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    1/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  50R6754
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         50R6754.350
Radgröße:                                               7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                  65,03 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2015 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke     :   Peugeot (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
0U, 2 8HX, 2 8HZ, 2 9HY, 2  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZPS4X3025 110 Nm
9HZ, 2 HFX, 2 HFY, 2 HFZ, 2 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
KFU, 2 KFW, 2 KFX, 2 NFU, 2
NFZ, 2 RFN, 2 RFR, 2 RHY, 2
WJY, 2 WJZ, 3*8HZ, 3*9HV,
3*9HX, 3*9HY, 3*9HZ, 3*KFU,
3*KFW, 3*NFU, 3*RFJ, 3*RFK,
3*RFN, 3*RHR, 3*RHS, 3*RHY,
4, 4*****, HU, W, W*****



RA-000759-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET25_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    2/8                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
2 8HX                                 e2*98/14*0250*..
2 8HZ                                 e2*2001/116*0311*..
2 9HY                                 e2*2001/116*0343*..
2 9HZ                                 e2*2001/116*0310*..
2 HFX                                 e2*98/14*0212*..
2 HFY                                 e2*93/81*0169*..
2 HFZ                                 e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*..
2 KFU                                 e2*2001/116*0291*..
2 KFW                                 e2*98/14*0237*..
2 KFX                                 e2*93/81*0170*..
2 NFU                                 e2*98/14*0238*..
2 NFZ                                 e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*..
2 RFR                                 e2*93/81*0172*..
2 RHY                                 e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*..
2 WJY                                 e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*..
2 WJZ                                 e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 99             Peugeot 206              195/45R16                          A01) bis A10)B25)
                                                                                   K03)K50)

                                                                                   4/108/65.0



Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
2 RFN                           e2*98/14*0239*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 99 bis 100            Peugeot 206               195/45R16                         A01) bis A10)B25)
                                                 E05)                              K03)K50)

                                                                                   4/108/65.0



Typ:                         W*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 128   Peugeot 207             195/50R16                                    A02) bis A10)
                                      M00)

                                                 195/55R16
                                                 M00)
e2*2001/116*0340*15    1050/900(0)                                                 4/108/65,0



Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54           Peugeot 207 Gas         195/50R16                                    A02) bis A10)
                                      M00)

                                                 195/55R16
                                                 M00)
e11*2001/116*0352*01   1000/900                                                    4/108/65




RA-000759-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET25_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    3/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
3*KFW                           e2*98/14*0242*..
3*NFU                           e2*98/14*0243*..
3*RFN                           e2*98/14*0244*..
3*RHY                           e2*98/14*0245*..
3*8HZ                           e2*98/14*0251*..
3*RHS                           e2*98/14*0252*..
3*KFU                           e2*2001/116*0288*..
3*RHR                           e2*2001/116*0235*..
3*9HZ                           e2*2001/116*0287*..
3*RFK                           e2*2001/116*0290*..
3*9HY                           e2*2001/116*0299*..
3*9HX                           e2*2001/116*0301*..
3*RFJ                           e2*2001/116*0313*..
3*9HV                           e2*2001/116*0333*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 130     307                       205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Coupe)                                   E20)
                                          225/50R16
                                          A01)K72)K82)

                1065/1065(1105)                                             4/108/65,0



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4                              e2*2001/116*0362*..
4*****                         e2*2001/116*0362*..
4                              e2*2007/46*0101*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120      Peugeot 308             195/55R16                           A02) bis A10)
                                        M00)N205)                           EF0)

                                          205/55R16
                                          A93)N215)

                                          215/50R16

                                          215/55R16
                                          A01)G6W)K88)

                                          225/50R16
                                          A01)K88)

                                          235/50R16
                                          A01)G6W)K03)K88)

                                          245/45R16
                                          A01)K88)




RA-000759-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET25_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    4/8                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                              e2*2001/116*0377*..
0U                              e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 121      Peugeot 3008                215/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A93)
                Sommerbereifung 16Zoll)
                                            215/60R16
                                            A93)

                                           225/55R16
                                           A93)

                                           235/50R16
                                           A01)K04)

                                           235/55R16
                                           A01)K04)

                                           245/50R16
                                           A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                              e2*2001/116*0377*..
0U                              e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Peugeot 3008                215/60R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A93)                              EF0)
                Sommerbereifung 18Zoll)
                                            225/55R16 M+S
                                            A93)




RA-000759-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET25_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    5/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HU                             e2*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Peugeot 3008 Hybrid     215/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K04)                     EF0)

                                         215/60R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         225/55R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         235/55R16
                                         A01)K04)

                                         245/50R16
                                         A01)K04)

                                         255/50R16
                                         A01)K03)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



RA-000759-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET25_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B25) Für einen ausreichenden Abstand (min. 5 mm) des Handbremsseils zur Radinnenseite ist
     der Führungshalter entsprechend zu verformen.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




RA-000759-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET25_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G6W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radausschnittkante ist ab Stoßfänger bis ca. 100 mm unterhalb der
       Seitenschutzleiste ganz umzulegen und dabei um ca. 5 mm aufzuweiten.
     - Die Kunststoff-Radhausverkleidung oberhalb des Stoßfängers ist (ab Stoßfänger) auf
       einer Länge von ca. 50 mm zu kürzen.

K72) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunstsstoffinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden, und die dahinterliegenden Laschen entsprechend
     zu kürzen.

K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von oberhalb Radmitte bis zur seitlichen
     Stoßleiste aufzuweiten.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


RA-000759-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET25_50R6754
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 47450
Nr. :                      RA-000759-D0-104
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R6754


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6754 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.06.2017




RA-000759-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET25_50R6754
						
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