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							PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0036-A3
Stand:              28.02.2020
                                                                                                            Seite 1 von 3




                                                     Teilegutachten

                                           Nr.: 2020-TG-PSA-0036-A3



                                  Hersteller: AD Vimotion GmbH
                                              Liebigstraße 27
                                              73760 Scharnhausen


                         Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                                  Achse 1:                           Achse 2:
                                     Radtyp: OXIGIN 18-9020                          OXIGIN 18-9020
                          Radausführung: OXIGIN 18-9020 LK108                        OXIGIN 18-9020 LK108
                                  Radgröße: 9 J x 20H2                               9 J x 20H2
                                Zentrierart: Mittenzentriert                         Mittenzentriert



1. Hinweise

1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.


1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
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Stand:              28.02.2020
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2. Befestigung

Die Befestigung der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug kann für die vielfältigen Ausführungsarten nicht
pauschal beschrieben werden. Sie ist deshalb den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zugeordnet und dort
zu entnehmen.
Dies gilt auch für das jeweilige maximale Anzugsdrehmoment, welches in der Regel den Vorgaben des im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugherstellers entspricht - vom Radhersteller allerdings
verändert werden darf.
Beim stufenweisen Anzug sind die einzelnen Schritte aufgeführt.

3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick
auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.


3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 9 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                 2013-FG-PSA-0004; Prüflabor Süd GmbH
Achse 2: 9 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                 2013-FG-PSA-0004; Prüflabor Süd GmbH

3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)



5. Verweise auf andere Teilegutachten
  Teilegutachten Nr.:           ---




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6. Anlagen
Verwendungsbereich

            Anlage:          A1 PEUGEOT

Radabdeckungen

Bilddarstellung

Anbauabnahme

7. Qualitätsmanagementsystem

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV Thüringen e.V, gültig bis 19.04.2020).



8. Sachverständige Beurteilung

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung der
in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.




                                                   Brokstedt, den 28.02.2020

                                                      Prüflabor Süd GmbH
                                                       Der Sachverständige




                                                     Ing. Matthias Kleingarn




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Stand:              28.02.2020
                                                                                                            Seite 1

Verwendungsbereich: Anlage                              A3      PEUGEOT
Raddaten
Achse 1:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/108
Radtyp:       OXIGIN 18-9020                                                         Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                         Typ                 Mittenloch        Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                             Durchmesser          tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                 [mm]             [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
OXIGIN 18-9020 LK108              OXIGIN 18-9020                  72,6              40             750           2300        01.02.2013
Achse 2:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/108
Radtyp:       OXIGIN 18-9020                                                         Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                         Typ                 Mittenloch        Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                             Durchmesser          tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                 [mm]             [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
OXIGIN 18-9020 LK108              OXIGIN 18-9020                  72,6              40             750           2300        01.02.2013


Zentrierringe
Achse 1: 72,6>65,1
Achse 2: 72,6>65,1


Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne

RDKS-Hersteller/(Typ)
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen Softwarestand
des Fahrzeuges abhängt.




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PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0036-A3
Stand:              28.02.2020
                                                                                                            Seite 2
Fahrzeugdaten
Hersteller: PEUGEOT
Modelle:    Expert,Traveller
Typ:        V

Achse 1:       Radgröße/Ausführung:            9J×20H2                      OXIGIN 18-9020 LK108

Befestigungsmittel VA
Artikelnummer:              Bef.Art:            Bund/Bez.:                           Dimension:         Schaftlänge [mm]:
-                           Bolzen              Kegel 60°                            12x1,25            siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm]                              120

Handelsbezeichnung                  kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

V                                   70 - 130         265/35R20        KA101                                         A01, A02, A03,
e2*2007/46*0532*..                                   245/40R20        KA101,V01                                     A04, A05, A06,
e2*2007/46*0533*..                                                                                                  A07, A08, A09,
                                                                                                                    A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, KI001,
                                                                                                                    M01, R016,
                                                                                                                    RB, Z1



Achse 2:       Radgröße/Ausführung:            9J×20H2                      OXIGIN 18-9020 LK108

Befestigungsmittel HA
Artikelnummer:             Bef.Art:             Bund/Bez.:
                                                Bund/Bez.                           Dimension:          Schaftlänge [mm]:
-                          Bolzen               Kegel 60°                           12x1,25             siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm]                              120

Handelsbezeichnung                  kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                         Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                         Hinweise

V                                   70 - 130         265/35R20        KA201                                         A01, A02, A03,
e2*2007/46*0532*..                                   245/40R20        KA201,V01                                     A04, A05, A06,
e2*2007/46*0533*..                                                                                                  A07, A08, A09,
                                                                                                                    A10, A11, A12,
                                                                                                                    A13, KI001,
                                                                                                                    M01, R016,
                                                                                                                    RB, Z1




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0036-A3
Stand:              28.02.2020
                                                                                                           Seite 3
Auflagenhinweise

A01      Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise
         befolgen:
         1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
         2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
         3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
         vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
         4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
         5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
         überprüfen.
A02      Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
         serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
         einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
         einzuhalten.
A03      Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
         diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
         Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
         Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
         der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
         unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
         Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart
         und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
         Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des
         Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
         Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
         gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
         Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
         mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
         für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
         nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
         Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
         veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
         wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
         aufgeführt ist.
A11      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
         des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
         von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
         angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
         Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
         Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
         210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
         bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile
         zulässig. Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
         beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
         geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht
         über den Felgenrand hinausragen.
KA101    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
         dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
         des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0036-A3
Stand:              28.02.2020
                                                                                                              Seite 4
KA201       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
            Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
            des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KI001       Die Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination ist zu gewährleisten.
M01         Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
            Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast
            im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R016        Es sind an allen Achsen die gleichen Reifendimensionen zu verwenden.
RB          Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
V01         Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
            Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu
            erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
            (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
            Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Z1          Der Gültigkeitsbereich bei der Erstellung beinhaltet Fahrzeuge, deren Typgenehmigungsnummer mind. 6 Monate
            vor dem Ausstellungsdatum zugelassen wurden. Siehe hierzu Feld 6 der Zulassungsbescheinigung. Wird die
            Typgenehmigungsnummer des jeweiligen Fahrzeugs nach dem Erstellungsdatum des Gutachtens in seinem
            Bereich erweitert oder geändert, verliert das Gutachen seine Gültigkeit.




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PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0036-A3
Stand:              28.02.2020
                                                                                                           Seite 1

Radabdeckung

Vorderachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                  Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                 hinter der Radmitte zu Auflage                          und 50° hinter
            KA102, K1a                                    KA103, K1b                               der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA101, K1c




                                                            Fahrtrichtung




Hinterachse
            Bereich 30°                                  Bereich 50°                                   Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                 hinter der Radmitte zu Auflage                          und 50° hinter
            KA202, K2a                                   KA203, K2b                                der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA201, K2c




                                                           Fahrtrichtung




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Bilddarstellung




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Stand:              28.02.2020
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Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: OXIGIN 18-9020 des Herstellers/Importeurs:
AD Vimotion GmbH liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines
Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive
GmbH, Brokstedt vor.
Bericht-Nr.: 2020-TG-PSA-0036-A3 Datum: 28.02.2020

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________        Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
                                                                a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                               Fahrzeugbeschreibung
  B         -        2.1                 2.2               L         -               9         .            P.2               /-             T           -
                                                                                                            P.4

  J                   4                                    18                    -                          19                     -
  E                                              3         20                    -                          G                      -
 D.1                          -                            12            -               13             -       Q
 D.2                                                      V.7            -               F.1            -    F.2
                                                          7.1            -               7.2            -    7.3
                              -                           8.1            -               8.2            -    8.3
                              -                           U.1            -               U.2            -    U.3
 D.3                          -                           O.1            -               O.2            -    S.1          -            S.2           -
  2                           -                           15.1                                                      -
  5                                                       15.2                                                      -
                                                          15.3                                                      -
 V.9                          -                            R                                        -                                  11        -
  14                                                       K                                                        -
 P.3                          -                            6                 -                     17               -   16              -
  10        -                                              21                                                       -
  22                                                             -
                                                                 -
                                                                 -
                                                                 -
                                                                 -




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