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							               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 46 PEUGEOT                                                   Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.04.2022
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                               Fahrzeughersteller              PEUGEOT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 16
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TREH3KA16O651           PCD108 ET16            ohne                        65,1                     560      1890    03/13
               TREH3SA16D651           PCD108 ET16            ohne                        65,1                     560      1890    10/09
               TREH3SA16O651           PCD108 ET16            ohne                        65,1                     560      1890    03/13
               TREH3SA16W651           PCD108 ET16            ohne                        65,1                     560      1890    03/09
               TREH3SA16651            PCD108 ET16            ohne                        65,1                     560      1890    05/09
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 47670*21




               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 5*LFX; 5*HFX*; 5*KFX; G*WJY; 5*KFW; 5*RHY; G*NFU;
                                                            G*KFW; 5*WJY*; 5*DJY*; 5*HDZ; 5*NFU*; M59; M 59 GL; G*9HX*;
                                                            G*9HW*; G*RHY; 5*WJZ; M 59 GN
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP7


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 1 A; 1*HDZ; 8*BFZ; 8*DHW; 8*LFX; 1*KFX; 2; 2*NFZ*; 2*WJY;
                                                            1*VJY; 2*KFW*; 2*NFU*; 2*WJZ; 2*8HX*; 7A; 2*RHY; 1*NFW;
                                                            1*HDZ*; 2*KFX; 2*KFU*; 2*HFZ; 2*HFY; 2*****; 1*VJZ; 7; 2*HFX;
                                                            1*VJX; 1*NFZ; 8*LFY; 2*8HZ*; 1*HFX*; 1*HDY; 7D; K*****
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 46 PEUGEOT                                               Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT PARTNER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G*KFW        e2*2001/116*0279*.. 44 - 80 175/65R14             51G                       Pkw geschlossen; Lkw
               G*NFU        e2*2001/116*0280*..         175/70R14             51G                       geschl.Kasten (Serie);
               G*RHY        e2*2001/116*0282*..                                                         Frontantrieb;
               G*WJY        e2*2001/116*0281*..                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
               G*9HW*       e2*2001/116*0337*..                                                         51A; 54F; 71C; 71K;
               G*9HX*       e2*2001/116*0322*..                                                         721; 725; 73C; 74A;
               M 59 GL      L162                                                                        74H; 744; 76J
               M 59 GN      L163
               M59          L083
               5*DJY*       e2*93/81*0062*..
               5*HDZ        e2*93/81*0060*..,
                             e2*98/14*0060*..
               5*HFX*        e2*98/14*0228*..
               5*KFW         e2*98/14*0229*..
               5*KFX         e2*93/81*0061*..,
                             e2*98/14*0061*..
               5*LFX         e2*93/81*0133*..,
                             e2*98/14*0133*..
               5*NFU*        e2*98/14*0230*..
               5*RHY         e2*98/14*0202*..
               5*WJY*        e2*98/14*0231*..
               5*WJZ         e2*93/81*0182*..,
§22 47670*21




                             e2*98/14*0182*..

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 1007
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               K*****       e2*2001/116*0300*.. 50 - 54 175/65R14       82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        185/60R14       82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        195/60R14       86                              721; 725; 73C; 74A;
                                                        195/65R14       89                              74H; 744; 76J

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 106
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1A           G128              33 - 65       165/65R14-78      11A; 54A                  Pkw geschlossen;
                                                            175/60R14-78      11A; 54A                  Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 46 PEUGEOT                                               Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 106
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1*HDY        e2*93/81*0049*.., 40 - 65       165/60R14 75      5BV                       Pkw geschlossen;
                             e2*98/14*0049*..               165/60R14-76                                10B; 11B; 11G; 11H;
               1*HDZ         e2*93/81*0050*..               165/65R14-79                                12K; 51A; 71C; 71K;
               1*HDZ*        e2*98/14*0050*..               175/60R14-79      11A; 21B; 22B; 367        721; 725; 73C; 74A;
               1*HFX*        e2*98/14*0210*..                                                           74H
               1*KFX         e2*93/81*0051*..,
                             e2*98/14*0051*..
               1*NFZ         e2*93/81*0052*..,
                             e2*98/14*0052*..
               1*VJX         e2*93/81*0196*..,
                             e2*98/14*0196*..
               1*VJY         e2*93/81*0055*..,
                             e2*98/14*0055*..
               1*VJZ         e2*93/81*0056*..,
                             e2*98/14*0056*..
               1*NFW         e2*93/81*0053*..,     74       175/60R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e2*98/14*0053*..               185/55R14-79                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                            185/60R14-82      11A; 21L; 367; 54A        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 47670*21




               2*HFX        e2*98/14*0212*..    44 - 55     175/65R14         51G                       Kombi;
               2*KFU*       e2*2001/116*0291*.. 44 - 80     185/60R14 82      11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
               2*KFW*       e2*98/14*0237*..                185/65R14 86      11A; 24J; 54F             12A; 51A; 71C; 71K;
               2*NFU*       e2*98/14*0238*..                195/60R14 86      11A; 22B; 24J             721; 725; 73C; 74A;
               2*RHY        e2*98/14*0174*..                                                            74H; 76J
               2*8HX*       e2*98/14*0250*..
               2*8HZ*       e2*2001/116*0311*..
               2*HFX        e2*98/14*0212*..    40 - 66     175/65R14-82      11A;   22B; 24J           Pkw geschlossen;
               2*HFY        e2*93/81*0169*..                185/60R14-82      11A;   22B; 24C; 24M      nicht Kombi;
               2*HFZ        e2*93/81*0168*..,   40 - 80     185/65R14         11A;   22B; 24C; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e2*98/14*0168*..                                 51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
               2*KFU*        e2*2001/116*0291*..            185/65R14 86      11A;   22B; 24C; 24M;     721; 725; 73C; 74A;
               2*KFW*        e2*98/14*0237*..                                 54F                       74H; 76J
               2*KFX         e2*93/81*0170*..               195/60R14-86      11A;   22B; 24C; 24M;
               2*NFU*        e2*98/14*0238*..                                 54F
               2*NFZ*        e2*93/81*0171*..,
                             e2*98/14*0171*..
               2*RHY         e2*93/81*0174*..,
                             e2*98/14*0174*..
               2*WJY         e2*93/81*0085*..,
                             e2*98/14*0085*..
               2*WJZ         e2*93/81*0173*..,
                             e2*98/14*0173*..
               2*8HX*        e2*98/14*0250*..
               2*8HZ*        e2*2001/116*0311*..




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 46 PEUGEOT                                               Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206+
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               2*****       e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 175/65R14             51G                       Frontantrieb;
                                                        185/60R14 82                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        185/65R14 86                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 306
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               7            G264              44 - 65       185/55R14-79      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
               7A           G264              44 - 74       165/70R14-81      12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                            185/55R14-80      12A                       725; 73C; 74A; 74H
                                                            185/60R14-82      12A
                                                  44 - 89   175/65R14         12A; 51G
                                                  66 - 89   185/60R14         12A; 51G
               7D            G720                 74        185/60R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  74 - 89   175/65R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  89        185/60R14         51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 406
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            e2*93/81*0024*..
§22 47670*21




               8*BFZ                          55 - 81       185/70R14         51G                       Limousine;
               8*DHW        e2*93/81*0023*..                195/65R14-89                                Frontantrieb;
               8*LFX        e2*93/81*0155*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               8*LFY        e2*93/81*0026*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 75K; 76J
               8*DHW         e2*93/81*0023*..     55 - 81   185/70R14         51G                       Kombi; Frontantrieb;
               8*LFX         e2*93/81*0155*..               195/65R14-89                                10B; 11B; 11G; 11H;
               8*LFY         e2*93/81*0026*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 75K; 76J


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 46 PEUGEOT                                                Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.04.2022
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                      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über di e gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 47670*21




               21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 46 PEUGEOT                                               Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 7
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 47670*21




               5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 774kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               75K) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0169-09-WIRD/N21
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
               ANLAGE: 46 PEUGEOT                                                Radtyp: TREH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 7
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
§22 47670*21




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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