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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45775 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55157704 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC10 807
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Rad Center Derkum GmbH
                               Schleidener Straße 33
                               53919 Weilerswist-Derkum
                               QM-Nr.: QA 05 100 02086

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC10
Typ                            RC10 807
Radgröße                       8Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W1             RC10 807 W1/BA14 N22                5/108/65,1         40        715    2100
               Ø72,6-Ø65,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45775
Herstellerzeichen              RCD
Radtyp und Ausführung          RC10 807 (s.o.)
Radgröße                       8Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    28
S02    Schraube M12x1,25            Kegel 60°        90                    25

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55157704) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Peugeot
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55157704 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC10 807
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 607           79-116         225/50R17                                           A02 A04 A05
9 / 9*****            79-116         235/45R17                                           A08 A09 A12
e2*98/14*0199*..      79-116         245/45R17         A01 K49 K50                       A14 A21 Pe8
                                                                                         RDK S02
Volvo S60, -/BiFuel   85-191         205/50R17         K45 K49 K50 M04 R37               A01 A02 A04
R, H                  85-191         215/45R17         K49 K50 R37 T87 T88               A05 A08 A09
e9*98/14, 2001/116*   85-191         225/45R17         K45 K49 K50                       A12 A14 A21
0036,0044*..          85-191         235/40R17         K45 K46 K49 K50                   B02 V00 V17
                      85-191         235/45R17         G52 K41 K46 K49 K50 LK6           S01
Volvo S80, -/BiFuel   96-200         225/50R17                                           A01 A02 A04
T, K                  96-200         235/45R17                                           A05 A08 A09
e9*96/79,98/14,       96-200         245/45R17                                           A12 A14 A21
2001/116*                                                                                B02 K42 K46
0028,0043*..                                                                             K49 K50 K56
                                                                                         NBF V17 S01
Volvo V70, -/BiFuel   85-191         205/50R17         K45 K49 K50 M04 R37 T89 T93       A01 A02 A04
S, J                  85-191         215/45R17         K49 K50 R37 T88 T91               A05 A08 A09
e4*98/14,2001/116*    85-191         225/45R17         K45 K49 K50                       A12 A14 A21
0040,0061*..          85-191         225/50R17         K41 K42 K45 K46 K49 K50 LV2       B02 V00 V17
                                                       R09                               X7V S01
                     85-191          235/40R17         K45 K46 K49 K50
                     85-191          235/45R17         G52 K41 K46 K49 K50 LK6
Volvo XC70; V70 XC 120-154           225/55R17         K49                               A01 A02 A04
S                                                                                        A05 A08 A09
e4*98/14*0040*..,                                                                        A12 A14 A21
e4*2001/116*0040*..                                                                      B02 S01
- XC (Cross Country)



Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55157704 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC10 807
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

G52     Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/55R16;
235/45R17, 225/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die
Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten
Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-
/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55157704 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC10 807
Hersteller                       Rad Center Derkum GmbH

                                                                                              Seite 4 von 6

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17, 235/50R17
ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
9473207) oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

M04     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.              Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Bridgestone      S-02                                              WT 05 M+S
Continental      CSC, CSC2, CZ91                                   TS770, TS750, TS790
Dunlop           SP 8000 NO, SP 9000                               WinterSport M2, M3
Goodyear         Eagle NCT5, F1 GS-D3                              Ultra Grip GW-3
Michelin         MXX3                                              X M+S 330-
Semperit         --                                                Sport-Grip
Pirelli          P 700-Z, P 7000, P Zero Dir.,                     W210 P, W210 Asim., W240 XL
                 P Zero Asim., P Zero Rosso N3

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 205/50R17 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 8 J x 17 H2 montierbar sind.

NBF     Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45775 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55157704 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC10 807
Hersteller                        Rad Center Derkum GmbH

                                                                                               Seite 5 von 6

T91      Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T93      Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    205/40R17       225/35R17
Nr. 2    205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3    215/40R17       245/35R17
Nr. 4    215/45R17       225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6    225/45R17       245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7    225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr. 8    225/55R17       245/50R17, 255/50R17
Nr. 9    235/40R17       265/35R17, 275/35R17
Nr. 10   235/45R17       255/40R17, 265/40R17
Nr. 11   235/50R17       255/45R17
Nr. 12   235/55R17       255/50R17
Nr. 13   245/40R17       255/40R17, 275/35R17
Nr .14   245/45R17       265/40R17, 275/40R17
Nr. 15   255/45R17       285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ S).




Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45775 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55157704 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC10 807
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6


Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 1.September 2004




Bohlander                                                                     00068599.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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