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							               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 103 PEUGEOT                                                  Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.06.2025
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                               Fahrzeughersteller              PEUGEOT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 28
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTNZ3BA28E N651         PCD108 ET28            ohne                        65,1                     630      2130    05/25
               TTNZ3BA28EO651          PCD108 ET28            ohne                        65,1                     630      2130    05/25
               TTNZ3BA28E X651         PCD108 ET28            ohne                        65,1                     630      2130    05/25
               TTNZ3BP28E N651         PCD108 ET28            ohne                        65,1                     630      2130    05/25
               TTNZ3BP28EO651          PCD108 ET28            ohne                        65,1                     630      2130    05/25
               TTNZ3BP28E X651         PCD108 ET28            ohne                        65,1                     630      2130    05/25
               TTNZ3SA28E N651         PCD108 ET28            ohne                        65,1                     630      2130    05/25
               TTNZ3SA28EO651          PCD108 ET28            ohne                        65,1                     630      2130    05/25
§22 53523*08




               TTNZ3SA28E X651         PCD108 ET28            ohne                        65,1                     630      2130    05/25
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
               Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPS


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 103 PEUGEOT                                              Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.06.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               2*HFX        e2*98/14*0212*..  40 - 66       195/45R16 80      11A; 22I; 24J             Pkw geschlossen;
               2*HFY        e2*93/81*0169*..                205/45R16         51G                       nicht Kombi;
               2*HFZ        e2*93/81*0168*..,                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                             e2*98/14*0168*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
               2*KFU*        e2*2001/116*0291*..                                                        721; 725; 73C; 74C;
               2*KFW*        e2*98/14*0237*..                                                           74H
               2*KFX         e2*93/81*0170*..
               2*NFZ*        e2*93/81*0171*..,
                             e2*98/14*0171*..
               2*RHY         e2*93/81*0174*..,
                             e2*98/14*0174*..
               2*WJY         e2*93/81*0085*..,
                             e2*98/14*0085*..
               2*WJZ         e2*93/81*0173*..,
                             e2*98/14*0173*..
               2*8HX*        e2*98/14*0250*..
               2*8HZ*        e2*2001/116*0311*..
               2*HFX         e2*98/14*0212*..    44 - 100   195/45R16 80                                Kombi;
               2*KFU*        e2*2001/116*0291*..            205/45R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
               2*KFW*        e2*98/14*0237*..                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
               2*NFU*        e2*98/14*0238*..                                                           721; 725; 73C; 74C;
               2*RFN*        e2*98/14*0239*..                                                           74H
§22 53523*08




               2*RHY         e2*98/14*0174*..
               2*8HX*        e2*98/14*0250*..
               2*8HZ*        e2*2001/116*0311*..
               2*9HY*        e2*2001/116*0343*..
               2*9HZ*        e2*2001/116*0310*..
               2*NFU*        e2*98/14*0238*..    80 - 100   195/45R16 80                                Pkw geschlossen;
               2*RFN*        e2*98/14*0239*..               205/45R16         51G                       Cabrio; nicht Kombi;
               2*RFR         e2*93/81*0172*..                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
               2*9HY*        e2*2001/116*0343*..                                                        51A; 71C; 71K; 721;
               2*9HZ*        e2*2001/116*0310*..                                                        725; 73C; 74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 307
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3*NFU*       e2*2001/116*0243*.., 80 - 130 205/55R16           51G                       Peugeot 307 CC;
                            e2*98/14*0243*..              215/55R16 93                                  Cabrio;
               3*RFJ*       e2*2001/116*0313*..           225/50R16 92                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               3*RFK*       e2*2001/116*0290*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
               3*RFN*       e2*98/14*0244*..                                                            721; 725; 73C; 74C;
               3*RHR*       e2*2001/116*0235*..                                                         74H; 76U; 4AH; 4AQ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 103 PEUGEOT                                              Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.06.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 307
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3*KFU*       e2*2001/116*0288*..  50 - 130 205/55R16 91                                  Limousine;
               3*KFW*       e2*98/14*0242*..              225/50R16 92        11A; 24J; 24M; 367        10B; 11B; 11G; 11H;
               3*NFU*       e2*2001/116*0243*..,                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                             e2*98/14*0243*..                                                           721; 725; 73C; 74C;
               3*RFJ*        e2*2001/116*0313*..                                                        74H; 76U; 4AH; 4AQ
               3*RFK*        e2*2001/116*0290*..
               3*RFN*        e2*98/14*0244*..
               3*RHR*        e2*2001/116*0235*..
               3*RHS*        e2*98/14*0252*..
               3*RHY*        e2*98/14*0245*..
               3*8HZ*        e2*98/14*0251*..
               3*9HV*        e2*2001/116*0333*..
               3*9HX*        e2*2001/116*0301*..
               3*9HY*        e2*2001/116*0299*..
               3*9HZ*        e2*2001/116*0287*..
               3*KFU*        e2*2001/116*0288*.. 50 - 103   205/55R16 90                                Peugeot 307 SW;
                                                                                                        Kombi;
               3*KFW*        e2*98/14*0242*..               225/50R16 92      11A; 367                  10B; 11B; 11G; 11H;
               3*NFU*        e2*2001/116*0243*..,                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                             e2*98/14*0243*..                                                           721; 725; 73C; 74C;
               3*RFJ*        e2*2001/116*0313*..                                                        74H; 76U; 4AH; 4AQ
               3*RFN*        e2*98/14*0244*..
§22 53523*08




               3*RHR*        e2*2001/116*0235*..
               3*RHS*        e2*98/14*0252*..
               3*RHY*        e2*98/14*0245*..
               3*8HZ*        e2*98/14*0251*..
               3*9HV*        e2*2001/116*0333*..
               3*9HX*        e2*2001/116*0301*..
               3*9HY*        e2*2001/116*0299*..
               3*9HZ*        e2*2001/116*0287*..

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 308
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4*****       e2*2001/116*0362*.. 66 - 120 205/55R16 91         51J                       Kombi; Frontantrieb;
                                                         215/55R16 93         PCI                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R16 92         PCI                       12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H; 76T; 76U;
                                                                                                        4AH
               4*****        e2*2001/116*0362*.. 66 - 120   205/55R16 91      12T; 51J                  Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7AN; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76T; 76U; 4AH


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 103 PEUGEOT                                               Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                      und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                      das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                      angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                      Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                      zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
§22 53523*08




                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 103 PEUGEOT                                               Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§22 53523*08




                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Rads chrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu ent fernen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 103 PEUGEOT                                              Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.06.2025
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               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               PCI) Die Verwendung dieser Rad-/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                    "Michelin Energy Saver S1" Reifen ausgerüstet sind, nicht zulässig.
§22 53523*08




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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