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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    51R7805
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           51R7805.05
               Radausführungskennz.:                                    51R7805.05
               Radgröße:                                                  8Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 47457*12




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           0 Ø76 Ø65.1
               geprüfte Radlast: *)                                        900 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                          ZP50509     110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                          ZP50509    120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                          ZP50509    125 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               L                              e2*2007/46*0405*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 165      Peugeot 308, 308 SW     205/45R17                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      A01) G01) M00) N215)               BF1)

                                                       205/50R17
                                                       A01) K12) K106) M00) N215)

                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17
                                                       A01) K12) K106)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                               e2*2007/46*0628*..
§22 47457*12




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 132      Peugeot 308, 308 SW      205/50R17                         A02) bis A10)
                               (außer Elektro)          M00) N215)                        A11) BF2) EF0)

                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e2*2007/46*0534*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 133      Peugeot 3008           215/60R17                           A02) bis A10)
                                                      M00)                                A11) BF2) EF0)

                                                       225/60R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6                             e2*2007/46*0062*..
               6 3FY                         e2*2001/116*0332*..
               6 3FZ                         e2*2001/116*0294*..
               6 4HP                         e2*2001/116*0352*..
               6 4HT                         e2*2001/116*0346*..
               6 6FY                         e2*2001/116*0330*..
               6 6FZ                         e2*2001/116*0292*..
               6 9HY                         e2*2001/116*0336*..
               6 9HZ                         e2*2001/116*0296*..
               6 RFJ                         e2*2001/116*0331*..
               6 RFN                         e2*2001/116*0293*..
               6 RHL                         e2*2001/116*0312*..
               6 RHR                         e2*2001/116*0297*..
               6 UHZ                         e2*2001/116*0328*..
               6 XFV                         e2*2001/116*0295*..
               6*****                        e2*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
§22 47457*12




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Peugeot 407            205/55R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     M00) N215)                        BF1)

                                                      215/50R17
                                                      M00)

                                                      215/55R17
                                                      G7U) M00)

                                                      225/50R17
                                                      A01) K03)

                                                      245/45R17
                                                      A01) K03)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                             e2*2007/46*0080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120             Peugeot 508 RXH        225/50R17                         A02) bis A10)
                                                                                        BF2)
                                                      225/55R17

                                                      235/50R17

                                                      245/50R17
                                                      A01) K04)

                                                      255/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                              e2*2007/46*0080*..
               8                              e2*2007/46*0081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW     215/55R17                         A02) bis A10)
                               (außer Ausführungen     A93a) M00)                        BF2) EF0)
                               Allroad bzw. RXH)
                                                       225/50R17
                                                       A93a)

                                                       235/50R17
                                                       A01) K03) K04) K15) K23)

                                                       245/45R17
                                                       A93)

                                                       255/45R17
                                                       A01) K03) K04)
§22 47457*12




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                             e2*2007/46*0628*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 165      Peugeot 508            215/55R17                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     M00)                               A11) BF2) E19) EF0)

                                                       225/50R17

                                                       235/50R17

                                                       245/45R17

                                                       255/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e2*2007/46*0534*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 133      Peugeot 5008           215/60R17                          A02) bis A10)
                                                      M00)                               BF2) EF0)

                                                       225/60R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               V                               e2*2007/46*0532*..
               V                               e2*2007/46*0533*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57 bis 130      Peugeot Expert,          215/55R17                         A02) bis A10)
                               Traveller, e-Expert      M00) N225) T98)                   BF3) E75)

                                                       215/55R17 M+S
                                                       M00) T98)

                                                       215/60R17
                                                       G2V) M00) N225) T100)

                                                       215/60R17 M+S
                                                       G2V) M00) T100)

                                                       225/55R17
                                                       T101)
§22 47457*12




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
§22 47457*12




                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                      Fenster).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
                      215/60R17C, 215/65R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
§22 47457*12




                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
                     • Befestigungsschraube auszuschneiden,
                     • die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
                       Befestigungschraube warm einzuformen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000505-L0-104
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  51R7805


               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 47457*12




               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 26 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 20.12.2024
						
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