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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                  RC34-707
                Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                        Brock Alloy Wheels
                Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                               PS
                Radausführungskennz.:                              RC34-707-1;PS; Lk108
                Radgröße:                                                 7Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                         20 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
                Lochzahl:                                                     4
                Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
§22 53933*06




                Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                       550 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 bei Serien-Stahlrad: Radschraube, Flachbund, beweglich,            ZP-401F     110 Nm
                               Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm (VPE03)
                               bei Serien-Leichtmetallrad: Serien-Radschraube M12x1,25
                               Schaftlänge 36 mm, Flachbund
               BF2       1+2 bei Serien-Stahlrad: Radschraube, Flachbund, beweglich,            ZP-401F    120 Nm
                               Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm (VPE03)
                               bei Serien-Leichtmetallrad: Serien-Radschraube M12x1,25
                               Schaftlänge 36 mm, Flachbund
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               K*****                         e2*2001/116*0300*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 80       Peugeot 1007            195/40R17                           A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        205/40R17
                                                        A01) K21) K87)

                                                        215/35R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               W                              e11*2001/116*0352*..
               W                              e2*2007/46*0072*..
               W*****                         e2*2001/116*0340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 128      Peugeot 207             195/45R17                           A02) bis A10)
                                                       T85)                                BF1)
§22 53933*06




                                                        195/50R17
                                                        G7E)

                                                        205/45R17

                                                        205/50R17
                                                        A01) G7E) K03)

                                                        215/45R17

                                                        225/45R17
                                                        A01) G7E) K03)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               C                                e2*2007/46*0070*..
               C                                e2*2007/46*0071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 121      Peugeot 208               195/45R17                         A02) bis A10)
                               (3- und 5-türer)          N205)                             BF1)

                                                        205/45R17
                                                        A01) K25) K98)

                                                        215/40R17
                                                        A01) K04) K25) K98)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               C                              e2*2007/46*0070*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 153     Peugeot 208 GTi         205/45R17                          A01) bis A10)
                                                       K107)                              BF2) EF0)

                                                        215/40R17
                                                        K108)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               U                               e2*2007/46*0639*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 100      Peugeot 208              195/45R17                         A01) bis A10)
                               (außer Elektro)          N205)                             BF1) K01) K04)

                                                        215/40R17
§22 53933*06




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               U                              e2*2007/46*0639*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               26 bis 62       Peugeot e-208           195/45R17                          A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                        215/40R17
                                                        A01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               C                              e2*2007/46*0070*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 96       Peugeot 2008            205/45R17                          A02) bis A10)
                               (ohne                                                      BF1)
                               Radhausverbreiterungen) 215/45R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               C                              e2*2007/46*0070*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 96       Peugeot 2008            195/50R17                          A02) bis A10)
                               (mit                    GH8) N205)                         BF1)
                               Radhausverbreiterungen)
                                                       205/45R17

                                                        215/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4                              e2*2001/116*0362*..
               4                              e2*2007/46*0101*..
               4*****                         e2*2001/116*0362*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 120      Peugeot 308             205/45R17                         A02) bis A10)
                                                       G6Y) N215) T88)                   BF1) EF0) ER1)

                                                       205/50R17
                                                       N215)

                                                       215/45R17

                                                       215/50R17
                                                       A01) G6L) K88)

                                                       225/45R17
                                                       A01) K88)
§22 53933*06




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               0U                             e2*2001/116*0377*..
               0U                             e2*2007/46*0057*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 121      Peugeot 3008            215/50R17                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit       A93)                              BF1) ER1)
                               kleinster
                               Sommerbereifung 16Zoll) 215/55R17

                                                       225/45R17
                                                       A93) G9F)

                                                       225/50R17

                                                       235/50R17
                                                       A01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               0U                             e2*2001/116*0377*..
               0U                             e2*2007/46*0057*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 120      Peugeot 3008            215/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit       A93)                              BF1) EF0) ER1)
                               kleinster
                               Sommerbereifung 18Zoll) 215/55R17 M+S

                                                       225/50R17 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               7                               e2*2001/116*0365*..
               7                               e2*2007/46*0001*..
               7*****                          e2*2001/116*0365*..
               B9                              N128
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 88       Peugeot Partner          205/50R17                          A02) bis A10)
                                                        A01) K03)                          BF1) E55) ER1)

                                                        215/45R17
                                                        T91)

                                                        225/45R17
                                                        A01) K03)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§22 53933*06




                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25,
§22 53933*06




                      Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 110 Nm,
                      bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 110 Nm, Zubehörkit: ZP-401F


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 120 Nm,
                      bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 120 Nm, Zubehörkit: ZP-401F


               E55)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G6L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               G6Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                      205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                      den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               G7E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G9F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                      225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GH8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    195/65R15, 205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
§22 53933*06




                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K87)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum
                        Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm)
                      • die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu
                        versetzen und mit dem Radhaus zu verkleben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-G0-216
               Anlage-Nr. :                31b
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen

               K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K107) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • im gesamten Radhauskantenverlauf ist der Filzinnenkotflügel um einen 100mm breiten
                       Streifen zu kürzen, der Rest ist eng an das Innenradhaus zu kleben,
                     • die Blechradhauskante, welche sich 10 mm oberhalb der Kunststoffverbreiterung befindet,
                       ist im Bereich 100mm vor und hinter der Radmitte um 10mm aufzuweiten.

               K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Blechradhauskante, welche sich 20 mm oberhalb der Kunststoffverbreiterung befindet,
§22 53933*06




                       ist im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis zur Oberkante Stoßfänger um 10 mm
                       aufzuweiten.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 31b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.05.2024
						
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