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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                 24b                                                  TUV NORD
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_8019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    9EVO_8019

Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                               Fondmetal

Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse

Radausführung:                                              45 5108Y

Radausführungskennz.:                                        LK108Y

Radgröße:                                                    8Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                            45mm

Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm

Lochzahl:                                                       5

Mittenlochdurchmesser:                                        75 mm

Zentrierart:                                             Mittenzentrierung

Zentrierring:                                              @i65,1 Oe75

geprüfte Radlast: *)                                          650 kg

Reifenabrollumfang:                                          2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     PEUGEOT


Radbefestigung
Auflagen-JAchse [Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit [AAnzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                                  110 Nm
                   Schaftlange 29 mm
BF2          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                                  120 Nm
                   Schaftlänge 29 mm
BF3          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                                  120 Nm
                   Schaftlänge 26 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                    24b                                               TuV¥     NORD
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Auftraggeber :                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                      9EVO_8019



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
L                               e2*2007/46*0405*..
 Motorleistung   |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
 (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 165       Peugeot 308, 308 SW     [215/35R19                        AO2) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)      N225) T85)                        BF1)

                                         225/30R19
                                         A01) K12) K106) T84)


                                         225/35R19
                                         AO1) K11) K12) K106)



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
L                               e2*2007/46*0405*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200      Peugeot 308 GTi         225/30R19                         AO2) bis A10)
                                         G1R) T84)                         BF2) N235)

                                         225/35R19
                                         A01) K16) K18)



|Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
IM                              e2*2007/46*0534*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 133       Peugeot 3008            225/45R19                         02) bis A10)
                                         A93a)                             BF2)

                                         235/45R19
                                         A93b)


                                         245/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                           RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                    24b                                               TuV¥ NORD
Seite :                         3/8                                                        Mobilität
Auftraggeber :                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                      9EVO_8019




Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
6                               e2*2007/46*0062*..
6 3FY                           e2*2001/116*0332*..
6 3FZ                           e2*2001/116*0294*..
6 AHP                           e2*2001/116*0352*..
6 AHT                           e2*2001/116*0346*..
6 6FY                           e2*2001/116*0330*..
66FZ                            e2*2001/116*0292*..
6 9HY                           e2*2001/116*0336*..
6 9HZ                           e2*2001/116*0296*..
6 RFJ                           e2*2001/116*0331*..
6 RFN                           e2*2001/116*0293*..
6 RHL                           e2*2001/116*0312*..
6 RHR                           e2*2001/116*0297*..
6 UHZ                           e2*2001/116*0328*..
6 XFV                           e2*2001/116*0295*..
6*****                          e2*2001/116*0369*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155       Peugeot 407             225/40R19                         AO2) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)      G7U)                              BF1)


                                         235/35R19
                                         T91)



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
8                               e2*2007/46*0080*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 133      Peugeot 508 RXH         225/40R19                         AO2) bis A10)
                                         N235)                             BF3)

                                         225/45R19
                                         GA2) N235)


                                         235/40R19
                                         N245)


                                         245/40R19



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
8                               e2*2007/46*0080*..
8                               e2*2007/46*0081*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW      1225/40R19                        AO2) bis A10)
                (außer Ausführungen      N235) T93)                        BF3) ER1)
                Allroad bzw. RXH)
                                         235/40R19
                                         01) K15) K23)


                                         245/35R19
                                         T93)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                       24b                                               TuvV NORD
Auftraggeber :                     Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                         9EVO_8019



Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
F                                  e2*2007/46*0628*..
 Motorleistung   |Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165       Peugeot 508                225/40R19                         AO2) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)                                           BF3)
                                            235/40R19


                                            245/35R19



|Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                  e2*2007/46*0534*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 133       Peugeot 5008               225/45R19                         AO2) bis A10)
                                            A93a)                             BF2)

                                            235/45R19
                                            A93b)


                                            245/45R19



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
E                                  e2*2007/46*0625*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             uflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96        Peugeot Partner            225/35R19                         AO1) bis A10)
                                                                              BF2) E82) ER1) K03) K04)
                                                                              T88)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
E                                 e2*2007/46*0624*..
E                                 e2*2007/46*0625*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96        Peugeot Rifter             225/45R19                         AO2) bis A10)
                                                                              BF2) ER1)
                                            235/40R19
                                            T95)



Auflagen und Hinweise


A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIllb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  24b                                               TuV NORD
Seite :                       5/8                                                          Mobilität
Auftraggeber:                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_8019




A03)      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
          verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
          in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
          entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
          nicht zulässig.


A04)      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
          weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
          Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)      Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
          Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
          Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
          über die Radkontur hinausragen.


A06)      Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
          Befestigungsteile zu verwenden.

A07)      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
          vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.

A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


A93b)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlange 29 mm
          Anzugsmoment: 110 Nm


BF2)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlange 29 mm
          Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  24b                                               TuV NORD
Seite :                       6/8                                                           Mobilität
Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_8019



BF3)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
          Anzugsmoment: 120 Nm


E82)      Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16
          oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
          Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
          zugelassen sind.


ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).


G01)      Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
          Wegstreckenzahlers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
          liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
          nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1R)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
          diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-
          Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
          und G01) zu beachten.

G7U)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
          235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
          (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
          des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA2)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
          diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-
          Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
          und G01) zu beachten.

K03)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflugels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflugels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K11)      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
          ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12)      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
          ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                   24b                                                TuV NORD
seite:                         718                                                         Mobilität
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_8019




K15)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
         bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.


K16)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
         komplett umzulegen.


K18)     An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K23)     An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.


K106)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
         gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
         «   der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
         «   Befestigungsschraube auszuschneiden,
         «   die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
             Befestigungschraube warm einzuformen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
         nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
         Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
         | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
         nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
         Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
         | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
         nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
         Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
         | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
         Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
         Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T85)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
         Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
         Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T88)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
         Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
         Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T91)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
         Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
         Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T93)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
         Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
         Reifen). Auflage AO3) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                   24b                                               TuV NORD
Seite :                        8/8                                                          Mobilität
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_8019



T95)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage 24b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 9EVO_8019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 03.09.2019
						
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