Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. : 13e
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NBU 807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: NBU 807 114,3G
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : PEUGEOT
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4638 110 Nm
M12x1,5
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. : 13e
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B e2*2007/46*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110 Peugeot 4008 215/60R17 A02) bis A10)
M00)
225/60R17
235/55R17
245/55R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. : 13e
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 807
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je
nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 13e mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.03.2015
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